Re(5): 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt (146 Beiträge, 3006 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (nashduck am 28.02.2014, 17:59:12)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Arnold am 22.02.2014, 19:06:03)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (thE am 24.02.2014, 12:20:26)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Geri_65 am 24.02.2014, 17:08:05)
.....
Re(5): 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt
25.02.2014, 14:15:58
Ist wirklich interessant, weil da auf der einen Seite eine Verordnung des Bundes, welche auf der StVO basiert, existiert und diese eben im Widerspruch zu der Landesverordnung steht, welche wiederum auf dem Finanzausgleichsgesetz basiert.
Aus dem Bauch heraus würde ICH jetzt (und das ist jetzt keine klare juristische Einschätzung) eher sagen, dass der Passus bezüglich der angefangenen Viertelstunden in der Landesverordnung nicht zum Tragen kommen sollte, da ich der Meinung bin, dass die Verordnung über die Parkgebühren zwar natürlich nach dem FAG 2008 durch die Gemeinde getroffen werden kann, aber für mich geht diese Ermächtigung mehr in die Richtung der Festlegung der Höhe und der Details der Einbringung. Aber die grundsätzlichen Vorschriften für die Einhebung von Parkgebühren würde ich auch der Verordnung des Bundes entnehmen. Das Problem ist aber, dass in Ö der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" prinzipiell nicht gilt, weil unsere Verfassung so gebaut ist, dass es eine klare Trennung der Zuständigkeiten (Kompetenzen) zwischen Bund und Ländern gibt, so dass so ein Konflikt eigentlich gar nicht auftreten sollte. Ich glaub aber, dass sich die Wiener da mit ihrer Verordnung zu weit aus dem Fenster rausgelehnt haben und da etwas bestimmt haben, was sie eigentlich gar nicht dürften, weil es nicht in ihre Kompetenz fällt. Es ist aber wohlgemerkt auch der genau umgekehrte Weg möglich, nämlich, dass sich der Bundesgesetzgeber hier eine Kompetenz gekrallt hat, die er nicht wirklich inne hat.

Wäre wirklich interessant, sowas mal verwaltungs- bzw. verfassungsrechtlich (im Instanzenweg) prüfen zu lassen. Ich bin kein Verfassungs- bzw. Verwaltungsrechtler (pflege keine innige Beziehung zu dieser Rechtsmaterie und das wird sich im Laufe des Studiums wahrscheinlich nicht bessern *g*), die Frage an sich ist aber nicht uninteressant. :-)

Ich hoffe, ich konnte zur Verwirrung beitragen und die Causa damit endgültig weiter ungelöst lassen. Hab ich doch gern gemacht. >:-D;-)

lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein gutaussehender alter haariger Admin für mich gemacht.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (amagg am 26.02.2014, 19:36:32)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Pfrnak am 27.02.2014, 16:14:01)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Dr4ch3 am 03.03.2014, 18:10:39)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung