Re(3): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
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Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 14:53:56
Da bei uns in der Anlage sehr viele Fehlalarme ausgelöst werden, mit anschließender Rechnungslegung durch die Genossenschaft, hätte ich zu dem Thema ein paar Fragen.
Heute hatt es mich erwischt und ich bin mir ziemlich sicher daß einiges an dem Konzept nicht stimmt.
Die relevante ISO-Norm EN12239 ist ja leider nur gegen bares zu haben, es gibt aber hier ja ein paar Auskenner ;-)

Ich habe die OiB Reichtlinie #2 gefunden, dort steht: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen –ausgenommen in Küchen– sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Edit: bei meiner Anlkage handelt es sich übrigens um einen Neubau der im Juni 2012 bezogen wurde

Jetzt ist es so, daß bei mir ein Rauchmelder installiert ist, im Vorzimmer und sonst nirgendwo. Das eigentlich Schlimme  daran ist, daß er a) viel zu sensibel reagiert oder aber schlicht falsch montiert ist (Distanz zum Herd, wo es nunmal ab und zu dampft, ca 4 m)
Bei anderen hat das Ding schon durch Duschen angeschlagen etc.
Zum anderen hat das Teil (Model Siemens FDO221) nur eine Signal-LED und kein Akkustisches Signal.
Wie soll ich als Wohnungsbesitzer wissen, daß ich den Alarm ausgelöst habe? Ist das im Einklang mit den Vorschriften? (zwar geht ein Hausweiter Alarm los aber den ignoriert mittlerweile, aufgrund der vielen Fehlalarme, jeder)

Kurzum, ich suche Munition um die zu erwartenden Rechnung beeinspruchen zu können.
                        


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19.01.2014, 15:19 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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Re(3): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 15:49:51
Es geht ja ums Deckenpiepserl

Der FDO221 ist kein Deckenpiepserl, sondern ein externer Racuhmelder für eine zentrale BMA.

Im heutigen Fall war es tatsächlich etwas Rauch aber das war im normalen
ausmaß des Kochens.

Wie kommt der Rauch vier Meter weit in einen Nebenraum? und das noch dazu in relevanter menge, denn die BMA löst nicht bei jeder Zigarette aus, sondern differenziert nach der Art der Rauchentwicklung.

Als erste Konsequenz werde ich jetzt immer die Türe schließen

Den Tipp hast du selbstverständlich nicht von mir. Aber angeblich soll es schon Leute gegeben haben, welche den Melder einfach rundum abgeklebt haben und kurz vor der jährlichen BMA-Wartung wieder den Kleber entfernt haben. natürlich ist er dann auch bei echtem Brand wirkungslos.

Schon, aber ganz ehrlich, wenn ich nicht zufällig dort hinschauen bekomme ich
das nie mit.

Was würde es ändern?

Daß dann früher oder später die Feuerwehr anklopft ist zwar nett aber man
würde den Herren den Weg in den 8 Stock gerne sparen wenns geht (Lift ist ja auch außer Betrieb gesetzt)

Auf solche "Nettigkeiten" kann die Feuerwehr verzichten, denn die MUSS den auslösenden Melder unmittelbar kontrollieren. Letztlich MUSS auch die entsprechende Eintragung ins Brandschutzbuch erfolgen.

Der Feuerwehrmann selbst meinet, seines Wissens nach müssen Melder auch ein akustisches Signal abgeben

Sag dem Kommandanten, er möge seinen Informationsspezialisten zur Nachschulung schicken...

WB.
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