Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 19:45:47
Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Eine sehr zweckmäßige Maßnahme, um die Feuchtigkeit wegzubringen und weitere Schäden (Schimmel) zu vermeiden.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine
Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der
beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.


Warum zahlt die Versicherung "natürlich" nicht? Es muss also einen Befund der beauftragten Firma über die Ursache der Durchfeuchtung geben. Ist es eindringende Feuchtigkeit aus Niederschlägen, dann ist das von der Versicherung möglicherweise nicht gedeckt, im Gegensatz zu Leitungswasserschäden.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.


Für die Erstmaßnahme brauchte es keine vergleichsangebote, für die nachfolgende Sanierung sind durch die HV jedoch 3 Angebote einzuholen. Es handelt sich also um einen Fehler der HV. Wenn die Eigentümer gegenüber der HV regressieren wollen, müsste man nachweisen, dass 1) die getroffene Sanierungsmaßnahme nicht angemessen war und/oder 2) die durchführende Firma zu teuer war.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät),


Rein als Leihgebühr kommt mir das zuviel vor. 5 Euro netto pro Tag ist ein üblicher Satz. Vielleicht waren da aber regelmäßige Kontrollen und Messungen dabei, denn entfeuchtet muss solange werden, wie noch Feuchte da ist.

Was mich bei dem ganzen wundert: Dass es allen Eigentümern offenbar egal war, dass da in einem Raum ihres Hauses ein Entfeuchtungsgerät herumsteht und läuft, aber keiner nachfragt, warum und wieso und wie das nun weitergeht. Zudem muss so ein Entfeuchtungsgerät ja alle 1 - 3 Tage entleert werden, also muss schon allein deshalb jemand um das Gerät kümmern.

Wer hilft den Eigentümern?


In Wien meines Wissens die Schlichtungsstellen.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?


Wenn die HV nachweislich fahrlässig gehandelt hat, dann können die Eigentümer von der HV Regress fordern. Dazu muss aber auch ein entstandenen Schaden (Mehrkosten) betraglich bekannt sein und nicht bloß irgendwelche Behauptungen kursieren.

WB.

15.07.2010, 19:55 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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