neues in der SoKü Sache TR
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neues in der SoKü Sache TR
11.09.2006, 19:22:51
meiner Freundin wurde auf nachfragen nun per Brief folgendes geschickt:

SOKÜ wird abgeleht weil "ihre SIM nicht UMTS-Freigeschalten war und die SOKÜ nur UMTS Kunden zusteht"

Das entspricht, wie wir hier schwarz auf weis sehen, nicht der Wahrheit:

http://72.14.221.104/search?q=cache:axjK3EydCrEJ:www.telering.at/Content.Node/sms/3400.php+telering+umts&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1

"Was kostet UMTS?
Alle tele.ring Kunden sind automatisch für UMTS freigeschaltet. Die Sprachtelefonie wird entsprechend des jeweils gewählten Mobiltarifs vergebührt.

Beispiel:  
Sie haben den Tarif Formel 10 gewählt und telefonieren netzintern via UMTS, dann bezahlen Sie 1 Cent pro Minute.

Die Datenübertragung via UMTS wird auf Basis der Data-Tarife abgerechnet. Die Data-Tarife finden tele.ring Vertragskunden online auf dem Tarifblatt des jeweiligen Tarifs. Einfach unter dem Navigationspunkt Handys/Tarife den verwendeten Tarif aussuchen! "


gut, wir werden die schön auf Trab halten, morgen geht nächster Einschreiber raus:

.....


Ihre Behauptung meine Sim wäre nicht für UMTS freigeschaltet ist falsch. Jeder Teleringkunde ist automatisch für UMTS freigeschaltet (SIM Karten funktionieren automatisch im UMTS Netz, sobald diese in einem UMTS Telefon betrieben wird, ohne zusätzliche Aktivierung.
Anbei finden Sie einen Screenshot der UMTS Seite auf Ihrer Hompage, die ja inzwischen entfert wurde, im Google Cache aber noch vorhanden ist.

Dies beweißt, dass ich diesen Service als Vertragsbestandteil ansehen konnte, ihn also in Anspruch nehmen konnte.

Mein Sonderündigungsrecht ist nicht vom Endgerät (nur GSM) abhängig, da ich mir ja ein UMTS Gerät zulegen konnte, auf eigene Kosten, da UMTS als Leistungsbestandteil auf der Telering Homepage angeführt wurde bis 31.08.2006.

Somit gilt dieses SoKü-Recht für jeden Telering-Kunden. Ich ersuche um schriftliche Stellungnahme.

mfg


11.09.2006, 19:51 Uhr - Editiert von Lisa31, alte Version: hier
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Re(5): neues in der SoKü Sache TR
12.09.2006, 11:26:58
wer nicht mit mir ist, ist gegen mich. da ich gegen telering bin müssen die anderen für telering sein. lagerdenken hat in der urteilsfindung nie geholfen, nicht umsonst fällt justitia ihre entscheidungen mit verbundenen augen.

was du aber hier tust grenzt an einer hetzkapagne, du stellst behauptungen in den raum und flüchtest vor einfachen sachen wie der vollständige wortlaut eines briefes. es verwundertnicht dass du so etwas als persönliche rechtfertigung ansehen möchtest.

telering hat nicht den brief an die person deiner freundin geschrieben, sie haben viel mehr  die kundin adressiert, die du hier als beispiel auf einem podest stellen mochtest. einseitg, wie ich meine. ich verstehe jedenfalls nicht womit du ein problem haben solltest, durch das posten des briefes wird weder ihre noch deine privatsphäre verletzt.

aber gut. du scheinst an die korrekten tatsachendarstellung nicht interessiert zu sein, und das sollte einem was zu denken geben. es muss natürlich nichts heissen, kann es aber.

und noch was, für die beschützerin des kleines mannes aus dem juristischen bereich kommend gewinnt man durch aussagen wie diese den eindruck als ob du doch gehörig auf der nudelsuppe dahergeschwommen wärst.

http://forum.geizhals.at/t441808,3638848.html#3638848
http://forum.geizhals.at/t441808,3638877.html#3638877

