Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
Geizhals » Forum » Foto & Video » Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus? (136 Beiträge, 1553 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.............
Re(13): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
14.08.2009, 14:47:06
was verunmöglicht denn bitte eine weitere Zusammenlegung? Die wohlerworbenen
rechte der Beamtenschaft vielleicht?


Nein, die Tatsache, daß wir manchen Unkenrufen zum Trotz in einem Rechtsstaat leben und Rechtsnormen nicht einfach außer Kraft setzen können.

wo rechtlich möglich? Gesetze kann man ja ändern - wenn man WILL


Stimmt, und das meinte ich auch mit "wo es rechtlich möglich war". Denn Gesetze lassen sich tatsächlich recht einfach und schnell ändern. Gesetze sind aber nicht die einzigen Rechtsnormen, die es in diesem Bereich gibt. Da gibt es noch Länderzuständigkeiten (die tatsächlich nur in einer groß angelegten Bundesstaatsreform gelöst werden könnten), vor allem aber eine Vielzahl an Verträgen der jeweiligen SV-Träger mit Ärztekammern und anderen Rechtsträgern.

  Eine tät für so ein Pimperlland wie Ö locker reichen.


Ob damit irgendetwas besser wird, bezweifle ich, weil Zentralismus noch nie eine gute Lösung war. In Deutschland gibt's allein über 600 Krankenversicherungsträger, dagegen sind wir doch - selbst in Relation zur Einwohnerzahl - harmlos.

Und was in Österreich ganz besonders stark zum Tragen kommt, sind die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse. Es wäre tatsächlich schwer zu argumentieren, warum ein Arzt in Wien, der zweimal um die Ecke geht, das gleiche Honorar für einen Hausbesuch bekäme, als ein Arzt in den Tiefen der Steiermark. ;-)


(sigkilled v1.9 (Tue Aug 16 01:53:26 2011): Unerwünschte Werbung)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..............
Re(14): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
14.08.2009, 14:57:31
die tatsächlich nur in einer groß angelegten Bundesstaatsreform gelöst werden
könnten)

na und genau davon red ich
und genau die geht seit Jahren, wenn nicht schon Jahrzehnten an diversen Unwohlbefindlichkeiten von Landeszampanos und gewrkschaftsheinis baden

Zentralismus noch nie eine gute Lösung

übertriebener Föderalismus aber auch nicht, wie gerade dies Beispiel eindrucksvoll beweist.

In Deutschland gibt's allein über 600 Krankenversicherungsträger,

Schnucki, tu nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. DE hat ein völlig anderes System. Die haben Versicherungspflicht, wir haben Pflichtversicherung. In De kannst dir aussuchen, wo du dich versicherst. Ich muß zur WGKK, ob ich will oder nicht.
die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse. Es wäre tatsächlich schwer zu
argumentieren, warum ein Arzt in Wien, der zweimal um die Ecke geht, das
gleiche Honorar für einen Hausbesuch bekäme, als ein Arzt in den Tiefen der
Steiermark. ;-)

bla, bla, fasel - dämliches Beamtengequatsche von Pfründeverteidigern

Kostet eine Briefzustellung in der Eiermark mehr oder weniger als in Wien? eben.
Außerdem interessieren mich die Arzthonorare herzlich wenig. Ich schrieb auch von leistungen der Versicherungen. Oder welcher Grund gibt es, warum ein Patient in der Eiermark andere (bessere und v.a. teurere) Behandlungen bekommt als einer in Wien??? An den höheren Wegkosten wirds ja wohl nicht liegen.


mfg
AVS
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...............
Re(15): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
14.08.2009, 15:59:50
na und genau davon red ich


Naja, darauf muß man auch erst mal kommen, daß Du von einer Bundesstaatsreform redest, wenn wir über die Sozialversicherung diskutieren (die im Rahmen einer solchen Reform wahrscheinlich nur einen Promillebereich ausmacht).

DE hat ein völlig anderes System. Die haben Versicherungspflicht, wir haben
Pflichtversicherung.


