Re(11): Frage zum Gewährleistungsrecht
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.  Re: Frage zum Gewährleistungsrecht  (goaspeda am 17.07.2011, 18:25:11)
.  Re: Frage zum Gewährleistungsrecht  (-lt- am 17.07.2011, 19:08:18)
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.  Re: Frage zum Gewährleistungsrecht  (pong am 17.07.2011, 19:50:47)
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Re(11): Frage zum Gewährleistungsrecht
19.07.2011, 09:19:14
Lass den Klagenden weg - in den ersten 6 Monaten muss ich als Kunde gar nichts
beweisen.

Dir ist schon bewusst wie ein Rechtsstaat funktioniert...Recht durchsetzen kann man bis auf wenige Ausnahmen nur vor Gericht...dass 99% der Reklamationen auf dem Kulanzweg erledigt werden ändert nix daran...wen die Beweislast trifft ist für den Rechtsweg zunächst relativ unerheblich.

Hier geht man davon aus das ein Mangel bereits bestanden hat zum Zeitpunkt der "Übergabe", oder im Laufe der 6 Monate aufgetreten ist.

steht ausser Frage

Falsches Nutzerverhalten zählt sowieso nicht, da hier dies durch den Nutzer verursacht wurde --> hier gibt es keine Gewährleistung.

steht ausser Frage

Bewegliche 2 Jahre stimmt / nicht beweglich 3 Jahre (kommt im Bau vor - da gibts dann noch 5 Jahre, 10 Jahre und versteckter Mangel der nach 30 Jahren
verjährt).

die 3 jahre für immobilien stehn ausser Frage, allerdings waren hier Immobilien kein Thema, sonst hättest du die 6 Wochen bei Viermängel auch noch erwähnen müssen.

für die 10 und 30 Jahre kenn ich keine entsprechene Gesetzesstelle, gehe aber davon aus du meinst nicht den verdecketen Mangel, denn offensichtliche Mängel sind von der Gewährleistung sowieso ausgenommen (darum auch die vielen Probleme bei offenen mechanischen Defekten), sondern die sondern arglistig verschleierte Defekte...wär dir aber aus persönlichem Interesse dankebar wenn du eine passende gesetzesstelle für mich hättest.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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