Re(3): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
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Re(3): Gewerbeordnung Photographie in Oesterreich - ein Anachronismus?
15.08.2009, 13:11:30
ich sehe das folgendermaßen:

der fotograf darf für seine aufgewendete zeit/arbeit gerne gutes geld verdienen, nämlich indem er dem kunden seine arbeitszeit, sein inventar verrechnet. die bilder gehen dann in den besitz des kunden/zahlers über und damit hat sich der auftrag erledigt.

durch eine solche abwicklung wird auch erstmals ein ordentlicher wettbewerb unter den anbietern von fotografien möglich.

früher war fotografieren freilich auch mit viel glück und einsatz von geld verbunden, heute hält jeder dodl mit der digicam reichlich drauf und damit hat sichs eben mit kunst und einsatz erledigt. von der nachträglichen anwendung von den diversen bildbearbeitungsprogrammen - oder vllt besser bildverarbeitungsprogrammen = automatisiert!) will ich noch gar nicht reden. ;-)


    das objekt am foto - vor allem personen - mag noch einen gewissen
schutzstatus
    haben, die aufnahme selbst muss - so verfügbar - jedermann kostenlos zur
    verfügung gestellt werden. eine rechtliche grundlage in diese richtung ist
    längst überfällig!




das sehe ich allerdings exakt anders herum. :-)

ist halt die - deine - falsche sichtweise ;-)


Wen ich ein Foto mache, ist das enstandene Bild ganz allein mein
uneingeschränktes Eigentum. Genauso, wie wenn ich ein Bild mit Bleistift,
Tusche, Aquarell-, Öl, Acrylfarben gezeichnet/gemalt hätte.


sorry, das ist aber totaler schwachsinn!

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