Re(2): Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn
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.  Re: Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn  (mko am 02.03.2007, 08:01:28)
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.  Re: Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn  (AVS am 02.03.2007, 08:19:09)
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.  Re: Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn  (phj am 02.03.2007, 09:52:22)
.  Re: Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn  (Qbus am 02.03.2007, 10:54:48)
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Re(2): Rechtsfrage - Drängen auf der Autobahn
02.03.2007, 15:01:58
Also ich sehe das so:
Wenn ich schon 130 auf der Autobahn fahre dann bin ich der schnellste und es dürfte mich eigentlich keiner mehr überholen (ausser mit Blaulicht das man ja gut sehen kann).
Wenn ich mit 130 überhole begehe ich keinen Rechtsbruch, aber wenn ich mit 180 daherkomme und jemanden am flüssigen Fahren behindere ist das gesetzeswidrig.
Wo funktioniert das flüssige Fahren am Besten: Im Kaisermühlentunnel bei Section Control, da wird jeder Depp kontrolliert und reisst sich deshalb auch ein. Alle fahren brav 80-90 und es geht so flüssig und schnell und da stellt sich keiner die Frage: "Vielleicht sollt ich mit 180 auf der linken Spur alle rechts rüber blinken."
Ja ein paar Tschechen und Polen die keine Ahnung haben von SC tun das ab und zu, aber jeder normal denkende Mensch weiss ja dass es eine fette Strafe bedeutet wenn man zu schnell fahrt. Nur weil die Wahrscheinlichkeit so gering ist erwischt zu werden ist die Disziplin mancher die Höchstgeschw. einzuhalten nicht vorhanden. Ein Wunschdenken daß man dem Autofahrer unterstellt er sei verantwortungsbewusst und bringt sich und andere nicht in Gefahr und beachtet stets die Spielregeln. Es gibt Leute die fahren mit ihren Kindern im Auto und wären echt froh wenn sie nicht bei jedem Überholvorgang 20x in den Rückspiegel schauen müssten und umso rücksichtsvoller Fahren müssten weil manche rücksichtslos fahren. Schnellfahren ist Respektlosigkeit gegenüber anderen Mitmenschen. Ganz einfach, und das wird jeder Richter verstehen.

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