Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
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Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
15.07.2010, 18:31:56
Da spielt es sich ab, kann das war sein, was mir erzählt wurde?

Einer Hausverwaltung in Wien wird mitgeteilt, dass eine Wand feucht ist. Die Hausverwaltung schaut es sich natürlich nicht an, beauftragt eine Firma. Die Firma verrechnet allein fürs anschauen und eine Messung mehrere hundert Euro.

Da die Ursache für die nasse Wand (Abstellraum mit Fliesen) nicht klar ist, wird einfach ein Entfeuchtungsgerät reingestellt von der beauftragten Firma.


Die Hausverwaltung informiert die anderen Eigentümer NICHT, dass Kosten entstehen. Tag für Tag.

So nun der Hammer:
Das Entfechungsgerät wird nicht nach 2-3 Wochen entfernt (in der Zwischenzeit hätte man ja den Fehler suche können oder alles tun können, um abzuschließen). Das Gerät bleibt ein halbes Jahr dort stehen. Der Firma ist das natürlich recht, da kann sie doch am Ende eine satte Rechnung stellen.

Nach knapp einem halben Jahr (dazwischen gab es vielleicht eine Versicherungsmeldung, die Versicherung zahlt natürlich nicht) wird von der beauftragten Firma die Wand außen abgedichtet.

Für diese Arbeiten gibt es zwar ein Angebot von dieser Firma aber es wurden keine weiteren Angebote eingeholt von anderen Firmen.

Als andere Eigentümer davon erfahren nach fast einem halben Jahr wird der Druck anscheindend groß, das Entfeuchtsgerät wird entfernt nach der Abdichtung der Wand.

Kosten:
~ 2000 Euro für die Entfeuchtung (es war ein kleines Gerät), ohne
Stromkosten
~ 2000 Euro für die Abdichtung, Messung, usw.

Wäre das korrekt abgewickelt worden, hätte man hier, um es grob zu sagen, mehrere tausend Euro den Eigentümern sparen können.

Fehler bei der Abwicklung --> Wer zahlt es?
Warum sollten die Eigentümer das zahlen? Wer hilft den Eigentümern?

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Re: Hausverwaltung verursacht massive Kosten für Eigentümer
16.07.2010, 13:06:00
1. warum zahlt die versicherung "natürlich nicht"? alle schäden, die nicht ausschließlich niederschlagswasserbedingt sind, sind meines wissens durch die pflichtversicherung gedeckt. das bedeutet: hat das haus einen mischkanal (fäkal- und niederschlagswasser wird über einen gemeinsamen fallstrang abgeführt), so ist ein gebrechen an dieser leitung mit sämlichen folgekosten (aufstemmen, reparieren, verputzen, malen, verfliesen und entfeuchten) durch die gebäudeversicherung gedeckt. liegt ein gebrechen an der dachentwässerungsanlage vor (vom dachboden bzw dachbereich des gebäudes dringt bei heftigen regenfällen gerne wasser in die darunterliegende wohnung) so ist das nicht durch die standard-versicherung gedeckt.

2. wird der HV eine feuchte wand gemeldet, so ist sie weder verpflichtet, sich diese selbst anzusehen, noch hat das viel sinn. sie kann sich daher lediglich auf spezialisierte firme verlassen, die fotos machen und alle weiteren schritte von sich aus setzen (TV-untersuchung des fallstranges, dichtheitsprüfung der hauswasseranlage etc.)

3. warum die mit den reparaturarbeiten beauftragte firma sich nicht dazu entschieden hat der ursache des gebrechens auf den grund zu gehen sondern nur zu trocknen, ist unüblich. vermutlich wurde aufsteigende feuchtigkeit als ursache angenommen. wenn aber nach 1-2 monaten (dauer auch abhängig von der witterung) immernoch keine besserung eingetreten ist, wäre es die pflicht der firma, dies der HV zu melden und sie zu informieren, dass nun weitergehende schritte zur gebrechensbehebung notwendig sind. ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendweine HV diese empfehlung unbeachtet lässt und nichts weiter unternimmt.

4. bei schadensbehebungen ist die HV nicht verpflichtet, mehrere angebote einzuholen (gefahr im verzug). schließlich kann man sich bei einer undichten hauswasserleitung nicht erlauben, mehrere tage bzw. wochen vergehen zu lassen, bis alle professionisten die lage begutachtet und das ausmaß der durchzuführenden arbeiten geschätzt haben. würde die HV das machen, wäre es ein schwerer fehler.

5. es wurde dir erzählt. anscheinend von jemandem, der keine ahnung von der tatsächlichen situation hat. gibt es eine diesbezügliche stellungnahme der HV? es ist äußerst unseriös, wie du dein posting verfasst hast.


"Old enough to know, but too young to care"


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