Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 19:45:47
Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Eine sehr zweckmäßige Maßnahme, um die Feuchtigkeit wegzubringen und weitere Schäden (Schimmel) zu vermeiden.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine
Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der
beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.


Warum zahlt die Versicherung "natürlich" nicht? Es muss also einen Befund der beauftragten Firma über die Ursache der Durchfeuchtung geben. Ist es eindringende Feuchtigkeit aus Niederschlägen, dann ist das von der Versicherung möglicherweise nicht gedeckt, im Gegensatz zu Leitungswasserschäden.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.


Für die Erstmaßnahme brauchte es keine vergleichsangebote, für die nachfolgende Sanierung sind durch die HV jedoch 3 Angebote einzuholen. Es handelt sich also um einen Fehler der HV. Wenn die Eigentümer gegenüber der HV regressieren wollen, müsste man nachweisen, dass 1) die getroffene Sanierungsmaßnahme nicht angemessen war und/oder 2) die durchführende Firma zu teuer war.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät),


Rein als Leihgebühr kommt mir das zuviel vor. 5 Euro netto pro Tag ist ein üblicher Satz. Vielleicht waren da aber regelmäßige Kontrollen und Messungen dabei, denn entfeuchtet muss solange werden, wie noch Feuchte da ist.

Was mich bei dem ganzen wundert: Dass es allen Eigentümern offenbar egal war, dass da in einem Raum ihres Hauses ein Entfeuchtungsgerät herumsteht und läuft, aber keiner nachfragt, warum und wieso und wie das nun weitergeht. Zudem muss so ein Entfeuchtungsgerät ja alle 1 - 3 Tage entleert werden, also muss schon allein deshalb jemand um das Gerät kümmern.

Wer hilft den Eigentümern?


In Wien meines Wissens die Schlichtungsstellen.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?


Wenn die HV nachweislich fahrlässig gehandelt hat, dann können die Eigentümer von der HV Regress fordern. Dazu muss aber auch ein entstandenen Schaden (Mehrkosten) betraglich bekannt sein und nicht bloß irgendwelche Behauptungen kursieren.

WB.

15.07.2010, 19:55 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 20:18:15
Die HV muss 3 Angebote einholen? Wo steht das?


§ 20 Abs. 4 WEG

Und muss die HV diese 3 Angebote den Eigentümern vorlegen? Die Eigentümer haben das eine Angebot erst nach massivem Druck nach dem alles abgeschlossen war zu Gesicht bekommen. Vorher wusste es ja keiner.


Mit dem Verwalter ist ein Vertrag samt Vollmacht zur Vertretunge gegenüber Dritten (beauftragte Handwerker) abgeschlossen. Da es sich bei dieser Reparatur um eine Aufgabe der ordentlichen Verwaltung handelt, ist kein weitere Rückfrage bei den Eigentümern erforderlich.

Von dem Entfeuchtungsgerät war absolut nie was zu sehen. Die Nachbarn konnten das wirklich nicht erraten und die, die es wussten, wusste nicht, dass es schon so lange läuft.


Der von dir so gern zitierte Häuslbauer würde nicht zulassen, dass einerseits zwar ein Schaden am Haus ist, eine Sanierung läuft, er aber nicht weiß was genauer Status ist.

Auch wenn es grundsätzlich Aufgabe der HV ist, sehe ich da schon eine weitgreifende Wurschtigkeit der Eigentümer. Und dass sie es selber zahlen müssen, ist ja von Anfang an klar (vorbehaltlich Versicherungsdeckung). das Vorhandensein eienr HV ersetzt nicht das eigene Denken und die eigene Mitverantwortung.

Dafür ist doch der Verwalter da, dass der die Firma nach 3 Wochen rausschmeisst, wenn die nicht weitertut


Die HV hat nicht nur zu beauftragen, sondern auch die Abwicklung zu kontrollieren. Völlige Untätigkeit des Handwerkers bei gleichzeitig laufenden Kosten müsste durh die HV beanstandet werden. Vielleicht gab es aber einen regelmäßigen Kontakt zwischen HV und Mauersanierer - weißt du das?

