Re(2): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
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Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 14:53:56
Da bei uns in der Anlage sehr viele Fehlalarme ausgelöst werden, mit anschließender Rechnungslegung durch die Genossenschaft, hätte ich zu dem Thema ein paar Fragen.
Heute hatt es mich erwischt und ich bin mir ziemlich sicher daß einiges an dem Konzept nicht stimmt.
Die relevante ISO-Norm EN12239 ist ja leider nur gegen bares zu haben, es gibt aber hier ja ein paar Auskenner ;-)

Ich habe die OiB Reichtlinie #2 gefunden, dort steht: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen –ausgenommen in Küchen– sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Edit: bei meiner Anlkage handelt es sich übrigens um einen Neubau der im Juni 2012 bezogen wurde

Jetzt ist es so, daß bei mir ein Rauchmelder installiert ist, im Vorzimmer und sonst nirgendwo. Das eigentlich Schlimme  daran ist, daß er a) viel zu sensibel reagiert oder aber schlicht falsch montiert ist (Distanz zum Herd, wo es nunmal ab und zu dampft, ca 4 m)
Bei anderen hat das Ding schon durch Duschen angeschlagen etc.
Zum anderen hat das Teil (Model Siemens FDO221) nur eine Signal-LED und kein Akkustisches Signal.
Wie soll ich als Wohnungsbesitzer wissen, daß ich den Alarm ausgelöst habe? Ist das im Einklang mit den Vorschriften? (zwar geht ein Hausweiter Alarm los aber den ignoriert mittlerweile, aufgrund der vielen Fehlalarme, jeder)

Kurzum, ich suche Munition um die zu erwartenden Rechnung beeinspruchen zu können.
                        


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19.01.2014, 15:19 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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Re(2): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 15:37:46
Jetzt hast ein bissl zu schnell  editiert für mich ;-)


Woher hast du die Information, dass für dich die EN12239 relevant sei? Die
befasst sich mit Wohnungsdeckenpiepserl, aber nicht mit zentralen
Brandmeldeanlagen.


Es geht ja ums Deckenpiepserl und die Frage ob das, so wie es jetzt montiert wurde, richtig gemacht wurde. Daß die Brandschutzanlage (richtig) funktioniert, davon gehe ich schon aus!


Im heutigen Fall war es tatsächlich etwas Rauch aber das war im normalen ausmaß des Kochens. Etwas "scharf" angebraten zugegeben aber da hat kein Öl gebrannt, da war nix verkohlt - nada...
Die Wohnküche und der Vorraum liegen nebeneinander, der Herd gleich bei der Tür, Luftlinie, wie gesagt, max. 4 m, eher sogar weniger. Als erste Konsequenz werde ich jetzt immer die Türe schließen aber imo ist die Plazierug des Melders Mist! (geht auch aus Gesprächen mit anderen betroffenen hervor)
Selbst der Feuerwehrmann, den ich dann unten abgefangen habe, hat gesagt, daß sie sehr oft bei uns sind wegen Fehl- (also eher Täuschungs-)Alarmen...

Viel interessanter ist, was die Baugenehmigung eures Hauses konkret
vorschreibt beim Thema Brandschutz.


Die muß sich ja auch an der Gesetzeslage orientieren und da hab ich leider nur das oben zitierte gefunden

Durch das Blinklicht sieht man, welcher Melder soeben ausgelöst hat


Schon, aber ganz ehrlich, wenn ich nicht zufällig dort hinschauen bekomme ich das nie mit.
Daß dann früher oder später die Feuerwehr anklopft ist zwar nett aber man würde den Herren den Weg in den 8 Stock gerne sparen wenns geht (Lift ist ja auch außer Betrieb gesetzt)
Der Feuerwehrmann selbst meinet, seines Wissens nach müssen Melder auch ein akustisches Signal abgeben (das mag aber durch den Hausweiten Alarm erstzt werden, k.A.)
                        


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19.01.2014, 15:40 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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