Re(6): 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt
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.......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (nashduck am 28.02.2014, 17:59:12)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Arnold am 22.02.2014, 19:06:03)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (thE am 24.02.2014, 12:20:26)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Geri_65 am 24.02.2014, 17:08:05)
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Re(6): 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt
25.02.2014, 14:32:25
Aber die grundsätzlichen Vorschriften für die Einhebung von Parkgebühren würde
ich auch der Verordnung des Bundes entnehmen.


Die Bundesverordnung regelt nicht die Einhebung der Parkgebühren, sondern wie lange man überhaupt parken darf, egal ob man dafür zahen muss oder nicht.



(4) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat durch Verordnung die Art der Überwachung der Kurzparkdauer und das hiefür notwendige Hilfsmittel zu bestimmen; er hat dabei auf den Zweck einer zeitlichen Parkbeschränkung sowie auf eine kostengünstige und einfache Handhabung des Hilfsmittels Bedacht zu nehmen.

(4a) Für Kurzparkzonen, in denen für das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges auf Grund abgabenrechtlicher Vorschriften eine Gebühr zu entrichten und für die Überwachung der Gebührenentrichtung die Verwendung eines technischen oder sonstigen Hilfsmittels vorgesehen ist, kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Verordnung festlegen, unter welchen Voraussetzungen dieses Hilfsmittel zugleich auch als Hilfsmittel für die Überwachung der Kurzparkdauer gilt. Wenn für die Überwachung der Gebührenentrichtung die Anbringung des Hilfsmittels am Fahrzeug vorgesehen ist, kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie weiters aus Gründen der Einheitlichkeit mit Verordnung auch die Art, das Aussehen und die Handhabung des Hilfsmittels bestimmen.


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.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (amagg am 26.02.2014, 19:36:32)
.  Re: 15min Parkschein zu "gut" ausgefüllt  (Pfrnak am 27.02.2014, 16:14:01)
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