Re(6): [Frage] Strafe wegen zu "schnell gefahren" ...
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Re(6): [Frage] Strafe wegen zu "schnell gefahren" ...
29.07.2010, 09:05:15
hab eine zahl von +20% im kopf, bin mir aber nimmer sicher.


in Österreich: 10% "Verwaltungkosten-Zuschlag".

Die Strafbemessung liegt meist etwas über der Anonymverfügung, aber all zu viel können sie nicht draufschlagen. Wenn doch, dann beeinsprucht man einfach der Höhe nach ... wenn also z.B. wegen läppischer 11km/h zu schnell plötzlich 50 Euro verlangt werden.

Am Ende zahlt man praktisch nie mehr, als wenn man gleich die Anonymverfügung einbezahlt hätte, in vielen Fällen aber auch nicht weniger. ;-)

Ich persönlich zahle seit vielen Jahren Anonymverfügungen genau dann und nur dann ein, wenn
a) die Beweislage absolut eindeutig (gegen mich) ist UND
b) die Vorschreibung sehr moderat ist im Vergleich zu dem, was bei einem Verwaltungsverfahren allenfalls auf mich zukommt ... Sonderangebote werden also sofort bezahlt.

Wenn a) gegeben ist, aber b) die Strafhöhe absurd hoch ist, dann Einspruch der Höhe nach. Geht praktisch immer durch. Die Behörde will dann immer den totalen Finanz-Striptease (Einkommens- und Vermögensnachweis), den liefere ich einfach nie, dann wird nämlich "von durchschnittlichen fianziellen Verhältnissen" ausgegangen ... und das führt praktisch immer zu einer Reduktion der Strafhöhe auf ein erträgliches Maß. Besonders zahlt es sich bei den absurden Strafhöhen bei den vertrottelten Speedlimits wegen IG-L aus (also viele der unsäglichen Autobahn-100er!). Auf die reduuzierte Strafhöhe kommen dann die 10% Zuschlag. Das zahlt sich in Summe trotzdem fast immer aus. Und Zusatznutzen: genau! Der Apparat ist beschäftigt ... und versäumt erstaunlich oft die 6 Monatsfritst. Dann wird gar nichts bezahlt. :-)

wenn a) nicht zutrifft: Einspruch dem Grunde nach.

Diese Vorgangsweise hat nur einen Nachteil: die Strafen sind aktenkundig und können bei der Strafbemessung erhöhend wirken. Wenn man nur gelegentlich was ausfasst, kein großes Problem. Wenn man Mr. Belifuss persönlich ist, könnte es aber unangenehm werden.

Dafür giobt es gelich mehrere individuelle und kollektive Vorteile:
1. dem Staat entsteht bürokratischer Aufwand, der die Strafhöhe regelmässig um ein Mehrfaches übersteigt. Damit macht der Staat kein Geschäft. Gesamtgesellschaftlich gesehen, dämpft es die Lust an der Wegelagerei, je weniger sich selbige für die Behörden auszahlt. Wer dagegen auf erste Aufforderung brav einzahlt, was auch immer verlangt wird, ist die ideale Melkkuh un d sorgt dafür, dass die Behörden wegen jedem Furz Anonymverfügungen im Akkord schreiben.

2. die bürokratische Überlastung des Behördenapparats steigt massiv ... das führt zu mehr Formalfehlern, mehr Fristüberschreitungen und damit mehr Fällen, in denen sich die Behörde am Ende juristisch brausen gehen kann.

3. das Erfolgsgefühl, die Behörde nach monatelangem Hin- und Her endgültig juristisch an den eigenen Fehlern aufgehängt zu haben, verschafft mir immer einen mittleren Endorphin-Rausch, oh yeah! Auch dem Ohnmächtigen ist ein Stachel gegeben! >:-D |-D



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29.07.2010, 09:11 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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