Gis/MBA Rsb Brief
Geizhals » Forum » Haushalt » Gis/MBA Rsb Brief (67 Beiträge, 5547 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Gis/MBA Rsb Brief
18.10.2013, 19:00:34
Heyho Leute...
Wollte mal mit euch meine Erfahrung bezüglich der GIS teilen.

Habe vor einigen Monaten besuch von einem Gis-Mitarbeiter bekommen,den ich natürlich
ignorierte-sprich einfach die Tür nicht aufmachte.
Vor ca. 2 Monaten bekam ich dann den berüchtigten Brief wo geschrieben steht: sie müssen wahrheitsgemäß ausfüllen ob sie ein Tv Gerät besitzen,Strafen in der höhe von blablabla....
Natürlich füllte ich wahrheitsgemäß aus ,das ich keine Empfangsgeräte besitze und schickte dies noch innerhalb der 2-wöchigen Frist weg.
Jetzt kommts :

Vor ein paar Tagen erhielt ich doch beinhart einen RSB Brief des MagistratBezirksAmtes mit einer
Strafverfügung die mich um 300 euro erleichtern soll!!!!
Ich rief natürlich sofort die GIS an um zu fragen was der Blödsinn soll ,und die antworteten mir das ein Mitarbeiter angeblich festgestellt haben soll das ich im Haushalt ein Tv Gerät besitze.
Meine Antwort war natürlich das ich gerne wüsste wann,und wie der Mitarbeiter in meine Wohnung gekommen ist damit ich eine Anzeige wegen Einbruch einreichen kann.
Sie meinte wiederum nur das ich den Mitarbeiter abgewiesen hätte ,der aber angeblich ein Fernsehprogramm durch die Tür gehört haben soll ????!?!?
Folglich steht für mich fest das das keine Feststellung ,sondern eine ordinäre Vermutung ist das ich ein Tv Gerät besitze....
Lange Rede kurzer Sinn - wieso muss ich jetzt jemandem (MBA) aufgrund von falschen Anschuldigungen beweisen das der Kläger(?) die Unwahrheit berichtet hat??
Was soll der Sch.... ?

Würde mich über sachliche Tipps eurerseits freuen.

Lg


Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Gis/MBA Rsb Brief
MG
19.10.2013, 20:41:02
Nun mein Freund. Du bist ja offensichtlich einer, der es nicht so sonderlich versteht. Denn sonst hättest du zumindest gelesen wegen welchen Delikt die Strafverfügung ausgestellt wurde, und würdest nicht Geschichterl und Fantasien von Einbrüchen hegen.

Tatsache ist, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nur im Falle der Verweigerung der Meldung oder im Fall einer unzutreffenden Leermeldung Strafen verhängt.

Welcher Fall vorliegt, geht aus deinen wirren Zeilen nicht hervor. Ist es die Verweigerung der Meldung, wird, so wie ich die Praxis der Strafreferenten kenne, das Verfahren eingestellt, wenn du die Meldung glaubhaft nachholst.

Wenn aber eine Strafe wegen einer falschen Meldung vorliegt, dann hat die Sache das Potential recht unangenehm für dich zu werden.

Prinzipiell gilt, dass dann wohl deine Aussage gegen die dienstliche Wahrnehmung eines Organes der Rundfunkgebührenbehörde erster Instanz (GIS) steht.  Diese Wahrnehmung steht natürlich höher als eine reine Aussage deinerseits.
Das ist genauso wie beim Polizisten, der deine Geschwindigkeit schätzt. Ohne Beweis kommst du da nicht drüber.

Du hast dann entweder die Wahl, die Strafe anzunehmen und eine richtige Meldung abzugeben. Dann ist die Sache ausgestanden.