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Re(12): neues in der SoKü Sache TR
13.09.2006, 10:15:43
Beim Öffifahren etwa ist es auch so. Steigst du in die Ubahn ein, schliesst du
einen Vertrag mit den Verkehrsbetrieben. Vielleicht gilt selbiges für ein
Telefonat oder die UMTS Datenübertragung.


sehe es anderes...

würde eh eher mit fahrscheinkauf und entwertung vergleichen. oder nehmen wir eine jahreskarte.

lkauf mir ne jahreskarte... und fahr dann mim fahrrad. wenn ich aber will kann ich auch in die ubahn einsteigen.

ich kann einne telering vertrag haben... wenn ich will kann ich umts nutzen... wenn nicht nicht...


wenn jetzt meine jahreskarte nur mehr für bus und bim gültig und nicht mehr für die ubahn ist das eine verschlechterung... auch wenn ich noch nie ubahngefahren bin und es eigentlich auch nicht vor hatte...


das hauptproblem bei dem gnazen ist aber glaub ich, das anscheinend keiner von uns bei telering ist, bzw. falls da einer dabei ist keine ahnung hat was er für eine verrag unterschrieben hat ;-) und ohne dieses fehlende puzzelstück ist es halt schwer das ergebnis zu erraten.

alles was ich schreibe schreibe ich unter der annahme, dass es so wie auf der hp steht ist und alle kunden potentielle umts nutzer sind. siehe ubahn beispiel

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08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei

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Re(18): neues in der SoKü Sache TR
14.09.2006, 09:38:00
bist du also jurist?


nein, muss ich auch nicht sein.


Steigst du in die Ubahn ein, schliesst du einen Vertrag mit den Verkehrsbetrieben. Vielleicht gilt selbiges für ein Telefonat oder die UMTS Datenübertragung.


das mit der ubahn stimmt. nur hast ud da ganz andere voraussetzugen... mit der ubahn hast du keinen vertrag wenn du nicht einsteigst... mit telering hast du sehr wohl einen vertrag ob du umts nutzt oder nicht... somit stellt sich für mich nur die frage ob es möglich ist das vertragsbestadnteile solange sie nicht genutzt werden als nicht vertragsbestadnteile angesehen werden können. oder bist du da anderer meinung?


telering selbst scheint das "nicht verwenden" allerdings nicht als argument zu reichen.
hab inzwischen auch so ein schreiben zu gesicht bekommen wie es die thread-starterin gepostet hat.

dort erwähnen sie explizit die sonderkündigung, und das diese nur umts kunden zusteht. danach wird darauf verwiesen das der benutzer seine sim karte nicht für umts freischalten gelassen hat. somit stehe ihm kein sonderkündigungsrecht zu.

wie aber schon im eröffnungsposting erwähnt wird, stand ja bis ende des letzens monat explizit auf der hp das alle tele.ring kunden automatisch für umts freigeschalten sind.

sollte das stimmen... und tleering gehoff thaben das das keiner mehr weiß haben sie sich mit der haltlosen standardantwort ein ordentlcihes eingentor geschossen. daher wüßte ich genr von dir, da du mehr einblick zu haben scheinst, ob man als telering kunde sich für umts freischalten hat müssen?!

sollte es echt nicht nätig gewesen sein, ist diese taktik doch in keinster weise nachvollziehbar?






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Re(19): neues in der SoKü Sache TR
14.09.2006, 20:32:38
ein letztes mal, danach gibt es keine weiteren antworten. ich wiederhole mich ungerne...

das mit der ubahn stimmt. nur hast ud da ganz andere voraussetzugen... mit der
ubahn hast du keinen vertrag wenn du nicht einsteigst...


