GIS für Breitband-Internetanschluß
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Re(12): GIS für Breitband-Internetanschluß
11.06.2007, 12:48:44
Deutsche Gesetze haben mit Österreich meistens nicht viel zu tun, außer dass etliche Bestimmungen aus der Nazi-Zeit in österr. Recht übergeführt worden sind. Dort ging esmeines Wissens in der Diskusion um die Frage, ob für PC's auch bei einer bereits bestehenden Rundfunkanmeldung eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist.

=========================================================
BGBl. I Nr. 159/1999

Artikel I
Bundesgesetz betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren
                 (Rundfunkgebührengesetz - RGG)

                      Rundfunkempfangseinrichtungen

  § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des
Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung
der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar
optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
===============================================================
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974
über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
StF: BGBl. Nr. 396/1974
    Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
===============================================================

Die Übertragung ist als "unter Benützung elektrischer Schwingungen" definiert. Auch das Internet funktioniert über "elektrische Schwingungen". Also fällt auch ein PC mit einem Internetanschluss darunter, der eine ausreichend schnell ist, wenn er so ausgestattet ist, dass er auch ein Radio oder TV-Programm empfangen kann. Er fällt dann auch unter die max. 10 Geräte, die man mit einer Bewilligung in einem Haushalt besitzen darf.

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Re(6): GIS für Breitband-Internetanschluß
11.06.2007, 19:30:17
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BGBl. I Nr. 159/1999

Artikel I
Bundesgesetz betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren
                 (Rundfunkgebührengesetz - RGG)

                      Rundfunkempfangseinrichtungen

  § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des
Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung
der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar
optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
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Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974
über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
StF: BGBl. Nr. 396/1974
    Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen
aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne
Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von
technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
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Die Übertragung ist als "unter Benützung elektrischer Schwingungen" definiert. Auch das Internet funktioniert über "elektrische Schwingungen". Also fällt auch ein PC mit einem Internetanschluss darunter, der eine ausreichend schnell ist, wenn er so ausgestattet ist, dass er auch ein Radio oder TV-Programm empfangen kann. Er fällt dann auch unter die max. 10 Geräte, die man mit einer Bewilligung in einem Haushalt besitzen darf.


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Re(2): GIS für Computer (allgemein gehalten)
07.07.2007, 11:52:05
*Themaaufwärm*

Das heißt, wenn ich keinen Grund mehr sehe, einen TV + Radio daheim zu betreiben, diese Anlagen also dementsprechend stilllege .. also z.B ins Abstellkammerl oder einen Raum ohne Antennenanschluss etc. stelle - aber dennoch einen PC (ohne TV-Karte aber mit Breitband-i-net) verwende/betreibe ... kann ich TV+Radio abmelden und zahl somit keine GIS mehr? .. Würde sich nämlich mit folgendem etwas querlegen:

Streng nach dem Rundfunkgebührengesetz betrachtet, müssen alle Rundfunkempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (z.B. Bürogebäuden, Geschäftslokalen, etc.) zum Empfang bereitgehalten werden gemeldet werden.

Vereinfacht gesprochen: Alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, sind gebührenpflichtig und deshalb müssen Sie sie anmelden.

Außerdem: Gebührenzahlen ist fair. Denn: Wer keine Rundfunkgebühren zahlt, handelt unfair gegenüber alljenen, die bezahlen.

Und: Der ORF als öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, der unter anderem die Vollversorgung, den Betrieb der neun Landesstudios (in den neun Bundesländern) und einen umfassenden Programmauftrag beinhaltet. Ob Fernsehen, Radio oder Internet - der ORF bietet ein breitgefächertes Angebot an Information, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Religion, Sport und Unterhaltung. Das kostet Geld. Die (gesetzlich limitierten) Werbezeiten decken nur ca. 50 Prozent dieser Kosten. Der Rest wird über die Gebühren finanziert.

Eindeutige Regelung in Vorbereitung
Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich, da einerseits vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und andererseits hinsichtlich der künftigen "All-in-one- Units" nicht präzisierbar und offen für Missbrauch.

An privaten Standorten besteht eine Gebührenpflicht, unabhängig von der Anzahl der Geräte, die Rundfunkempfang ermöglichen.

Was Unternehmen betrifft, so ist die GIS bereits in intensiven Gesprächen mit der Wirtschaftskammer und Interessenvertretungen, um eine eindeutige und für alle akzeptable Regelung zu erzielen.



07.07.2007, 11:55 Uhr - Editiert von Arrris, alte Version: hier
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