Was da ein "total" anderes System sein soll, mußt Du mir auch erst erklären. Ja, unter gewissen Umständen kannst Du Dir den KV-Träger aussuchen, das war's dann aber schon. Unter "total anderem" System verstehe ich die völlige Freiwilligkeit und/oder eine anderes Finanzierungsmodell.

dämliches Beamtengequatsche von Pfründeverteidigern


Dämliches Stammtischgequatsche von Leuten, die noch nicht mal wissen, daß es in diesem Bereich keine Beamten gibt. ;-)

Kostet eine Briefzustellung in der Eiermark mehr oder weniger als in Wien?
eben.


Um mit Deinen Worten zu sprechen: Schnucki, tu nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. ;-)
Die Post ist ein Konzern, der in ganz Österreich tätig ist und daher die Mehrkosten im ländlichen Bereich intern ausgleichen kann. Ein Arzt ist hingegen - oh Wunder - nicht im gesamten Bundesgebiet tätig, sondern nur in seinem Sprengel. Ein Hausbesuch ist für ihn daher immer nahezu ident (gleich leicht oder gleich schwierig).

Außerdem interessieren mich die Arzthonorare herzlich wenig.


Das mag schon sein, daß es Dich nicht interessiert. Da es sich bei der ärztlichen Hilfe aber um eine zentrale Aufgabe der KV handelt und die Ausgabenhöhe dafür auch elemantar ist, kann diesen Bereich keine Reform ausklammern, schon gar nicht eine so tiefgreifende, wie das Zusammenlegen von Trägern.

Oder welcher Grund gibt es, warum ein Patient in der Eiermark andere (bessere
und v.a. teurere) Behandlungen bekommt als einer in Wien???


Beispiel?

Aber ja, es stimmt, es gibt einige Leistungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind bzw. unter anderen Voraussetzungen bewilligt werden. Daß dabei durchaus noch Reformbedarf besteht, sei unbestritten.

Zu glauben, eine Zusammenlegung aller Kassen würde automatisch das höhere Niveau für alle bedeuten, ist aber ein Irrglaube erster Kategorie. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein und ob das dann die wünschenswerte Lösung darstellt, darf bezweifelt werden...


(sigkilled v1.9 (Tue Aug 16 01:53:26 2011): Unerwünschte Werbung)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
................
Re(16): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
14.08.2009, 16:13:10
darauf muß man auch erst mal kommen, daß Du von einer Bundesstaatsreform
redest, wenn wir über die Sozialversicherung diskutieren (die im Rahmen einer
solchen Reform wahrscheinlich nur einen Promillebereich ausmacht).

das zeigt (und bestätigt) ja nur, wie verkrustet und kompliziert dieses Sys wirklich ist

Was da ein "total" anderes System sein soll

es gibt dort Wettbewerb ;-)
Kassen werben für sich, damit ich genau zu ihnen geh
In Ö: eine geschützte Werkstatt - nur ja kein Wettbewerb
Dämliches Stammtischgequatsche von Leuten, die noch nicht mal wissen, daß es
in diesem Bereich keine Beamten gibt. ;-)

Dämliches Bewahrergequatsche von Leuten, die nicht mal wissen, wieviele Beamte es dort gibt.
Keine neuen, aber geben tuts noch genug.


Die Post ist ein Konzern, der in ganz Österreich tätig ist und daher die
Mehrkosten im ländlichen Bereich intern ausgleichen kann.

Die Ö-Krankenversicherung wäre das auch, hätte also die gleichen Möglichkeiten.
Ein Arzt ist hingegen

warum kommst du immer mit dem Arzt? der is wurscht. Soll er auf der Alm um x mehr bekommen als der in Wien, nur nur 2m geht. Was hat das mit dem Versicherten zu tun?
ja, es stimmt, es gibt einige Leistungen, die von Kasse zu Kasse
unterschiedlich sind bzw. unter anderen Voraussetzungen bewilligt werden. Daß
dabei durchaus noch Reformbedarf besteht, sei unbestritten.

Danke.
Zu glauben, eine Zusammenlegung aller Kassen würde automatisch das höhere
Niveau für alle bedeuten, ist aber ein Irrglaube erster Kategorie. Eher das
Gegenteil dürfte der Fall sein und ob das dann die wünschenswerte Lösung
darstellt, darf bezweifelt werden...

