Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

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Re(3): Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 20:18:15
Die HV muss 3 Angebote einholen? Wo steht das?


§ 20 Abs. 4 WEG

Und muss die HV diese 3 Angebote den Eigentümern vorlegen? Die Eigentümer haben das eine Angebot erst nach massivem Druck nach dem alles abgeschlossen war zu Gesicht bekommen. Vorher wusste es ja keiner.


Mit dem Verwalter ist ein Vertrag samt Vollmacht zur Vertretunge gegenüber Dritten (beauftragte Handwerker) abgeschlossen. Da es sich bei dieser Reparatur um eine Aufgabe der ordentlichen Verwaltung handelt, ist kein weitere Rückfrage bei den Eigentümern erforderlich.

Von dem Entfeuchtungsgerät war absolut nie was zu sehen. Die Nachbarn konnten das wirklich nicht erraten und die, die es wussten, wusste nicht, dass es schon so lange läuft.


Der von dir so gern zitierte Häuslbauer würde nicht zulassen, dass einerseits zwar ein Schaden am Haus ist, eine Sanierung läuft, er aber nicht weiß was genauer Status ist.

Auch wenn es grundsätzlich Aufgabe der HV ist, sehe ich da schon eine weitgreifende Wurschtigkeit der Eigentümer. Und dass sie es selber zahlen müssen, ist ja von Anfang an klar (vorbehaltlich Versicherungsdeckung). das Vorhandensein eienr HV ersetzt nicht das eigene Denken und die eigene Mitverantwortung.

Dafür ist doch der Verwalter da, dass der die Firma nach 3 Wochen rausschmeisst, wenn die nicht weitertut


Die HV hat nicht nur zu beauftragen, sondern auch die Abwicklung zu kontrollieren. Völlige Untätigkeit des Handwerkers bei gleichzeitig laufenden Kosten müsste durh die HV beanstandet werden. Vielleicht gab es aber einen regelmäßigen Kontakt zwischen HV und Mauersanierer - weißt du das?

WB.



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