Kündigung - Monatsmitte?
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Re(4): Kündigung - Monatsmitte?
13.01.2012, 10:34:53
..am 14ten kannst garantiert noch kündigen, am 15ten glaube ich auch bin mir aber nicht 100% sicher.


Wenn im Gesetz, KV oder Dienstvertrag etwas von 15. oder Letzter steht, ist immer das Ende des Dienstverhältnisses gemeint.

Wann man die Kündigung spätestens aussprechen muß, richtet sich nach der vorgesehenen Kündigungsfrist. Wenn also das Ende des DV per 15. möglich ist, und die Kündigungszeit beträgt einen Monat, so muß nach Adam Riese die Kündigung spätestens am 15. des Vormonats dem Dienstgeber zugekommen sein.


email ist die frage... akzeptieren können sie natürlich alles.prinzipiell halte ich es jedoch für nicht unwahrscheinlich, dass sie eine schriftliche kündigung mit unterschrift haben wollen.eine normale emial gilt nicht als schriftlich.da muss es fax oder brief (per post oder persönlich) sein.ob eine signierte email akzeptiert wird... k.a.am sichersten ist einen unterschriebenen wisch persönlich zu übergeben.ansonsten wende dich an betriebsrat / personalabteilung.



Eine Kündigung ist normalerweise nicht formgebunden, sie kann also mündlich oder schriftlich erfolgen. Schriftlich ist natürlich beweissicher, und falls man die Kündigung im Personalbüro, bzw. Chef abliefert, sollte man sich den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen. Umgekehrt, bei Kündigung durch den DG, sollte es auch so gehandhabt werden.

In manchen Kollektivvertragen ist aber generell eine schriftliche Kündigung zwingend vorgeschrieben.

Bei Kündigung per Briefpost geht die Gefahr des Terminverzuges zu Lasten des Absenders, d.H., die Kündigung muss zum letzten möglichen Tag beim Empfänger eingelangt sein......

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Re(5): Kündigung - Monatsmitte?
13.01.2012, 10:44:39
Wenn im Gesetz, KV oder Dienstvertrag etwas von 15. oder Letzter steht, ist
immer das Ende des Dienstverhältnisses gemeint.

Wann man die Kündigung spätestens aussprechen muß, richtet sich nach der
vorgesehenen Kündigungsfrist. Wenn also das Ende des DV per 15. möglich ist,
und die Kündigungszeit beträgt einen Monat, so muß nach Adam Riese die
Kündigung spätestens am 15. des Vormonats dem Dienstgeber zugekommen sein.


schon klar. umgangssprachlich ist halt die meist 1 monatige frist gemeint.
meine unsicherheit bezog sich darauf, ob eine kündigung unter einhaltung der frist noch exakt am tag an dem die frist zu laufen beginnt oder nur eine tag vorher ausgesprochen werden kann.

Eine Kündigung ist normalerweise nicht formgebunden, sie kann also mündlich
oder schriftlich erfolgen. Schriftlich ist natürlich beweissicher, und falls
man die Kündigung im Personalbüro, bzw. Chef abliefert, sollte man sich den
Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen. Umgekehrt, bei Kündigung durch den
DG, sollte es auch so gehandhabt werden.

In manchen Kollektivvertragen ist aber generell eine schriftliche Kündigung
zwingend vorgeschrieben.

Bei Kündigung per Briefpost geht die Gefahr des Terminverzuges zu Lasten des
Absenders, d.H., die Kündigung muss zum letzten möglichen Tag beim Empfänger
eingelangt sein......


habe ich auch ähnlich geschrieben. was dem gegenüber reicht kommt auf ihn drauf an... wegen dem nachweis ist es halt immer gut es schriftlich zu haben.
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Re(8): Kündigung - Monatsmitte?
13.01.2012, 11:54:46
...das ist interessant. d.h. ein fax am so oder so wenn der 15te drauf fällt zählt nicht?
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Was eine Kündigung per Fax oder @mail betrifft, ist IMHO die Judikatur sich nicht einig, ob dies als eine ordnungsgemäße Kündigung gilt. Es ist ja mit dem Absendes eines Mails, SMS oder Fax nicht gewährleistet, bzw. nachweisbar, ob tatsächlich eine Zustellung erfolgt ist.

Wenn´s also terminlich knapp wird, sollte man mündlich/telefonisch kündigen, mit dem Hinweis, daß ein Schriftstück folgen wird. In diesem sollte man die bereits ausgesprochene mündliche Kündigung nochmals schriftlich bestätigen.

Was aber den Zugang der Kündigung an einem arbeitsfreien Tag betrifft, ist dies eindeutig. Diese muß dem Empfänger rechtzeitig zugegangen sein, also in seinem Verfügungsbereich gelangt sein. Wenn also ein Kündigungsschreiben rechtzeitig von der Post an das Unternehmen ausgeliefert wurde, ist sie zugestellt, auch wenn der Brief noch tagelang in  der Poststelle der Firma liegt, bzw. der Personalchef z.B. den Brief ungelesen liegen lässt.

Wenn aber die Frist für den Kündigungsausspruch z.B. an einem Samstag liegt, an dem die Firma geschlossen ist, kann die Zustellung eben erst frühestens am drauffolgenden  Montag erfolgen, was aber dann zu spät ist. Verfristet heisst das im einschlägigen Vokabular.

Detto kann der Chef ein ev. Fax oder Mail ebenfalls erst am Montag entgegennehmen, also ebenfalls zu spät.

Damit wäre aber die Kündigung nicht ungültig, sondern bleibt aufrecht, sie wird halt nur mit dem nächstmöglichen Termin wirksan, d.h. erst einen Monat später (bei Quartalskündigung durch den DG aber erst zum nächsten Vieteljahr).


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