Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
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Hartlauer
12.11.2007, 19:46:51
Hallo schönen Abend *schnauf*

Ich hatte vor 2 Wochen einen Dvb-t player dort gekauft. Der Typ erzählte mir FTE wäre eine super gute Qualität. "die machen solche Geräte schon seit 20 Jahren"

Also gekauft, eine No-name Marke. Zuhause angekommen, angeschlossen. pfunziwunzifunztatatut wunderbar. Die erste Programmsuche beim Start des Receivers läuft problemlos. Alle Kanäle gefunden.

Die Freude währt einen Tag lang. Am nächsten Tag fängt das Gerät an zu zicken. Jede Stunde verschwindet das Bild, kein Signal. Also mache ich Auf und Zu. Geht wieder-für gut eine Stunde. So ging das ein paar Wochen.

Heute Gerät zurückgebracht, reklamiert. Stehe 20 Minuten in der Elektronikabteilung. Niemand kümmert sich um mich. Einen halben Stockwerk runter sehen mich die 2 Verkäufer, der eine hat nichts zu tun, aber niemand kommt. Einen halben Stockwerk oben, sieht mich ein anderer Verkäufer an, und steht blöd herum. Gerade als ich die Nerven verliere, kommt ein Filialleiter(oder Chef?) sagt "Würde jemand sich bitte kümmern?" Auf einmal rennt der Typ von unten rauf zu mir. Ich erkläre ihm das Problem.

Er geht nach hinten, wo anscheinend das Lager ist. Holt das gleiche Gerät Marke FTE raus, und fragt den anderen Kollegen, ob er das braucht. Er sagt Ja. Verschwindet wieder im Lager kommt mit einer Silva Schneider raus. "Ich tausche ihnen das Gerät hat den gleichen Preis, aber bessere Qualität" Warum hat man mir nicht gleich "die bessere Qualität verkauft?"

Zuhause angekommen, packe ich alles aus, und werde sehr sehr wütend. Das Gerät ist gebraucht. Ich schaue es mir genauer an. Am Display sind Kratzer. Die Gebrauchsanleitung gibt mir dann den Rest. Das Heft ist richtig zerfleddert, Eselohren, einfach mehrmals durchgeblättert.

Schließe das Gerät verbittert an, und es kommt kein Programmsuchassistent. Alle Kanäle sind schon da. Beim Erstgebrauch sollte es nicht so sein, so sagt es zumindestens das zerfledderte Heft. Aber Fernbedienung und Dvb-t Box verpackt, als ob es neu wäre.

Was ist in diesem Fall zu tun? Dürfen Händler das machen?

Das Gerät hat noch keine Aussetzer gehabt, das ist schon mal sehr gut. Der Kunde freut sich, daß das Gerät funktioniert, als ob das nicht selbstverständlich wäre..

wütende Grüße

14.11.2007, 21:24 Uhr - Editiert von PuLs, alte Version: hier
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Re: Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
13.11.2007, 10:59:56
Stehe 20 Minuten in der Elektronikabteilung. Niemand kümmert sich um mich.


Kann es sein, dass dir 5 Minuten wie 20 vorgekommen sind? Abgesehen davon dürftest du genügend Zeit gehabt haben, denn wenn es dir nicht mal wert ist, einen halben Stock zum dortigen Mitarbeiter zu gehen und um Unterstützung zu bitten...?-)

Was ist in diesem Fall zu tun? Dürfen Händler das machen?


Dass er dir ein beretis einmal retourniertes Gerät ohne Information darüber ausgehändigt hat, ist nicht okay. Aber wenn dich "der Hartlauer übers Ohr haut", dann setzt das böse Absicht voraus. Vielleicht ist es dem Mitarbeiter genauso wie dir gar nicht aufgefallen, dass die Schachtel bereits einmal offen war? Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe, warum du ein unbekanntes Modell nimmst, ohne es einmal angeschaut zu haben. Oder stand ein gleiches im Regal? Das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber bei technischen Geräten schaue ich immer nach, ob auch tatsächlich alles drin ist oder vielleicht ein Transportschaden vorliegt. Ein Netzteil kann rasch einmal fehlen, weil es einer rausgezogen hat, ohne deswegen gleich das Gerät zu benutzen.

