Re(4): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
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Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 14:53:56
Da bei uns in der Anlage sehr viele Fehlalarme ausgelöst werden, mit anschließender Rechnungslegung durch die Genossenschaft, hätte ich zu dem Thema ein paar Fragen.
Heute hatt es mich erwischt und ich bin mir ziemlich sicher daß einiges an dem Konzept nicht stimmt.
Die relevante ISO-Norm EN12239 ist ja leider nur gegen bares zu haben, es gibt aber hier ja ein paar Auskenner ;-)

Ich habe die OiB Reichtlinie #2 gefunden, dort steht: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen –ausgenommen in Küchen– sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Edit: bei meiner Anlkage handelt es sich übrigens um einen Neubau der im Juni 2012 bezogen wurde

Jetzt ist es so, daß bei mir ein Rauchmelder installiert ist, im Vorzimmer und sonst nirgendwo. Das eigentlich Schlimme  daran ist, daß er a) viel zu sensibel reagiert oder aber schlicht falsch montiert ist (Distanz zum Herd, wo es nunmal ab und zu dampft, ca 4 m)
Bei anderen hat das Ding schon durch Duschen angeschlagen etc.
Zum anderen hat das Teil (Model Siemens FDO221) nur eine Signal-LED und kein Akkustisches Signal.
Wie soll ich als Wohnungsbesitzer wissen, daß ich den Alarm ausgelöst habe? Ist das im Einklang mit den Vorschriften? (zwar geht ein Hausweiter Alarm los aber den ignoriert mittlerweile, aufgrund der vielen Fehlalarme, jeder)

Kurzum, ich suche Munition um die zu erwartenden Rechnung beeinspruchen zu können.
                        


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19.01.2014, 15:19 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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Re(4): Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 16:02:19
Wie kommt der Rauch vier Meter weit in einen Nebenraum? und das noch dazu inrelevanter menge, denn die BMA löst nicht bei jeder Zigarette aus, sondern
differenziert nach der Art der Rauchentwicklung.


Zur Verdeutlichung



Die Luftströmungen in meiner Wohnung kann ich leider nicht kontrollieren...

Wie gesagt, wenns nur um mich ginge und das zum 1. Mal passiert wäre (in meinem Fall eh), würde ich mich nicht erkundigen. Aber wir reden hier von geschätzt 1x/Woche wo die FW unnötig ausrückt. Das kostet. Selbst wenn der Einspruch durchgeht, was anscheinend schon der Fall war, dann landet das natürlich in den BK für alle


Was würde es ändern?


Stell dir vor du bist gerade im Bad oder in eienm anderen Raum. dDann bekommst du nicht mit wenns woanders in der Whg brennt. Aber wie gesagt, das wird vermutlich durch den akkustischen Hausalarm gedeckt sein

Sag dem Kommandanten, er möge seinen Informationsspezialisten zur Nachschulung schicken...


|-D

Den Tipp hast du selbstverständlich nicht von mir. Aber angeblich soll es
schon Leute gegeben haben, welche den Melder einfach rundum abgeklebt haben
und kurz vor der jährlichen BMA-Wartung wieder den Kleber entfernt haben.
natürlich ist er dann auch bei echtem Brand wirkungslos.


Und die versicherung wird mir auch was Husten...

Wenn tatsächlich alles seine Richtigkeit hat, bleibt mir vermutlich eh nichts anderes übrig aber dann muß ich diese Vorschriften hinterfragen. Oder aber es geht tatsächlich nur um das was der FW-Mann gesagt hat, als ich ih n gefragt habe warum die Melder derart sensibel sind: "Damit wir Geld verdienen"
                        


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