Re: Grunderwerbssteuer bei Schenkung
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Re: Grunderwerbssteuer bei Schenkung
11.10.2012, 10:43:42
Bitte keine Schenkung auf den Todesfall!!!

Szenario 1,

Geschenkgeber wird ein Pflegefall, das Haus wird bis zum Anschlag vom Pflegeheim belastet, übrig bleibt am Ende nichts. Kenne so einen Fall wo der Geschenkgeber jahrelang von der beschenkten Familie im Haus gepflegt wurde, daher die Schenkung des Hauses. Nach ein paar weiteren Jahren Pfelgeheim wo das Haus gleichzeitig verkommen ist (gehört ja noch nicht den Beschenkten) ist nichts geblieben.

Szenario 2,

Geschenkgeber wird im Alter etwas senil, dement etc. und macht ein Testament wo er das Haus vererbt oder , bzw. gibt es der Nachbarin in Leibrente. Kenne eine Fall wo beides passiert ist und der Notar der die Schenkung auf den Todesfall nicht ins Grundbuch eintragen ließ keine Haftung gegenüber dem Beschenkten hatte da er dazu nicht verpflichtet ist!! Bekommen hat es übrigens der mit der Leibrente, ist wie ein Kauf und war damit vor dem Ableben gültig.

Szenario 3,

Bis die Schenkung eintritt, werden von unseren Steuergeldverschwendern neue Abgaben uns (Schenkungs)Steuern erfunden, was die Schenkung viel teurer macht als es zur Zeit wäre.

Daher:

Schenkung jetzt, da steuerfrei und rechtssicher! Wenn der Schenker drin wohnen will, Belastungs- und Veräußerungsverbot eintragen, sowie Fruchtgenuss/Wohnrecht auf Lebenszeit. Zu klären wäre wer die Erhaltungs- und Betriebskosten zahlt.

Die Kosten sind vernachlässigbar, es ist nicht einmal ein Notar nötig, was aber ohne entsprechende Kenntnisse nicht zu empfehlen ist.
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