Das darf leider wirklich bezweifelt werden, denn statt an einer schlankeren Verwaltung zu sparen spart man lieber am Patienten. Is ja auch viel einfacher: der kann sich kaum wehren (Ansprüche per Klage durchsetzen erlebt der Patient meist nicht) und blades Gewerkschaftsgfries, das ihm im im TV von seinen wohlerworbenen Rechten vorquatscht hat er auch nicht.

mfg
AVS
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.................
Re(17): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
15.08.2009, 00:53:14
es gibt dort Wettbewerb


Ja. Toll. Dafür (oder gerade deswegen?) bekommen die Patienten kaum mehr Leistungen. Frag' mal einen deutschen Patienten mit Bandscheibenvorfall, welche bürokratischen Hürden er bewältigen muß, um an ein stinknormales MRT zu kommen. Falls er es überhaupt bekommt.

Kassen werben für sich, damit ich genau zu ihnen geh


Ebenso toll! Die Kosten, die in die Werbung fließen, fehlen den Patienten, die die MRT-Untersuchung bräuchten. Applaus! %-)

In Ö: eine geschützte Werkstatt - nur ja kein Wettbewerb


So ein Blödsinn. Diesen Wettbewerb gibt es schon lange, allein durch das Controlling und den Vergleich der Gebarungsergebnisse. Wettbewerb ist eben nicht nur das Buhlen um Kunden.

Dämliches Bewahrergequatsche von Leuten, die nicht mal wissen, wieviele Beamte
es dort gibt.
Keine neuen, aber geben tuts noch genug.


Langsam dequalifizierst Du Dich mit Deinen Behauptungen aber selbst. Es hat seit Bestehen der Sozialversicherung in der Zweiten Republik noch kein beamtetes Dienstverhältnis gegeben. Sozialversicherungsangestellte waren und sind Privatangestellte.

denn statt an einer schlankeren Verwaltung zu sparen spart man lieber am
Patienten.


Blödsinn wird durch permanentes Wiederholen nicht richtiger. Nochmals: Jede private Versicherung hat weit höhere Verwaltungskosten, als die Sozialversicherung. Keine Behauptung, sondern anhand der Gebarungsergebnisse jederzeit überprüfbar (ganz im Gegensatz zu den stumpfsinnigen Behauptungen, wonach die SV ach so hohe Verwaltungskosten hätte).

Aber freilich, totsparen kann man alles. Bloß: Selbst wenn man die gesamte (!) Verwaltung der Krankenversicherung einsparen oder vielmehr streichen würde, ergäbe die Gebarung kein Plus, sondern dennoch ein Minus.




(sigkilled v1.9 (Tue Aug 16 01:53:26 2011): Unerwünschte Werbung)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
15.08.2009, 12:56:49
wer für ein foto 5,-- oder mehr euro zahlt ist meiner ansicht nach sowieso ein
trottel, in zeiten der digitalen fotografie hat diese szene sowieso den
stellenwert von kunst und damit schutzstatus verloren.


ich kann mir vorstellen, für ein Foto auch sehr viel mehr Geld auszugeben - *wenn* es mir entsprechend gut gefällt (und vermutlich auch Kunst ist). ;-)

Den zweiten Halbsatz verstehe ich so nicht ganz. Die in der Wirtschaftskammer ZWANGSvertretenen (!) Profi-Fotografen sehen sich keineswegs als "Künstler" sondern als "Bild-Handwerker" und wollen nur mit allen (rechtlichen) Mitteln Konkurrenz möglichst minimieren. So wie es eben im mittelalterlichen Zunftwesen für alle Handwerke "der Brauch" war und mittlerweile, schon wenige Jahrhunderte später im fortschrittlichen und liberalen Österreich nur noch in ganz wenigen Teilbereichen gilt.

Natürlich gibt es keinerlei für Nicht-Innungsmitglieder auch nur ansatzweise nachvollziehbare Argumente, warum ein Gewerbe, das
a) nicht lebensnotwendige Luxus-Dienstleistungen produziert (im Gegensatz zu sagen wir einem Bäcker) und
b) die in keiner Weise eine Gefahr für Leib und Leben der Kunden oder die allgemeine Öffentlichkeit herbeiführen kann (im Gegensatz zu sagen wir einem Baumeister)

"geschützt" und nicht "frei" ausübbar sein sein soll.  Ein alter Zopf, der natürlich endlich abgeschnitten gehört! Da bin ich voll bei Dir!

