Re(19): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?
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Re(19): Fernabsatzgesetz wie ist das bei Onlinebestellung und Selbstabholung?
15.06.2010, 07:33:53
Ausserdem hat unsere Diskussion damit angefangen, dass du meintest das FAG
wäre hier undeutlich, und das ist nach wie vor nicht richtig:


hehe... ich sagte nicht nur undeutlich, sondern es hat auch Lücken, so große sogar das es kompett umgangen werden kann... und das obwohl in dem besagten Fall meiner Meinung nach klar ein Fernabsatz vorliegen würden...

wo und wie genau das Gesetzt nun unklar ist, haben wir noch gar nicht im Detail besprochen...

Aber ob du nun aus eingener Einsicht zum Entschluss kommst das das FAG hier ausgehebelt werden kann oder nicht ändert am Ergebniss nichts. Wir können auch gerne alle anderen Punkte und Beispiele die ich dir geben könnte besprechen um auch den Rest meiner Kritikpunkte zu untermauern, aber das würde hier den Rahmen sprengen. Mein Standpunkt ist nach wie vor der selbe, das Gesetz hat Lücken, das Gesetzt ist in sehr weiten Teilen unklar und mit zuviel Spielraum verfasst und aufgrund der Schnelllebigkeit des Onlinegeschäfts nicht mehr an die Bedürfnisse angepasst. Klar trifft das auch auf viele andere Gesetze unseres Alltags zu, sollte aber keine Entschuldigung dafür sein warum man hier nichts unternimmt. Und deshalb schimpfe ich gegen dieses Gesetz. Ich hätte nur gerne etwas mehr Klarheit, und muss dann hören das viele einfach davon ausgehen es wäre doch eh alles klar und genau geregelt.... und das ist nunmal nicht richtig. Ein Gesetz das hier so einfach umgangen werden kann hat einfach eine riesige Lücke oder siehst du das wirklich anders?

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