Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
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Richtlinien für Rauchmelder - wer kennt sich aus?
19.01.2014, 14:53:56
Da bei uns in der Anlage sehr viele Fehlalarme ausgelöst werden, mit anschließender Rechnungslegung durch die Genossenschaft, hätte ich zu dem Thema ein paar Fragen.
Heute hatt es mich erwischt und ich bin mir ziemlich sicher daß einiges an dem Konzept nicht stimmt.
Die relevante ISO-Norm EN12239 ist ja leider nur gegen bares zu haben, es gibt aber hier ja ein paar Auskenner ;-)

Ich habe die OiB Reichtlinie #2 gefunden, dort steht: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen –ausgenommen in Küchen– sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Edit: bei meiner Anlkage handelt es sich übrigens um einen Neubau der im Juni 2012 bezogen wurde

Jetzt ist es so, daß bei mir ein Rauchmelder installiert ist, im Vorzimmer und sonst nirgendwo. Das eigentlich Schlimme  daran ist, daß er a) viel zu sensibel reagiert oder aber schlicht falsch montiert ist (Distanz zum Herd, wo es nunmal ab und zu dampft, ca 4 m)
Bei anderen hat das Ding schon durch Duschen angeschlagen etc.
Zum anderen hat das Teil (Model Siemens FDO221) nur eine Signal-LED und kein Akkustisches Signal.
Wie soll ich als Wohnungsbesitzer wissen, daß ich den Alarm ausgelöst habe? Ist das im Einklang mit den Vorschriften? (zwar geht ein Hausweiter Alarm los aber den ignoriert mittlerweile, aufgrund der vielen Fehlalarme, jeder)

Kurzum, ich suche Munition um die zu erwartenden Rechnung beeinspruchen zu können.
                        


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19.01.2014, 15:19 Uhr - Editiert von Gewürzwiesel, alte Version: hier
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