Re(5): Nachträgliche Mietzinserhöhung + BK Nachzahlung
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Re(5): Nachträgliche Mietzinserhöhung + BK Nachzahlung
04.06.2013, 12:53:38
Indexerh ab 1.1. WÄRE 105, aber die wird vergessen.

Das ist auch gut so. Denn alle mir bekannten Indexvereinbarungen beziehen sich auf die Überschreitung, die ist erst ab 105,1 der Fall ;-) Aber das lassen wir nachfolgend außer Betracht.

Was schreibst jetzt vor?
106 ab Juni (imho korrekt)
105 ab Juni
105 rückwirkend ab 1.1. (phöse)
106 ab 1.1. (noch viel phöser)

Keines davon. Denn der Juni-Wert ist erst im nachhinein bekannt und kann dadurch früshtenst ab 01.08. vorgeschrieben werden. Ob dann die 105 oder die 106 verrechnet werden, liegt an der Formulierung des Mietvertrages. Wenn dort drinsteht "ab der erstmaligen Überschreitung", dann müssen die 105 Punkte herangezogen werden, aber eben erst nach der Geltendmachung + 14 Tage + nachfolgender Zinstermin.

So einen Fall hatte ich und das meinte ich mit meinem vorherigen Beitrag. Zum Glück hatte nicht ich es verbockt, aber das Urteil habe ich nachher gelesen und musste es entsprechend administrieren. Im MV war eine 10%-Schwelle vereinbart. Die wurde übersehen und später die übernächste Erhöhung so berechnet, also ob die ersten 10% erhöht worden wären. Einspruch des Wohnungsmieters und auch das BG sagte Njet. Es wurde anerkannt, dass der Mieter zwar ab dem verspäteten Monat der Geltendmachung eine höhere Miete zahlen muss. Aber nicht "10 + 10%", sondern nur den Betrag, der sich damals aus der erstmaligen Überschreitung ergeben hätte. Im Gegensatz zu allen anderen Nachbarmieter darf sich dieser eine Mieter daher Jahr für Jahr über mehrere Hundert Euro Ersparnis freuen.

WB.
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