Re(2): GOLDADLER : Günstiger Kaufpreis, hohe Folgekosten! Kauf s e h r gut überlegen !
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GOLDADLER : Günstiger Kaufpreis, hohe Folgekosten! Kauf s e h r gut überlegen !
02.02.2002, 00:35:26
Hier des nachfolgenden langen Briefes an den "Geizhals" kurzer Sinn (für den, der Zeit sparen will):

Mein Sohn Ulrich (EDV-Servicetechniker) hat am 25.1.02 (freitags) bei GOLDADLER eine Hauptplatine gekauft und am selben Tag noch eingebaut, Nichtfunktion.  Am 28.1 (3 Tage! später) Gewährleistungsantrag, Test, Ablehnung (Platine funktioniert in der Testanordnung). Euro 33 (S 450)(!!!) Testpauschale verrechnet.

Nach Reassembling funktioniert der Rechner überraschend für 4 Stunden, dann wieder unsichere Funktion !

Fazit: Überlegt euch den Kauf bei Händlern, bei denen Gewähransprüche nicht nur am Papier, sondern tatsächlich zu hohen Kosten führen !!

(Bis 31.12. war eine Testpauschale ja gerechtfertigt, wurde aber meist (bei guten Händlern) nicht verrechnet (Angabe z.B. "Kontaktfehler"= kostenfrei!). Der Händler führte ja mit seinem Equipment, Knowhow und Arbeitszeit eine Beweisführung durch, die der damaligen Gesetzeslage nach der Kunde hätte erbringen müssen, also war das Verlangen früher gerechtfertigt !!)        

Die Abwehr von Gewährsansprüchen ist seit 1.1. auf Firmenkosten zu tun !
Der Händler hat auf eigene Kosten den Beweis zu erbringen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt !!

Wehrt euch, indem Ihr solch kundenfeindliche Geschäftspraktiken durch Auswahl
solcher Händler bekämpft, die euch schon vor dem Kauf schriftlich im abgewiesenen Gewährsfall keine Testkosten garantieren !!

Hier der Brief in Langform, für den, den es interessiert:



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..
Re(2): GOLDADLER : Günstiger Kaufpreis, hohe Folgekosten! Kauf s e h r gut überlegen !
02.02.2002, 19:24:03
Es ist leider sehr unglücklich, so etwas im Rahmen eines Goldithreads anzusprechen, aber die Resultate der diesbezüglichen Musterprozesse müssen her, damit Klarheit geschaffen wird.

Ich nehme mal an, die Regelung wurde für (resp. gegen) nachtschwarze Schafe wie *you-know-who* eingebracht, die den Kunden ihr Recht auf Garantieleistung de facto verwehren, indem sie - in fast schon gewerbsmässig-betrügerisch zu nennender Absicht - bis an die äusserste Grenze des gesetzlich Vorgeschriebenen gehen.

Um zu unser aller Liebling Goldi zurückzukommen: dieser besagte "Garantiedefekt-Reparaturauftrag" oder wie auch immer er's betitelt sieht im Falle eines Nichtgarantie-Defektes eine Kostenersatzpauschale

                 in nicht genannter Höhe

vor, die vom Kunden zu tragen ist. Bei meinem seinerzeitigen Goldierlebnis wollte man mir trotz mehrfacher und ausdrücklicher Anfrage partout nicht einmal die ungefähre Höhe nennen - dreistellig, vierstellig, fünfstellig .... ?! Auf meinen Hinweis, dass der Begriff Pauschale einen Fixbetrag bezeichnet, kam dann: "Bei uns nennen wir das halt so". Wie schonmal angemerkt, war das vor meiner "Entdeckung" des GH-Forums und traf mich entsprechend unvorbereitet. Wer rechnet schon damit, bei einem "normalen" Garantiefall gegenüber dem Händler Zeugen mitnehmen zu müssen, um ihn zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen?
--
"Es gibt kein Problem auf der Welt, dass sich nicht mit einem doppelten Scotch lösen lässt"
E. Hemmingway  ( .... und hat sich anschliessend erschossen)
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