BINGO! wieso bist du so sicher dass selbiges nicht auch für telekommunikationsdienste gilt? kann es nicht sein dass erst durch die interessenbekundung eine umts verbindung aufzubauen und dienstanbot durch den provider ein vertrag zwischen dir und mobilfunkbetreiber entsteht?

eines bin ich mir aber sicher, du bist bestimmt nicht in der lage zu urteilen ob dies der fall ist oder nicht. daher betrachte ich deine antworten zu diesen überlegungen als nicht beachtenswert. da ist die meinung eines juristen gefragt. bitte spekuliere nicht auf etwas basierend dass nicht einmal ich weiss ob es wirklich stimmt.

somit stellt sich für mich nur die frage ob es möglich ist das
vertragsbestadnteile solange sie nicht genutzt werden als nicht
vertragsbestadnteile angesehen werden können. oder bist du da anderer meinung?


hier geht es nicht um meinungen. ich habe einen telering vertrag und dort steht NICHTS über umts. du kannst gar nicht von vertragsbestandteilen sprechen.

dort erwähnen sie explizit die sonderkündigung, und das diese nur umts kunden
zusteht.


und genau das versuche ich hier zu hinterfragen. was könnte telering zu dieser einsicht verholfen haben? warum rechtfertigt erst die betriebnahme von umts eine sonderkündigung?

es ist mir egal wie du die sache siehst. mir interessieren nur die beweggründe telerings.

wie aber schon im eröffnungsposting erwähnt wird, stand ja bis ende des
letzens monat explizit auf der hp das alle tele.ring kunden automatisch für
umts freigeschalten sind.


so what? vor x-monaten stand auf der one homepage dass man ruflistendienste in anspruch nehmen kann. dieser dienst wurde eingestellt und daraus entstand auch kein sonderkündigungsrecht für alle.

ob man als telering kunde sich für umts freischalten hat müssen?!


anscheinend nicht (ich habe selber umts, mangels endgerät, nie in verwendung gehabt), das tut aber angeblich nichts zur sache. wichtig ist nur ob der dienst auch in anspruch genommen wurde oder nicht.

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Re(20): neues in der SoKü Sache TR
15.09.2006, 09:03:18
BINGO! wieso bist du so sicher dass selbiges nicht auch für
telekommunikationsdienste gilt?


auch ich wiederhole mich ungern.... äpfel und birnen? bei den öffis hab ich NIX anderes da KANN es nicht anders sein, bei telering habe ich sehr wohl einen vertrag da KANN es anders sein %-) ich sag nicht das es so ist aber es KÖNNTE. bei den öffis kann es nicht... oder soll da ein vertrag zustande kommen wenn ich darüber nachdenke mit der u zu fahren %-)

hier geht es nicht um meinungen. ich habe einen telering vertrag und dort
steht NICHTS über umts. du kannst gar nicht von vertragsbestandteilen
sprechen.

das ist was neues... hast du mir bis jetzt noch nicht geschrieben... aber imho ist dein vertrag ja wertlos, da ja was ich weiß, immer die akutelle auf der hp zu findende AGB gilt und laut der die dienste in dieser ominösen leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

aber vielleciht kannst du ja licht in die sache bringen, indem du mir sagst, dass ich da falsch liege oder das du so eine leistungsbeschreibung hast als telering kunde?

und genau das versuche ich hier zu hinterfragen. was könnte telering zu dieser
einsicht verholfen haben? warum rechtfertigt erst die betriebnahme von umts
eine sonderkündigung?

es ist mir egal wie du die sache siehst. mir interessieren nur die beweggründe
telerings.


NEIN du kannst nicht einfach sinnnfrei sätze zerpflücken... telering erwähnt in dem schreiben nicht, dass man es nutzen muss um kunde zu sein sondern freischalten. und das man sich dadurch als umts kunde identifiziert... wenn du aber selbst sagst das man sich nicht freischalten muss, weil anscheinend wie auf der hp steht, alle tr kunden automatisch freigeschalten sind, sind laut tr alle tr kunden auch umts kunden.

wie gesagt, es steht NUR etwas über die freischaltung aber nicht über die nutzung.


so what? vor x-monaten stand auf der one homepage dass man ruflistendienste in
anspruch nehmen kann. dieser dienst wurde eingestellt und daraus entstand auch
kein sonderkündigungsrecht für alle.


du willst es nicht verstehen oder? ich habe das zitiert um die frage in den raumszustellen zu können ob eine freischaltung (wie von telering behauptet) notwendig war...

du bestäigst mir den inhalt von der hp.. das es NICHT ntowendig war. mehr wollte ich nicht...  und daraus entsteht naütrlich auch kein sonderkündigunsrecht...