WB.



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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
16.07.2010, 13:06:00
1. warum zahlt die versicherung "natürlich nicht"? alle schäden, die nicht ausschließlich niederschlagswasserbedingt sind, sind meines wissens durch die pflichtversicherung gedeckt. das bedeutet: hat das haus einen mischkanal (fäkal- und niederschlagswasser wird über einen gemeinsamen fallstrang abgeführt), so ist ein gebrechen an dieser leitung mit sämlichen folgekosten (aufstemmen, reparieren, verputzen, malen, verfliesen und entfeuchten) durch die gebäudeversicherung gedeckt. liegt ein gebrechen an der dachentwässerungsanlage vor (vom dachboden bzw dachbereich des gebäudes dringt bei heftigen regenfällen gerne wasser in die darunterliegende wohnung) so ist das nicht durch die standard-versicherung gedeckt.

2. wird der HV eine feuchte wand gemeldet, so ist sie weder verpflichtet, sich diese selbst anzusehen, noch hat das viel sinn. sie kann sich daher lediglich auf spezialisierte firme verlassen, die fotos machen und alle weiteren schritte von sich aus setzen (TV-untersuchung des fallstranges, dichtheitsprüfung der hauswasseranlage etc.)

3. warum die mit den reparaturarbeiten beauftragte firma sich nicht dazu entschieden hat der ursache des gebrechens auf den grund zu gehen sondern nur zu trocknen, ist unüblich. vermutlich wurde aufsteigende feuchtigkeit als ursache angenommen. wenn aber nach 1-2 monaten (dauer auch abhängig von der witterung) immernoch keine besserung eingetreten ist, wäre es die pflicht der firma, dies der HV zu melden und sie zu informieren, dass nun weitergehende schritte zur gebrechensbehebung notwendig sind. ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendweine HV diese empfehlung unbeachtet lässt und nichts weiter unternimmt.

4. bei schadensbehebungen ist die HV nicht verpflichtet, mehrere angebote einzuholen (gefahr im verzug). schließlich kann man sich bei einer undichten hauswasserleitung nicht erlauben, mehrere tage bzw. wochen vergehen zu lassen, bis alle professionisten die lage begutachtet und das ausmaß der durchzuführenden arbeiten geschätzt haben. würde die HV das machen, wäre es ein schwerer fehler.

5. es wurde dir erzählt. anscheinend von jemandem, der keine ahnung von der tatsächlichen situation hat. gibt es eine diesbezügliche stellungnahme der HV? es ist äußerst unseriös, wie du dein posting verfasst hast.


"Old enough to know, but too young to care"


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Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
16.07.2010, 14:44:34
1. woher glaubst du zu wissen, dass es ein versteckter mangel des erbauers ist, der die nässe verursacht? wenn es definitiv einer ist (einfach mal bei der damals zuständigen HV nachfragen wäre wohl ausreichend), kümmert sich die jetzige HV mit hinzugezogenem anwalt bestimmt gerne um das verfahren.

2. wenn es eindeutig kein leitungsgebrechen oder ablaufgebrechen ist, sondern aufsteigende feuchtigkeit oder ein lange bekannter baumangel, dann kann sich die HV so verhalten wie du beschreibst, andernfalls oder auch nur im zweifelsfall nicht.

wenn es ein mangel ist, der ständige mauerwerksfeuchtigkeit produziert, so gibts dafür keine versicherungsvergütung. jedoch ist jede hauseigentümergemeinschaft (wovon ich in deinem fall ausgehe) verpflichtet, ein reparaturrücklagenkonto zu haben. die höhe der reparaturrücklage variiert je nach zahlungsbereitschaft der eigentümer, darf einen mindestwert (/qm) nicht unterschreiten. bei baufälligen gebäuden reicht dieser gesetzliche mindestwert bei weitem nicht aus, um laufende instandhaltungs- bzw. -setzungsmaßnahmen durchzuführen. dann müssen die eigentümer wohl oder übel außerordentliche zahlungen leisten, um die bausubstanz zu erhalten.