Das hat aber mit einem allfälligen künstlerischem Anspruch der Gewerbetreibenden oder einem eventuellen künstlerischen Wert der geschaffenen Werke bzw. erbrachten Dienstleistung nichts zu tun. Aus diesem Grund ist das Gewerbe nicht geschützt.

Ich selbst bin fest davon überzeugt, dass die digitale Fotografie einfach eine neue Möglichkeit zur Erstellung von Lichbildern bietet, die künstlerisch mindestens genau so viel verlangen (konzeptionell, gestalterisch, technisch) und bieten wie die analoge Fotografie auf chemischer Basis. Neben der "Demokratisierung" der (Alltags-) Fotografie ohne explizite künstlerische Absicht stellt die digitale Fotografie m.E. auch einen zusätzlichen Weg bereit, visuelle Kunst zu schaffen. Mit neuen und teilweise revolutionären Möglichkeiten, die mittels analoger Fotografie teilweise überhaupt nicht und teilweise nur mit unvergleichlich höherem Aufwand realisierbar gewesen wären. :-)  


das objekt am foto - vor allem personen - mag noch einen gewissen schutzstatus
haben, die aufnahme selbst muss - so verfügbar - jedermann kostenlos zur
verfügung gestellt werden. eine rechtliche grundlage in diese richtung ist
längst überfällig!


das sehe ich allerdings exakt anders herum. :-)


Wen ich ein Foto mache, ist das enstandene Bild ganz allein mein uneingeschränktes Eigentum. Genauso, wie wenn ich ein Bild mit Bleistift, Tusche, Aquarell-, Öl, Acrylfarben gezeichnet/gemalt hätte.

Insbesondere dann, wenn ich rechtmässiger Eigentümer bzw. Inhaber aller benutzten Produktionsmittel und Bildträger bin, und meine visuelles Kunstwerk nicht z.B. als Grafitti an einer fremden Hausmauer realisiere. [da wird es dann rechtlich interessanter]. ;-)
>:-D

Und/oder mit meinem Werk und/oder dessen Erstellungsprozess kein öffentliches Ärgernis errege. ;-)
>:-D


Wenn ich es kürzer schreiben könnte, würde ich. :-)
15.08.2009, 13:01 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
15.08.2009, 13:11:30
ich sehe das folgendermaßen:

der fotograf darf für seine aufgewendete zeit/arbeit gerne gutes geld verdienen, nämlich indem er dem kunden seine arbeitszeit, sein inventar verrechnet. die bilder gehen dann in den besitz des kunden/zahlers über und damit hat sich der auftrag erledigt.

durch eine solche abwicklung wird auch erstmals ein ordentlicher wettbewerb unter den anbietern von fotografien möglich.

früher war fotografieren freilich auch mit viel glück und einsatz von geld verbunden, heute hält jeder dodl mit der digicam reichlich drauf und damit hat sichs eben mit kunst und einsatz erledigt. von der nachträglichen anwendung von den diversen bildbearbeitungsprogrammen - oder vllt besser bildverarbeitungsprogrammen = automatisiert!) will ich noch gar nicht reden. ;-)


    das objekt am foto - vor allem personen - mag noch einen gewissen
schutzstatus
    haben, die aufnahme selbst muss - so verfügbar - jedermann kostenlos zur
    verfügung gestellt werden. eine rechtliche grundlage in diese richtung ist
    längst überfällig!




das sehe ich allerdings exakt anders herum. :-)

ist halt die - deine - falsche sichtweise ;-)


Wen ich ein Foto mache, ist das enstandene Bild ganz allein mein
uneingeschränktes Eigentum. Genauso, wie wenn ich ein Bild mit Bleistift,
Tusche, Aquarell-, Öl, Acrylfarben gezeichnet/gemalt hätte.


sorry, das ist aber totaler schwachsinn!

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
15.08.2009, 14:11:16
früher war fotografieren freilich auch mit viel glück und einsatz von geld
verbunden, heute hält jeder dodl mit der digicam reichlich drauf und damit hat
sichs eben mit kunst und einsatz erledigt. von der nachträglichen anwendung
von den diversen bildbearbeitungsprogrammen - oder vllt besser
bildverarbeitungsprogrammen = automatisiert!) will ich noch gar nicht reden.