Mit deiner Reklamation bist du ein bisserl langsam, sofortige Reklamationen (und sei es nur telefonisch) sind zielführender. Den spätestens jetzt hätte das gerät auch durch dich vermutlich die ersten Gebrauchsspuren, unterscheidet sich also nur wenig von dem Zustand den du reklamieren möchtest.

Völlig unmoralisch wäre übrigens, wenn du das Kastl nochmals wegen (angeblicher>:-)>:-)>:-)) technischer Mängel reklamierst und dann auf ein höherwertiges Gerät gestehnst (über das du dich aber zuerst im GH-Forum informiert hast - der Name TechniSat ist ja schon gefallen).

WB.

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(6): Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
13.11.2007, 22:13:18
du hast was theorie/praxis anbelangt natürlich recht.
aber wenn die konsumenten besser darüber informiert wären, welche rechte sie haben (und welche sie nicht haben, vgl das vielzitierte "umtauschrecht") müssten die händler bald damit aufhören, sich dumm zu stellen (bzw. sich selbst mal über das kschg informieren).

und meine verhandlungsposition als konsument schaut schon anders aus je nachdem, ob ich als bittsteller auftreten und auf kulanz hoffen muss oder mich auf ein gesetz berufen kann.

1: Das Teil zur Reparatur schicken...

2: betteln, eine andere Lösung zu finden...

3: auf erfüllung des KschG klagen, nach ein paar Monaten (mit etwas
Glück...und ohne Berufung der Gegenseite) dein Austauschgerät in Empfang
nehmen...ach ja es könnte ja auch noch sein, dass aus irgendeinem Grund der
Austausch tatsächlich unzumutbar ist...in dem Fall gehören dir die
Prozesskosten und dein teil geht in die Reparatur.....


nicht ganz, denn wenn der händler die primären gewährleistungsbehelfe verweigert, dann greifen die sekundären: wandlung/bzw. preisminderung. ändert nicht viel daran, dass bei einem unkooperativen händler der klagsweg zu beschreiten sein wird, aber normalerweise will sich das der händler glaube ich gar nicht antun; zumindest wenn die sachlage einigermaßen klar und man als konsument im recht ist (zu dessen durchsetzung einem ja auch notfalls der vki weiterhelfen kann).

rechtsschutzversicherung ist aber generell kein fehler...




Falls ich argen Blödsinn verzapfe, bitte richtigstellen!
!:-)

generiert von Sloganizer
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Re(7): Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
14.11.2007, 13:14:31
nicht ganz, denn wenn der händler die primären gewährleistungsbehelfe
verweigert


ich hab ja nicht gesagt, dass er dir einen primären gewährleistungsbehelf verweigert hat, die Nachbesserung ist ein solcher.....

ändert nicht viel daran, dass bei einem unkooperativen händler der klagsweg zu
beschreiten sein wird, aber normalerweise will sich das der händler glaube ich
gar nicht antun; zumindest wenn die sachlage einigermaßen klar und man als
konsument im recht ist (zu dessen durchsetzung einem ja auch notfalls der vki
weiterhelfen kann).


du willst mir ehrlich einreden, dass du wegen einer solchen Sache vor Gericht ziehst...mal abgesehn davon dass der Ausgang eines solchen Verfahrens ungewiss ist, schließlich hat der Händler die Gewährleistung nicht verweigert, sondern ihr seit euch nur über die Form uneinig gewesen, und es könnte ja auch Gründe geben warum der Austausch für ihn wirklich unzumutbar ist...oder der Anwalt findent eine Darstellung die zumindest den Anschein erweckt...   :-/

was den VKI angeht....die schreiben einen bösen Brief und machen ein bisschen Stimmung, dabei wirds in dem Fall auch bleiben...die wissen auch, dass in dem Fall ein Musterprozess auch blöd ausgehn kann...genauso wie eine Rechtschutzversicherung, die könnten u.U. auch ablehnen....

Da du recht locker mit dem Rechtsweg umgehst gehe ich davon aus, dass du weißt wie solche Verfahren ablaufen...falls sie zustande kommen...


Vesteh mich nicht falsch, ich bin auf deiner Seite...es sollte so nicht sein...aber ich habe auch einen Sinn für Realität...und wenn man den Händlern mit dem KschG droht, kommt vielleicht mal ein: Okay, klagen sie....