du bist eindeutig nicht vom fach sondern schwafelst unsinn - wie soll die HV kostenaufstellungen machen, wenn nicht absehbar ist, wie lange die entfeuchtung dauern wird? damit begibt sie sich nur in teufels küche - nennt einen preis, der dann nicht eingehalten wird - dann is die aufregung unter den eigentümern, die nicht in ihr haus investieren wollen natürlich groß. aber wehe es gibt folgeschäden durch mangelhafte bzw. nicht weit genug gehende trockenlegung. da schieben dann sich alle gegenseitig die schuld zu. *kopfschüttel*

nebenbei bemerkt finde ich den preis von insgesamt 4k€ über die lange zeit gesehen (das trocknungsgerät will ja gemietet werden) jetzt nicht so "unglaublich hoch", wie du sagst. hast du vergleichswerte? ich schon.

dass die abdichtung erst 6 monate später erfolgt (in der zwischenzeit hätte es schon 2 beschlussfähige hauseigentümerversammlungen geben sollen, wenn nicht gar eine not-versammlung) ist auch seltsam. wenn sich die hauseigentümergemeinschaft selbst nicht interessiert, wie es um die eigene bausubstanz bestellt ist (andauernde mauerwerksfeuchtigkeit kann sehr wohl gefahr im verzug bedeuten - allein aus statischen gründen - um das genau festzustellen wäre ein statisches gutachten erforderlich - ich glaube nicht, dass hauseigentümergemeinschaften einfach so bereit sind, 1,5k€ für ein gutachten hinzulegen) - auf welcher basis soll die HV jetzt akute entscheidungen zur allgemeinen zufriedenheit treffen?

3. %-) die HV ist in deinem vergleich dann die ältere dame, oder wie? ich denke, die trockenlegungsarbeiten waren für diese lange zeit vereinbart, um zu sehen, was sich ohne die teureren abdichtungsmaßnahmen (die wegen mangelndem trocknungserfolg schließlich doch notwendig wurden) machen lässt. insofern handelte die HV finanziell durchaus im interesse der hauseigentümergemeinschaft.

4. siehe 2.

5. inwiefern?

"Old enough to know, but too young to care"


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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
17.07.2010, 10:47:34
Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen,
mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.


Ein kurzes update, da du inzwischen vertiefende, aber sehr wesentliche "Fakten" ins Spiel gebracht hast:

- Das Ganze hat sich nicht in einem Allgemeinraum abgespielt, sondern im Abstellraum der Wohnung einer älteren Dame.

- Alle Maßnahmen waren technisch fragwürdig, da das Wasser lediglich 1 mm tief in der Wand war und das von innen her.

- Folglich war das Abdichten von Außen eine technisch nicht adäquate Lösung.


Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen?


Unter Berücksichtigung der obigen, neu von dir gebrachten "Fakten" ist die Frage äußerst berechtigt und die Lösung sieht so aus:

Für nicht von außen verursachte Feuchteschäden in einem einzelnen Bestandsobjekt ist der jeweilige Bestandsnehmer (Eigentümer) selber zuständig, aber nicht die Eigentümergemeinschaft.

Gibt die HV die Kosten an alle ET weiter (was hier offenbar der Fall war), so müssen die Eigentümer die Jahresabrechnung der Eigentümerkosten mit dem Zugriff auf die Rücklage beeinspruchen. Das geht AFAIK ähnlich der Betriebsksotenabrechnung bis 3 Jahre nach Abrechnung, es müsste also noch genügend Zeit da sein. Diesen Einspruch kann jeder einzelne Eigentümer (Minderheitenrecht - daher ohne Mehrheiten oder andere Eigentümer) erheben, gegebenenfalls bei der Schlichtungsstelle.

Korrekterweise hätte die Hausverwaltung entweder a) die Rechnung des Handwerkers zurückzuweisen gehabt ODER besser b) sie als Auftraggeber bezahlt, aber an den jeweiligen ET weiterzuverrechnen.

Nochmal leicht fassbar zusammengefasst: Der Eigentümergemeinschaft dürfen keine Kosten entstehen, diese hat der einzelne Eigentümer der betroffenen Wohnung zu bezahlen.

WB.

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