Re(5): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung
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..  Re(2): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (lucyh am 06.02.2009, 19:19:47)
.  Re: Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (pong am 06.02.2009, 19:19:21)
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.....  Re(5): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (athis am 09.02.2009, 12:36:17)
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...  Re(3): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (EGWPC am 08.02.2009, 10:01:25)
.....
Re(5): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung
08.02.2009, 17:30:58
so geht das:

ich zitiere aus den Geschäftsbedingungen von DiTech, einem hier im Forum nicht ganz unbekannten Händler:

--------Auszug AGB DiTech ----------------------------------

b) Online-Reservierung und Abholung

Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal der DiTech, so wird die Ware für einen Werktag unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit DiTech dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen eines Werktages ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung.

Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der DiTech kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der DiTech zustande.

--------------- Ende Auszug AGB DiTech---------------------

Und da spricht - wohl auch rechtlich - nichts dagegen. Denn eines ist klar: wenn der Vertrag eben erst im Geschäft zustande kommt, gibt es auch kein Recht des Händlers, darauf zu bestehen das etwas abgeholt wird - oder eben in dem Falle das dies nicht passiert, das dem Kunden irgendwelche Kosten aufgehalst werden. Das haben wohl Händler, die einfach ein Sortiment eines Distributors "en groß" (so wohl auch EGW ;-) übernehmen, nicht so gerne; während diese Vorgangsweise eher Händlern entgegenkommt, die Vor-Ort ohnehin ein (größeres) Warensortiment unterhalten.

Daher: das Waldbauer-Urteil ist nett, aber eben wie auch Waldbauer in etlichen Kommentaren schreibt ein Einzelfall. (Wenn ich mich auch recht erinnere u.a. ausgelöst dadurch, das dem Kunden eine Auftragsbestätigung geschickt wurde, und keine Bestellbestätigung).

Und daran erinnert mich auch die Diskussion die es vor einiger Zeit gab, ob denn die vom System bei vielen Webshops automatisch verschickte Bestätigung nun schon eine Annahme der Bestellung (mit allen Rechten & Pflichten) durch den Shop darstellt oder nicht.
Die Antwort hier ist so einfach wie klar: je nachdem was drinnen steht ;-) - wird erwähnt das der Shop den Auftrag annimmt & dies mit dieser Auftragsbestätigung kundtut - dann ist der Vertrag zustandegekommen. Wird eine Bestellbestätigung versandt die erwähnt das sie lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt und der Shop nun überlegt ob er die Bestellung annimmt - dann ist rechtlich noch kein Vertrag zustandegekommen.

Hier im aktuellen Fall ist es ähnlich: Das was in den AGB steht das gilt, schließlich bestätigt sie der Kunde i.d.R. bei Bekundung seiner Kaufabsicht.
Taugen ihm die nicht, muss er nicht bestellen.
Wenn nun AGB missverständlich, in sich inkonsistent sind, oder gar geltendem Recht wiedersprechen - dann ist der Händler selber schuld und es sollte dies jedenfalls zum klaren Vorteil des Kunden ausgelegt werden.
Vielleicht hört sich dann das CTRL-C CTRL-V bei den AGB auch wieder auf, wenn ein Händler mal verstehen muss auf welcher Basis er rechtlich einwandfrei eigentlich arbeiten will, BEVOR er einen Online-Shop eröffnet.

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....  Re(4): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (tuvix am 08.02.2009, 11:32:45)
..  Re(2): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (pong am 07.02.2009, 14:55:48)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (User141410 am 07.02.2009, 23:13:24)
....  Re(4): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (EGWPC am 08.02.2009, 10:09:23)
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....  Re(4): Rücktrittsrecht AGB versus Rechnung  (-lt- am 08.02.2009, 11:48:38)
 

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