Beim Goldadler z.B. ist das anscheinend Standardanwort

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Re(8): Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
14.11.2007, 15:30:50
Ich möchte mich hier bissi mit einmischen da ich auch gerne die Händlerseite schildern möchte - vor allem weil der Fall was Spezielles ist.

wie läuft es nach den Regel:

also der Kunde hat ein defektes Produkt und kommt zum Händler. Ist das Produkt nagelneu wird er kaum ein Problem haben ein neues zu bekommen, kommt er wie hier beschreiben Wochen später geht das Gerät mal auf Reparatur. Sind wir über 6 Monate raus hätte der Händler das Recht den Kunden wegzuschicken und ihn auf den Hersteller zu verweisen (siehe Goldadler) - es sei denn natürlich der Kunde kann belegen das der Defekt beim Kauf schon war. Nur stelle ich bei solchen immer zu die Frage "und nerven tut es Sie seit Gestern?"
Ist der Händler so wie die meisten wird er die Ware annehmen und an die Garantieabteilung des Herstellers schicken. Dann kommt das Gerät retour und geht wieder in das Gewahrsam des Kunden.
Ein Umtauschrecht wie oben auch jemand sagte gibt es in keinem Gesetztestext weder ABGB noch KschG... das sind alles Kluanzen. Auch im Fernabsatz ist das Rücktrittsrecht nicht als Umtauschrecht zu sehen da der Händler für den Rücktritt durchaus, und meiner Meinung nach völlig zurecht (wenn er nicht minderwertige Ware lieferte),  Geld verlangen darf.
Ist das Gerät nun nicht zu reparieren oder bietet der Händler von sich aus eine Wandlung an so muss es ein neues Gerät sein. Gebrauchtware gehört auf den Schnäppchenmarkt oder in den Abverkauf aber nicht als Austausch bei einer Wandlung - und das wird auch jeder Richter so sehen.. nur dieser Fall hier ist anders - warum?

Also der Kunde hat ein defektes Gerät und möchte den Defekte behoben haben. Anstelle einer lange dauernden Reparatur bekommt er vom Servicemitarbeiter ein anderes Gerät angeboten. Der Kunde sieht das Paket, kann es anfassen, dürfte es aufmachen und alles kontrollieren und entscheidet sind das Angebot des Mitarbeiters anzunehmen.

So und nun die Fragen:
1. Wäre ihm ein neues Gerät zugestanden?
a: ja.
2. Hat er den Defekte behoben bekommen?
a: ja.
3. Hat er ein gutes Geschäft gemacht?
a: Jein. (es ging ja schneller als eine Reparatur und das Gerät geht)

das Problem ist das er einfach nicht geschaut hat welches Gerät er bekommen hat und als mündiger geschäftsfähiger Bürger eine Vertrag abgeschlossen hat indem er das Gerät, das er hatte, gegen ein Anderes tauschte. Ich sehe hier weder etwas verwerfliches noch Sittenwidriges noch etwas das nicht gesetzkonform wäre - sondern einfach einen Kunden der einen Deal angenommen hat mit dem er im Nachhinein nicht glücklich ist und jetzt das dem Händler ankreidet. Rechtliche hätte er mehr Möglichkeiten gehabt und mehr daraus machen möchten... das hat er aber unwissender Weise nicht gemacht. Das ist nicht die Schuld des Händler und wenn ich ganz ehrlich bin glaube ich sogar der Verkäufer dort hat es wirklich gut gemeint und wollte ihm nichts Schlechtes tun. Nur so wie ich die Leute in den Großmärkten kenne würden sie ihm wenn er hingeht und das einfach nett und höflich schildert sicher hinbekommen und er ein neues Gerät bekommen. Auch ohne mit dem Anwalt zu drohen.. bie uns ist es dann nämlich immer umgekehrt.. droht wer gehts nach Vorschrift, fragt er nett und höflich reißen wir uns den A.. gerne auf und versuchen was geht.  Ist immer so wie man in den Wald reinruft.... ist der Unterton mit Klage und Anwalt wird eben nach dem Gesetzt gehandelt und das hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten für den Kunden parat.. die will halt keiner sehen. Diesem User rate ich wirklich einfach hinzugehen, den Fall zu schildern und die negative Überschrift die er nicht belegen kann (weil zum "über Ohr hauen" gehört Absicht und die kann ich hier nicht erkennen) ich bin mir sicher das es sich auch so lösen wird. Nur sollte er es gleich machen... 14 Tage später lacht ihn, und das vollkommen zurecht, jeder aus.