Du kannst aber auch berufen.
Dann gibt es wiederum zwei Möglichkeiten.
Die harmlose: Du schreibst in die Berufung nichts hinein, außer, dass du meinst die Strafe sei nicht gerechtfertigt.  Dann wirst du entweder zur Polizei oder zum Strafreferenten eingeladen um deine Rechtfertigung abzugeben. Üblicherweise wird man dabei versuchen dir die "goldene Rutschen" zu legen. Und dich einfach das Formular abfragen. Wenn du da ein Gerät angibst, dann wird man dich noch fragen, ob du dich bei der Erstmeldung vielleicht geirrt hast, und ob du das Gerät eh hast, seit die GIS bei dir gewesen wäre und die Sache ist erledigt. Das Verfahren wird eingestellt, und du bekommst eine Gebührenvorschreibung.

Bleibst du dann bei deiner Darstellung keines der aufgezählten Geräte zu besitzen, dann wird die Sache für dich haarig. Jetzt bist du in der selben Schiene, wie  wenn du in deiner Berufu8ng Behauptungen aufstellst. Sollte sich deine Aussage bei der Einvernahme nämlich als vorsätzlich falsch herausstellen, bekommst du ein Strafverfahren nach § 289 StGB Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde. Da steht dann eine Haftstrafe drauf.
Jedenfall wird dann deiner Aussage nicht ungeschaut Glauben geschenkt, sondern man wird Nachschau bei dir halten. Vermutlich wird man dir innerhalb der nächsten 6 Monate unangekündigt die Polizei ins Haus schicken. Ev. aber auch einen zivilen Behördenvertreter. Denen musst du Zutritt gewähren, sonst ist die nächste Strafe fällig. Solltest du dabei wirklich weder Fernseher, Beamer, Radio, Receiver, oder PC mit Internet haben, ist die Sache für dich ausgestanden, und deine Berufung geht durch.

Sollte bei dieser Nachschau eines der Geräte auftauchen, wird es sehr unangenehm für dich. Du hast dann die Strafe bestätigt, ein Strafverfahren nach § 289 StGB und eine gigantische Gebührennachzahlung am Hals.

Ich kenne jetzt natürlich nur einen Strafreferenten. Jedoch würde es mich wundern, wenn du dich nicht für den schnellen und einfachen Weg entscheiden würdest.
--
Der einzige Weg, wahre Liebe für Geld zu kaufen, ist, sich einen Hund anzuschaffen.
Alle Kinder sind unsere Kinder! - Petition zum "jus solis" im Staatsbürgerschaftsrecht
Let me vote! - Europäische Bürgerinitiative für volles Wahlrecht für alle EU-Bürger
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Gis/MBA Rsb Brief
19.10.2013, 23:15:40
Ich werde das Gefühl nicht los das du mich irgendwie als Vollidioten darstellen lassen willst.


Du bist ja offensichtlich einer, der es nicht so sonderlich
versteht. Denn sonst hättest du zumindest gelesen wegen welchen Delikt die
Strafverfügung ausgestellt wurde, und würdest nicht Geschichterl und Fantasien
von Einbrüchen hegen


Klär mich mal bitte bezüglich "Geschichterl und Fantasien von Einbrüchen auf.
Mein Freund,die Ironie des Einbruchs scheint bei dir irgendwie ohne halt vorbeigeschossen zu sein.
Lies dir meinen Thread vielleicht nochmals durch ,dann wirst du ihn auch begreifen.


Welcher Fall vorliegt, geht aus deinen wirren
Zeilen nicht hervor.


Schreib ich denn auf Mandarin ? Was genau hast du denn an : -----Natürlich füllte ich wahrheitsgemäß aus ,das ich keine Empfangsgeräte besitze und schickte dies noch innerhalb der 2-wöchigen Frist weg.
Sie meinte wiederum nur das ich den Mitarbeiter abgewiesen hätte ,der aber angeblich ein Fernsehprogramm durch die Tür gehört haben soll ????!?!? ---- nicht verstanden? Was daran ist wirr?
Aus diesen Zeilen solltest du eigentlich verstanden haben das sie mich wegen einer Falschaussage verknacken wollen.

