Re(21): [Frage] Strafe wegen zu "schnell gefahren" ...
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Re(21): [Frage] Strafe wegen zu "schnell gefahren" ...
30.07.2010, 16:02:56
was für mich relevant ist, mag für Dich irrelevant sein.


ein interessanter ansatz. die stvo ist also nur dann einzuhalten, wenn es der/die fahrer/in für subjektiv relevant/notwendig hält? oder wie meinst du das jetzt genau? und warum bitteschön muss man in der linken spur kleben, wenn die autobahn sowieso leer ist (ich geh mal davon aus, dass du das meinst, wenn du von "irrelevant" sprichst...!?)?

übrigens, noch ein kleiner denkanstoß:

in tschechien werden ältere ausländische autolenker angehalten, und im fall dass sie über 65 sind ein gesundheitsattest eingefordert samt strafandrohung, wenn sie keines mitführen. was illegal ist, weil diese vorschrift nur für tschechische staatsbürger gilt.

in rumänien wird bei verkehrsübertretungen (z.b. tempolimit überschritten) eine absurd hohe strafe gefordert, und im fall der nichtbezahlung der reisepass abgenommen, ein weiterfahrtverbot ausgesprochen und behauptet, dass der reisepass samt fahrzeugschlüsseln erst nach begleichung der strafe in bukarest wieder zurückgegeben wird. durch begleichung einer vergleichsweise niedrigen "strafe", für die selbstverständlich kein beleg ausgestellt wird, wird dann die weiterfahrt erlaubt.

das ist real existierendes raubrittertum. von "raubrittertum" zu sprechen, wenn man weil man zu schnell war eine im internationalen vergleich eh lächerlich niedrige strafe zu zahlen hat, ist in diesen zusammenhängen ein bisserl kindisch...



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