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so - jetzt hab ich mal ne frage, die so gar ned in meinen bisherigen postingverlauf passt.
muss ein kindsvater, der sein kind (1 jahr) nicht sehen will, eigentlich anteilig für die kosten eines babysitters aufkommen, den sich die kindsmutter (alleiniges sorgerecht) ca. 2 mal im monat gönnen will?
ausgangsbasis: nur kindesunterhalt, kein exehegattenunterhalt, mutter ist in karenz
variante a) babysitter wird benötigt für berufseinstieg variante b) babysitter wird zusätzlich benötigt, um gewisse erledigungen zu machen
ich hab jetzt mal im internet gesucht, aber nur einige meinungen zur deutschen rechtslage gefunden, würde gerne was aber für .at brauchen.
beratungstermine/amtstag sind schon vorgemerkt, aber die lady würde schon vorab mal eine tendenz haben - und ich muss zu meiner schande gestehen - ich weiss es nicht. tendenziell würde ich aber sagen - bei a) no way, aber bei b) warum eigentlich nicht, wenn der vater gar keinen umgang haben will?
thx
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Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
( Rheumon am 24.02.2014, 10:57:33)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
( Sonita am 25.02.2014, 20:17:11)
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