aber unm mich zu wiederholen. telering sagt umts kunden dürfen sonderkündigen. telering definiert umts kunden an der freischaltung... es sind alle telering kunden allerdings automatisch freigeschalten...  klingelts endlcih worauf ich hinaus will? %-)

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Re(21): neues in der SoKü Sache TR
15.09.2006, 09:24:08
omg... here we go...

bei den öffis hab ich NIX anderes da KANN es nicht anders sein, bei telering
habe ich sehr wohl einen vertrag da KANN es anders sein %-) ich sag nicht das
es so ist aber es KÖNNTE. bei den öffis kann es nicht... oder soll da ein
vertrag zustande kommen wenn ich darüber nachdenke mit der u zu fahren


welche logik hast du hierfür verwendet?

aber imho ist dein vertrag ja wertlos, da ja was ich weiß, immer die akutelle
auf der hp zu findende AGB gilt und laut der die dienste in dieser ominösen
leistungsbeschreibung aufgeführt sind.


ja, mein vertrag MUSS wertlos sein....

telering erwähnt in dem schreiben nicht, dass man es nutzen muss um kunde zu
sein sondern freischalten. und das man sich dadurch als umts kunde
identifiziert... wenn du aber selbst sagst das man sich nicht freischalten
muss, weil anscheinend wie auf der hp steht, alle tr kunden automatisch
freigeschalten sind, sind laut tr alle tr kunden auch umts kunden. wie gesagt, es steht NUR etwas über die freischaltung aber nicht über die nutzung


wenn ich dich korrekt verstehe: NEIN.

lisa hat nicht den korrekten wortlaut gepostet.
http://forum.geizhals.at/t443845,3645135.html#3645135

die nutzung ist ausschlaggebend.

du willst es nicht verstehen oder?


die frage ist eher: KANN man es verstehen?

aber unm mich zu wiederholen. telering sagt umts kunden dürfen sonderkündigen.
telering definiert umts kunden an der freischaltung...


NEIN, NEIN und NEIN! telering definiert nach der nutzung UND nach der freischaltung!

UND ist eine Konjunktion. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktion_%28Logik%29

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Re(22): neues in der SoKü Sache TR
15.09.2006, 09:47:39
welche logik hast du hierfür verwendet?

was versteht du daran nicht?

ja, mein vertrag MUSS wertlos sein....


nachdem was ich hier gelesen habe bin ich zu der vermutung gekommen das es so sein könnte... aber bis auf sarkasmus scheinst du nciht gewillt die frage zu beantworten...

also nochmal: sitmmt es dass immer die auf der hp ausgehängte agb gültig ist? wenn ja ist dadruch imo auch immer die aktuelle (fiktive) leistungsbeschreibung gültig. oder wo leigt miein denkfehler? wie gesagt hab keinen telering vertrag darum frage ich. wenn dort steht das das im internet wurscht ist und nur für neue verträge gilt is es was anderes... aber ich denke di ehaben immer nur eine gültige agb die sich auch wohl immer nur auf eine (fiktive) leistungsbeschreibung bezieht...

die frage ist eher: KANN man es verstehen?


nein wollen... oder argumentieren mit bruchstücken von postings die du nicht mit mir diskutiert hast... oder glaubst du ich lese alle deine postings an andere leute beovr ich dir antworte?

NEIN, NEIN und NEIN! telering definiert nach der nutzung UND nach der
freischaltung!

UND ist eine Konjunktion. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konjunktion_%28Logik%29


ist aber nett... in dem selben posting wo du mir endlich den link zu deiner aussage postet regst du dich darüber auf das ich diesen link noch nicht verstanden habe %-)%-)%-)|-D
es tut mir aufrichtig leid, aber das war einfach nicht möglich |-D

jetzt reden wir wenigstens von der selben sache. :-) wie gesagt hatte ich selbst so ein schreiben in den händen und bin mir ziemlich sicher das dort nix von einer nutzung stand... aber bis ich die möglichkeit ahbe das zu checken hilft nix. gehe ich von dem schrieben von nachteule aus.

