Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
17.07.2010, 10:47:34
Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen,
mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.


Ein kurzes update, da du inzwischen vertiefende, aber sehr wesentliche "Fakten" ins Spiel gebracht hast:

- Das Ganze hat sich nicht in einem Allgemeinraum abgespielt, sondern im Abstellraum der Wohnung einer älteren Dame.

- Alle Maßnahmen waren technisch fragwürdig, da das Wasser lediglich 1 mm tief in der Wand war und das von innen her.

- Folglich war das Abdichten von Außen eine technisch nicht adäquate Lösung.


Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen?


Unter Berücksichtigung der obigen, neu von dir gebrachten "Fakten" ist die Frage äußerst berechtigt und die Lösung sieht so aus:

Für nicht von außen verursachte Feuchteschäden in einem einzelnen Bestandsobjekt ist der jeweilige Bestandsnehmer (Eigentümer) selber zuständig, aber nicht die Eigentümergemeinschaft.

Gibt die HV die Kosten an alle ET weiter (was hier offenbar der Fall war), so müssen die Eigentümer die Jahresabrechnung der Eigentümerkosten mit dem Zugriff auf die Rücklage beeinspruchen. Das geht AFAIK ähnlich der Betriebsksotenabrechnung bis 3 Jahre nach Abrechnung, es müsste also noch genügend Zeit da sein. Diesen Einspruch kann jeder einzelne Eigentümer (Minderheitenrecht - daher ohne Mehrheiten oder andere Eigentümer) erheben, gegebenenfalls bei der Schlichtungsstelle.

Korrekterweise hätte die Hausverwaltung entweder a) die Rechnung des Handwerkers zurückzuweisen gehabt ODER besser b) sie als Auftraggeber bezahlt, aber an den jeweiligen ET weiterzuverrechnen.

Nochmal leicht fassbar zusammengefasst: Der Eigentümergemeinschaft dürfen keine Kosten entstehen, diese hat der einzelne Eigentümer der betroffenen Wohnung zu bezahlen.

WB.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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