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Re(10): Hartlauer hat mich übers Ohr gehaut!
14.11.2007, 16:29:58
Jein... es gibt leider einen Hersteller der beim Wort Wandlung gegen Geld erst dann die Scheuklappen ablegt wenn man als Händler die Klage im Haus hat - kahm bis dato einmal vor und das ist schon etwas länger her.. aber Ja. Gewährleistungs und Garantiefälle hat man als Händler Tag täglich.... wenn man da nicht informiert ist und weis was genau die Pflichten und Rechte sind macht man vieles falsch... und Anwälte Kosten Geld - auch entgegen der landläufigen Meinung das eine Rechtschutzversicherung ein Allheilmittel sei sollte man auch dorft vielleicht das kleingedruckte besser genau lesen..
wobei ich aber sagen muss das in den Jahren die wir das jetzt machen nicht ein Garantie/Gewährleistungsfall war wo die rechtslage nicht eindeutig war und eine Klage auch nicht mehr herausgebracht hätte.. wenn sich dann eine Seite wirklich stuhr stellt dann ok - aber die Vorlage des Kodex mit dem entsprechenden Paragraphen hat bis dato noch immer Wunder gewirkt und so manchen landläufigen Irrglauben oder Halbwissen aus der Welt geschafft und eine Lösung gebracht.. auch ohne das es ein Richter entscheiden musste. Klar bei Goldadler zählt was man hört hin und wieder auch das Faustrecht noch aber aus dem Zeitalter sind glaube ich so gut wie alle Händler draußen. Wobei ich mir sicher bin das auch bei Goldadler sehr korrekt gearbeitet wird, es ist halt leider nur nicht immer wirklich gut Gesetzte genau so auzulegen wie Sie geschrieben stehen - das ist halt oft dann das was man hier im Forum liest ;) klar ist ein Kratzer am Mainboard keine Garantie aber 95% der Hersteller schauen net mal... also kostet es € 10 für den Versand, die verrechnet man dem Kunden und die Welt ist Rosa.. es geht halt eben so einfach wie ich es hier schildere oder so wie man es hier im Forum über GA liest :)

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Typisch!!!
14.11.2007, 08:44:39
Das ist mal wieder typisch für ein ach so tolles Unternehmen in österreichischer Hand >-(

Zweimal Mal habe ich was dort gekauft:
1. No-Name Stereoradio mit CD-Player
2. Fernglas

Der Radio hatte von Beginn an ein ohrenbetäubendes Knacksen beim Umschalten zwischen TAPE/RADIO/CD. Zunächst meinte ein Verkäufer noch, damit müsse ich halt leben. Ein anderer Verkäufer in einem anderen Geschäftslokal (!) tauschte das Gerät aus, es blieb aber dabei - offenbar Konstruktionsfehler!
Lektion #1: Mangelnde Kontrolle, was eingekauft wird.


Das Fernglas wurde durch meinen Fehler nass und zwar drinnen auch.
Nachdem der Fön auf stärkster Stufe keinerlei Trocknung brachte, ging ich das Schlimmste befürchtend ins Geschäft. Zu meinem Erstaunen sagte man mir dort, das sei kein Problem und das Fernglas würde eingeschickt.
Der Verkäufer war so flott unterwegs, dass ich sicherheitshalber noch einmal nachfragte, ob ich denn einen Reparaturschein o.ä. bekommen würde. Denn so ganz ohne Zettel in der Hand, dass ich da was abgegeben hatte, wollte ich auch nicht stehen.
Die Antwort, die ich bekam war: "Ja glauben's denn, der Hartlauer ist deshalb so reich, weil er seine Kunden bestiehlt?"

Gegen soviel Dummheit ist kein Kraut gewachsen, aber richtig ärgern musste ich mich erst bei der Rückgabe des "reparierten" Fernglas: Trocken ja, aber es hatte zwischenzeitlich einen auffälligen Farbstich bekommen - entweder runtergefallen oder beim Trocknen hat es die Gläser gehörig verzogen...
Lektion #2: Mangelhafter Kunden- bzw Reparaturservice


Dann hat es mir gereicht --- für ewig!!!

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