Weißt Du, wieviel die erforderliche Hardware und Software kostet, um auch nur gelegentlich im Pfusch z.B. eine Hochzeit (technisch) halbwegs odedentlich fotografieren zu können? Von aufwändiger Studiotechnik will ich noch gar nicht reden.  

Das kostet auch heute noch signifikant Geld. Und dazu reichlich Zeit! Und (wie früher!) vor allem: gestalterisches KÖNNEN. ;-)

Jemand, der mit einer Kompaktkamera einen Freund schnell "ablichtet", weil der ein Foto für die Monatskarte braucht, ist ja ganz sicher keine echte Konkurrenz für einen Profi-Fotografen, oder? :-)



die bilder gehen dann in den besitz des kunden/zahlers über und damit hat sich
der auftrag erledigt.


in der praxis erwirbt ein Kunde schon seit längerem an den bauftragten Fotos ein mehr oder weniger umfangreiches Nutzungsrecht (bis hin zu "exklusiv, für jede Form der Publikation und zeitlich unbefristet"). Dass maan Abzüge seiner Protraits nur beim Fotografen bekommen konnte, ist heute sogar in Österreich Vergangenheit. :-)


durch eine solche abwicklung wird auch erstmals ein ordentlicher wettbewerb
unter den anbietern von fotografien möglich.


eine gesetzliche Regelung in der Richtung ist doch überhaupt nicht notwendig!

Es reicht völlig, wenn einfach mit einem Federstrich [xxxte reform der GewO) das Fotografengewerbe zum "freien Gewerbe" erklärt wird. :-)

Dann herrscht automatisch voller Wettbewerb. Wer wirklich gut ist, wird von Kunde zu Kunde weiterempfohlen, voll gebucht sein und auch (gut) leben können.

Wer kann, will und sich einen entsprechenden Vorteil davon verspricht, kann ja weiterhin bestimmte fachliche Qualifikationen via geschützte Positiv-Zertifizierung nachweisen und marketingmässig einsetzen. :-)

Und wer nicht gut (genug) ist ... wird eben übrig bleiben. Das ist jetzt aber auch schon der Fall.




Wenn ich es kürzer schreiben könnte, würde ich. :-)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..........
Re(10): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
16.08.2009, 14:36:06
warum sollte die Sicherung der Existenz der Berufsfotografen gesamtgesellschaftlich derart wünschenswert sein?

Es geht um ein Gewerbe, das absolut nicht lebensnotwendige Luxus-Dienstleistungen erbringt. Das gilt natürlich gleichermassen auch für Schönheitschirurgen. Allerdings besteht bei letzteren im gegensatz zu ersteren bei unsachgemässer Ausübung der Tätigkeit doch ein unmittelbares Risiko für Leib und Leben der KundInnen. ;-)

Und brutal gesagt: wenn es keine (gewerblichen) Fotografen gäbe, wäre die Welt und das Leben zwar möglicherweise ein kleines Stückchen weniger schön, aber abgesehen davon entstünde kein grosser Schaden.

Wirklich gute Fotografen, die auch in der Lage sind, ein Gewerbe zu führen [sprich, unternehmerisch tätig zu sein: das anzubieten, was nachgefragt ist; die eigene Dienstleistung vermarkten können; Marktnischen aufspüren und entwickeln; Kunden finden und halten; Qualitätssicherung auf hohem Niveau; effektive und effiziente Administration/Finanzgebarung) bedürfen keines Schutzes, weil sie auch ohne gesetzliche Zugangsbeschränkungen im Wettbewerb durchaus erfolgreich sein werden.

Und schlechte Fotografen verdienen sowieso keinen Schutz vor (besseren) Anbietern.  

Also weg mit den Zugangsbeschränkungen! Natürlich muß das Fotografengewerbe ein freies werden. Ohne jede Zugangsbeschränkung. [Mit Ausnahme der Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen - von mir aus. :-)]

Das wird es innerhalb der nächsten 1-2 Jahre mit Sicherheit auch werden. Weil die aktuelle Rechtslage m.E. weder verfassungsmässig ist [gleichheitswidrig] noch einer Anfechtung auf europäischer Ebene [Stichwort: Erwerbsfreiheit, Inkländer-Diskriminierung] standhält.


Wenn ich es kürzer schreiben könnte, würde ich. :-)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung