Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
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Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
sky
10.12.2012, 12:45:05
Hallo,

ich habe bei einem großen Möbelhaus mit grünem Logo zwei Stück einer Zuschnittware auf Basis eines älteren Auftrages (Modell, Farbe, Breite) bestellt.

Am Kaufvertrag steht:
Stückzahl: 2
Produktbezeichnung; Betrag: xxx Euro
Rechnungsbetrag: xxx Euro (selber Betrag)
Anzahlung: etwa 35% von xxx Euro, so dass dann noch ein glatter Betrag überbleibt

Weil ich dann paar Wochen nichts mehr davon hörte, habe ich letzte Woche angerufen und nach dem Status gefragt ob ich schon abholen könnte. Das wurde bejaht und ich fragte (weil ich gerade unterwegs war) wieviel noch zu zahlen sei. Die Dame nannte mir dann den doppelten Gesamtbetrag. Ich sagte nichts dazu dass ein Fehler vorliegen müsse und verabschiedete mich.

Zuhause rief ich bei einer anderen Filiale um mich über die Kosten für zwei Stück der genannten Ware zu informieren. Es waren tatsächlich die doppelten Kosten.

Habe jetzt ein wenig im Internet gelesen (Arbeiterkammer). Das Möbelhaus könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen hätte müssen (zu billig)? Habe ich aber nicht, weil die Preise inzwischen saftig erhöht wurden.

Wie sehen meine Chancen aus dass ich die Ware zum (fehlerhaften) Preis am Kaufvertrag bekomme? Wäre es "normales" Geschäft dem sowas weh tun würde, hätte ich Verständnis. Nur bei Möbelhäusern die von vorn herein alles überteuert verkaufen sicherlich nicht.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re: Kaufvertrag fehlerhaft - wie siehts rechtlich aus?
10.12.2012, 14:14:21
Habe jetzt ein wenig im Internet gelesen (Arbeiterkammer). Das Möbelhaus
könnte sich jetzt auf Irrtum berufen, weil ich das erkennen hätte müssen (zu
billig)?

Ich hab jetzt die Falllösung zur Irrtumsanfechtung nicht genau im Kopf, aber was ich weiß, gibt es da auch einen Passus, dass der Irrtum vom Gegner des Irrenden veranlasst werden musste, was in deinem Fall aber nicht so ist. Aber es gibt eben auch den Teil mit "hätte dem Gegner des Irrenden offensichtlich auffallen müssen". Ich muss da am Abend mal ins Lehrbuch schauen, dann kann ich dir mehr sagen dazu.

  Habe ich aber nicht, weil die Preise inzwischen saftig erhöht wurden.

Das ist wiederrum egal, es zählt hier der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (wäre maximal für laesio enormis für das Möbelhaus interessant gewesen, aber die geht es ich eben bei 50% Wert sowieso nicht aus)


Aber wenn ich nochmal über die Sache nachdenke, liegt hier doch wohl eher ein offener Dissens vor, die Willenserklärungen stimmen ja offensichtlich gar nicht überein. Du hast ein Angebot für den Kauf von 2 Stück zum Preis von je XXX gelegt, der Verkäufer hat aber eine falsche Willenserklärung abgegeben für 2 Stück zum Preis von XXX. Ich würde da eher dazu tendieren, dass hier gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist, weil es keine übereinstimmende Willenserklärungen gab. Hier könnte es aber vielleicht einen Konflikt mit dem KSchG geben, müsste ich mir im Detail auch nochmal ansehen.

lg
Cereal

Ich bin zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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. PLONKED von Mr. 5  (routi am 10.12.2012, 14:21:02)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 12.12.2012, 13:16:13)
 

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