das wirft natürlich ein komplett anderes licht auf die ganze sache. somit ist die argumentation von telering schon mal ein bischen besser. warum sie aber denoch offenstihclich über eine freischaltung lügen, verstehe ich nicht... ist aber ihre sache. für mich jedenfalls ein hinweis das wohl die nutzung alleine als begrüdung zu schwach sein würde... aber das ist eine reine vermutung...

zu den fakten. telering argumentiert anscheind (zumidnest teilweise?) doch mit der Nutzung. Das sicher viele UMTS nciht genutzt haben ist fakt. die einzige frage die sich mir (und seit längerem auch dir) stellt ob dies zulässig ist. da wir das beide nciht wissen könnne wir mal die diskussion fürs erste beenden.

und das nächste mal schickst mir den link 5 postings früher und wir müssen ned streiten ;-)

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Re(24): neues in der SoKü Sache TR
15.09.2006, 10:07:37
ja, deswegen fragte ich mich: alles klar?


jetzt ja :-)


um das beantworten zu können bin ich zuwenig jurist. wobei es natürlich keine frage ist, dass telering besser dastehen würde wenn es tatsächlich so wäre dass man sich für umts hätte freischalten müssen. darum argumentieren sie ja auch seltsamerweise damit...

hier setzt das für ich die logik aus, warum telering anscheinend mit einer lüge argumentiert... weil sie sich auch nicht sicher sind ob die benutzung ausreicht?

ich bin mir sicher, dass sich telering das reiflich überlegt hat... aber entweder ist das vorgehen von telering bzw. tmobile amatuerhaft oder sie sind selbst verunsichert da es noch nicht 100% geklärt ist wie die situation ausschaut und sich halt denken es klagt uns schon keiner ;-)


ein punkt der mich in dieser theorie verstärkt ist dass weder die agbs noch die leistungsbeschreibung in letzter zeit geändert wurden.
somit wird wahrscheinlich irgendwas von umts drinnen stehen... oder auch nicht... warum gibt es dann keine klare aussage von telering?

sie müßten keine faslchen auskünfte geben oder auch lügen oder sonstwas... sondern nur klipp und klar sagen: hier steht...

28.04.2004  Deutschland - Romania  1:5
06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
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Re(9): neues in der SoKü Sache TR
12.09.2006, 11:02:03
ist das nicht so wie ein vorzeitiger Austritt oder wie das heisst. Angenommen mein Arbeitgeber zahlt nicht, dann erkläre ich meinen Austritt. ...und wenn
der Arbeitgeber mich dann klagt, entscheidet das Arbeitsgericht, ob der
berechtigt war oder nicht.


richtig.
obwohl in so einem fall üblicherweise der arbeitnehmer den arbeitgeber klagen wird. der arbeitgeber wendet dann im prozess ein, der arbeitnehmer wäre unberechtigt vorzeitig ausgetreten, sodass ihm das geld gar nicht zusteht.
nunja, und jetzt muss das gericht dann halt prüfen, obs ein berechtigter vorzeitiger austritt war oder nicht.

Ich würde es bei TR eh nicht so machen, aber die grundlegende Frage ist, ob eine Sonderkündigung akzeptiert werden muss oder nicht. Muss ich klagen, dass
TR das akzeptiert oder müssen die mich klagen, weil ich eben nicht zahle. Das
weiss ich nicht


man kann nicht auf "kündigung" klagen, das gericht kann nur feststellen, ob die kündigung gültig ist oder nicht.

1. variante: du klagst auf feststellung, dass du den vertrag mit telering rechtswirksam außerordentlich gekündigt hast.

2. variante: du kündigst außerordentlich, TR meint aber, dass diese kündigung nicht wirksam ist und klagt dich dann auf die fälligen entgelte laut vertrag bis zum ende der mvd.
im prozess kannst dann einwenden, du hättest außerordentlich gekündigt und deshalb nicht gezahlt. das gericht wird das prüfen müssen und dementsprechend entscheiden.

nochmals: eine kündigung ist dann gültig, wenn sie dem anderen zukommt und die voraussetzungen für die kündigung vorliegen, egal obs der andere akzeptiert oder nicht.

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