Re(3): Gis/MBA Rsb Brief
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Gis/MBA Rsb Brief
18.10.2013, 19:00:34
Heyho Leute...
Wollte mal mit euch meine Erfahrung bezüglich der GIS teilen.

Habe vor einigen Monaten besuch von einem Gis-Mitarbeiter bekommen,den ich natürlich
ignorierte-sprich einfach die Tür nicht aufmachte.
Vor ca. 2 Monaten bekam ich dann den berüchtigten Brief wo geschrieben steht: sie müssen wahrheitsgemäß ausfüllen ob sie ein Tv Gerät besitzen,Strafen in der höhe von blablabla....
Natürlich füllte ich wahrheitsgemäß aus ,das ich keine Empfangsgeräte besitze und schickte dies noch innerhalb der 2-wöchigen Frist weg.
Jetzt kommts :

Vor ein paar Tagen erhielt ich doch beinhart einen RSB Brief des MagistratBezirksAmtes mit einer
Strafverfügung die mich um 300 euro erleichtern soll!!!!
Ich rief natürlich sofort die GIS an um zu fragen was der Blödsinn soll ,und die antworteten mir das ein Mitarbeiter angeblich festgestellt haben soll das ich im Haushalt ein Tv Gerät besitze.
Meine Antwort war natürlich das ich gerne wüsste wann,und wie der Mitarbeiter in meine Wohnung gekommen ist damit ich eine Anzeige wegen Einbruch einreichen kann.
Sie meinte wiederum nur das ich den Mitarbeiter abgewiesen hätte ,der aber angeblich ein Fernsehprogramm durch die Tür gehört haben soll ????!?!?
Folglich steht für mich fest das das keine Feststellung ,sondern eine ordinäre Vermutung ist das ich ein Tv Gerät besitze....
Lange Rede kurzer Sinn - wieso muss ich jetzt jemandem (MBA) aufgrund von falschen Anschuldigungen beweisen das der Kläger(?) die Unwahrheit berichtet hat??
Was soll der Sch.... ?

Würde mich über sachliche Tipps eurerseits freuen.

Lg


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 (Thing am 18.10.2013, 19:21:02)
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Re(3): Gis/MBA Rsb Brief
MG
19.10.2013, 20:41:02
Nun mein Freund. Du bist ja offensichtlich einer, der es nicht so sonderlich versteht. Denn sonst hättest du zumindest gelesen wegen welchen Delikt die Strafverfügung ausgestellt wurde, und würdest nicht Geschichterl und Fantasien von Einbrüchen hegen.

Tatsache ist, dass die Bezirksverwaltungsbehörde nur im Falle der Verweigerung der Meldung oder im Fall einer unzutreffenden Leermeldung Strafen verhängt.

Welcher Fall vorliegt, geht aus deinen wirren Zeilen nicht hervor. Ist es die Verweigerung der Meldung, wird, so wie ich die Praxis der Strafreferenten kenne, das Verfahren eingestellt, wenn du die Meldung glaubhaft nachholst.

Wenn aber eine Strafe wegen einer falschen Meldung vorliegt, dann hat die Sache das Potential recht unangenehm für dich zu werden.

Prinzipiell gilt, dass dann wohl deine Aussage gegen die dienstliche Wahrnehmung eines Organes der Rundfunkgebührenbehörde erster Instanz (GIS) steht.  Diese Wahrnehmung steht natürlich höher als eine reine Aussage deinerseits.
Das ist genauso wie beim Polizisten, der deine Geschwindigkeit schätzt. Ohne Beweis kommst du da nicht drüber.

Du hast dann entweder die Wahl, die Strafe anzunehmen und eine richtige Meldung abzugeben. Dann ist die Sache ausgestanden.

Du kannst aber auch berufen.
Dann gibt es wiederum zwei Möglichkeiten.
Die harmlose: Du schreibst in die Berufung nichts hinein, außer, dass du meinst die Strafe sei nicht gerechtfertigt.  Dann wirst du entweder zur Polizei oder zum Strafreferenten eingeladen um deine Rechtfertigung abzugeben. Üblicherweise wird man dabei versuchen dir die "goldene Rutschen" zu legen. Und dich einfach das Formular abfragen. Wenn du da ein Gerät angibst, dann wird man dich noch fragen, ob du dich bei der Erstmeldung vielleicht geirrt hast, und ob du das Gerät eh hast, seit die GIS bei dir gewesen wäre und die Sache ist erledigt. Das Verfahren wird eingestellt, und du bekommst eine Gebührenvorschreibung.

Bleibst du dann bei deiner Darstellung keines der aufgezählten Geräte zu besitzen, dann wird die Sache für dich haarig. Jetzt bist du in der selben Schiene, wie  wenn du in deiner Berufu8ng Behauptungen aufstellst. Sollte sich deine Aussage bei der Einvernahme nämlich als vorsätzlich falsch herausstellen, bekommst du ein Strafverfahren nach § 289 StGB Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde. Da steht dann eine Haftstrafe drauf.
Jedenfall wird dann deiner Aussage nicht ungeschaut Glauben geschenkt, sondern man wird Nachschau bei dir halten. Vermutlich wird man dir innerhalb der nächsten 6 Monate unangekündigt die Polizei ins Haus schicken. Ev. aber auch einen zivilen Behördenvertreter. Denen musst du Zutritt gewähren, sonst ist die nächste Strafe fällig. Solltest du dabei wirklich weder Fernseher, Beamer, Radio, Receiver, oder PC mit Internet haben, ist die Sache für dich ausgestanden, und deine Berufung geht durch.

Sollte bei dieser Nachschau eines der Geräte auftauchen, wird es sehr unangenehm für dich. Du hast dann die Strafe bestätigt, ein Strafverfahren nach § 289 StGB und eine gigantische Gebührennachzahlung am Hals.

Ich kenne jetzt natürlich nur einen Strafreferenten. Jedoch würde es mich wundern, wenn du dich nicht für den schnellen und einfachen Weg entscheiden würdest.
--
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