Ich danke dir für deinen wahrscheinlich gutgemeinten Rat ,aber der Ton könnte durchaus etwas freundlicher sein.
Ich bin weder ein Analphabet ,noch drücke ich mich unverständlich aus.

Und um ehrlich zu sein weiß ich jetzt genausoviel wie davor ,da ja jeder etwas anderes behauptet.

Und was zum Teufel soll denn die Polizei mit so einem lächerlichen Fall zu tun haben?
Nach einem unbegründetem Einspruch werden die mich zuerst um eine Stellungnahme bitten und in weiterer Folge entweder ins MBA vorladen ,oder ein Organ des MBA wird vor meiner Tür stehen und mich bitten eintreten zu dürfen.
Nix da Polizei - das ist eine andere Baustelle.

Was mir schwerstens auf die Nerven geht-unabhängig davon ob jetzt jemand ein TV Gerät besitzt oder nicht ,sind Mutmaßungen eines Mitarbeiters die einfach so locker eine Strafverfügung lostreten.
Das kann einfach nicht korrekt sein.
Somit kann in diesem Fall die GIS "JEDEN" ,und damit meine ich JEDEN der ihnen den Zutritt verwehrt mit dem Geschichtl "aber ich hab da was durch die Tür gehört was sich wie TV anhörte" verknacken.....und das ganze unabhängig vom Wahrheitsgrad!
Vielleicht kannst du mir ja das erklären.
Nochmals zum mitlesen: der Mitarbeiter konnte kein Fernsehprogramm hören, weil KEINES lief.
Und wenn ein verdammter Stream am PC abgespielt wird fällt der nicht unter das Rundfunkgesetz,da es sich nicht um Rundfunk handelt!





Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Gis/MBA Rsb Brief
20.10.2013, 09:50:55
Somit kann in diesem Fall die GIS "JEDEN" ,und damit meine ich JEDEN der ihnen den Zutritt verwehrt mit dem Geschichtl "aber ich hab da was durch die Tür
gehört was sich wie TV anhörte" verknacken.....und das ganze unabhängig vom
Wahrheitsgrad!


Ja.
Im Prinzip, ja so ist es.
Nur, hast du auch begriffen, dass die hier schon mehrfach erwähnte Abgabengesetzesnovelle der GIS im Prinzip dabei Recht gibt? Du bist gebührenpflichtig, indem du dich im Senderempfangsbereich des ORF befindest ... und ein Empfangsgerät hast, wobei letzteres im Österreichischen Privathaushalt praktisch die Norm ist. Du müsstest schon beweisen, du bist so ein Medienverweigerungs-Fundi, dass du keinerlei Fernseher, Radio, Radiowecker, etc. etc., egal was besitzt, das ein Empfangsgerät darstellt.
Jetzt mal Klartext: es ist nicht (wie du in deinem Eröffnungsposting schreibst) "natürlich", dass jemand an die Tür klopft und du bist daheim und machst ihm aber nicht auf. Im Kontext mit dem was ich grad geschrieben habe, ergibt sich im Gegenteil die "natürliche" Schlussfolgerung, aus welchem Grund du dem GISmenschen nicht aufmachst - weil du nämlich nicht der empfangsgerätelose Fundi bist sondern der typische Österreichische Haushalt mit Fernseher oder im mindesten Fall einem Radiowecker.

Und damit lass ichs jetzt gut sein, weil du wurdest in diesem Thread mehrfach von mehreren ziemlich fundiert auf die Rechtssituation hingewiesen, die funktional eine Beweislastumkehr darstellt und trotzdem beharrst du auf deinem Standpunkt "Mir kann keiner was, weil mir kann keiner was beweisen!". OK, mach wie du glaubst. Schicksal nimm deinen Lauf.
--  
Erfolg besteht zu 1 % aus Inspiration, 89 % Transpiration und 7 % Genauigkeit.
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung