Re(4): Probeführerschein und spielt schon Sheriff
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Re(4): Probeführerschein und spielt schon Sheriff
10.09.2009, 08:41:14
blaulicht bringt am wenigsten punkte und geringste geldstrafe


Blaulichtfahren = Amtsanmaßung, wird geahndet nach dem §314 StGB (in Worten Strafgesetzbuch)

die dazu möglichen Haftstrafen (!) sowie Tagsätze habe ich schon weiter oben gepostet.

was sagt der OGH dazu?

Rechtssatz

Amtsanmaßung verlangt nicht, daß sich der Täter selbst ausdrücklich als Beamter bezeichnet; konkludentes Erwecken des Eindruckes, Beamter zu sein und als solcher eine "Amtshandlung" vorzunehmen, genügt.
Entscheidungstexte

    * 13 Os 71/92
      Entscheidungstext OGH 11.11.1992 13 Os 71/92
    * 14 Os 40/93
      Entscheidungstext OGH 18.05.1993 14 Os 40/93
      Vgl auch


und du meinst allen Ernstes dass eine Amtsanmaßung geringer bestraft wird als rechts überholen? Kannst du das auch belegen?


rechts überholen und schließlich drängeln...


auch das kann ich eigentlich nicht nachvollziehen!

schau mal da, das ist eine recht gute Übersicht vom aktuellen Bußgeldkatalog:
http://www.pierre-markuse.de/2009/02/01/busgeldkatalog-2009/

Ich sehe da "Überholen mit Gefährung" kostet 100 Euro
vrs. Drängeln, wo sich der Strafrahmen von 100 bis 400 Euro bewegt, je nach gefahrenen Abstand.

aahhhh, jetzt hab ichs gefunden woher du deine Weisheit beziehst, aus einem Kettenmail. Der ÖAMTC warnt vor diesem Kettenmail eindringlich, wonach behauptet wird dass ein montiertes Blaulicht lediglich 20 Euro kostet:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1127338.html



Grüsse,
Geri    
                                              


10.09.2009, 10:36 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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