Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

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Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
16.07.2010, 14:44:34
1. woher glaubst du zu wissen, dass es ein versteckter mangel des erbauers ist, der die nässe verursacht? wenn es definitiv einer ist (einfach mal bei der damals zuständigen HV nachfragen wäre wohl ausreichend), kümmert sich die jetzige HV mit hinzugezogenem anwalt bestimmt gerne um das verfahren.

2. wenn es eindeutig kein leitungsgebrechen oder ablaufgebrechen ist, sondern aufsteigende feuchtigkeit oder ein lange bekannter baumangel, dann kann sich die HV so verhalten wie du beschreibst, andernfalls oder auch nur im zweifelsfall nicht.

wenn es ein mangel ist, der ständige mauerwerksfeuchtigkeit produziert, so gibts dafür keine versicherungsvergütung. jedoch ist jede hauseigentümergemeinschaft (wovon ich in deinem fall ausgehe) verpflichtet, ein reparaturrücklagenkonto zu haben. die höhe der reparaturrücklage variiert je nach zahlungsbereitschaft der eigentümer, darf einen mindestwert (/qm) nicht unterschreiten. bei baufälligen gebäuden reicht dieser gesetzliche mindestwert bei weitem nicht aus, um laufende instandhaltungs- bzw. -setzungsmaßnahmen durchzuführen. dann müssen die eigentümer wohl oder übel außerordentliche zahlungen leisten, um die bausubstanz zu erhalten.

du bist eindeutig nicht vom fach sondern schwafelst unsinn - wie soll die HV kostenaufstellungen machen, wenn nicht absehbar ist, wie lange die entfeuchtung dauern wird? damit begibt sie sich nur in teufels küche - nennt einen preis, der dann nicht eingehalten wird - dann is die aufregung unter den eigentümern, die nicht in ihr haus investieren wollen natürlich groß. aber wehe es gibt folgeschäden durch mangelhafte bzw. nicht weit genug gehende trockenlegung. da schieben dann sich alle gegenseitig die schuld zu. *kopfschüttel*

nebenbei bemerkt finde ich den preis von insgesamt 4k€ über die lange zeit gesehen (das trocknungsgerät will ja gemietet werden) jetzt nicht so "unglaublich hoch", wie du sagst. hast du vergleichswerte? ich schon.

dass die abdichtung erst 6 monate später erfolgt (in der zwischenzeit hätte es schon 2 beschlussfähige hauseigentümerversammlungen geben sollen, wenn nicht gar eine not-versammlung) ist auch seltsam. wenn sich die hauseigentümergemeinschaft selbst nicht interessiert, wie es um die eigene bausubstanz bestellt ist (andauernde mauerwerksfeuchtigkeit kann sehr wohl gefahr im verzug bedeuten - allein aus statischen gründen - um das genau festzustellen wäre ein statisches gutachten erforderlich - ich glaube nicht, dass hauseigentümergemeinschaften einfach so bereit sind, 1,5k€ für ein gutachten hinzulegen) - auf welcher basis soll die HV jetzt akute entscheidungen zur allgemeinen zufriedenheit treffen?

3. %-) die HV ist in deinem vergleich dann die ältere dame, oder wie? ich denke, die trockenlegungsarbeiten waren für diese lange zeit vereinbart, um zu sehen, was sich ohne die teureren abdichtungsmaßnahmen (die wegen mangelndem trocknungserfolg schließlich doch notwendig wurden) machen lässt. insofern handelte die HV finanziell durchaus im interesse der hauseigentümergemeinschaft.

4. siehe 2.

5. inwiefern?

"Old enough to know, but too young to care"


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