österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
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österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
26.06.2014, 14:52:10
Ich habe eine Frage zum österreichischen Erbrecht.
Angenommen es gibt eine kinderlose Ehe sowie gesetzlich Erbberechtigte Eltern oder Geschwister.
Der Ehepartner soll als Alleinerbe eingesetzt werden, die Höhe des Pflichtteils für Eltern/Geschwister so gering wie möglich gehalten werden ohne einen Pflichtteilsverzicht oder sonstige Dokumente erwirken zu müssen. Umgekehrt soll das Erbe aber auch nicht anfechtbar sein.

So wie ich bisher recherchiert habe, beträgt die Höhe des Pflichtteils der Eltern (oder nach deren Tod der Geschwister) des Erblassers ggü. des Ehepartners insgesamt 1/6 der Erbschaft (1/3 wäre gesetzliches Erbrecht, bei Vorhandensein eines Testaments reduziert sich das auf die Hälfte).
Dem Ehepartner würde als gesetzliches Prälegat nach meinem Verständnis nur ein Wohnrecht in dem zu gleichen Teilen besessenen gemeinsamen Einfamilienhaus zustehen, nicht aber generell die Hälfte des Verstorbenen. Von dieser Hälfte würde 1/6 als Pflichtteil an Eltern/Geschwister gehen. Dieses Sechstel müsste der überlebende Partner dann theoretisch den Eltern/Geschwistern abkaufen, um alleiniger Besitzer zu werden. (Bei einer Eigentumswohnung wäre es anders, da würde der Ehepartner sofort den Anteil des Verstorbenen bekommen und die Wohnung würde daher nicht in den Pflichtteil eingerechnet werden.)

Nach meinem Verständnis müsste es aber möglich sein, das Grundstück samt Haus dem Ehepartner im Testament als testamentarisches Prälegat zu vermachen, und den Ehepartner trotzdem als testamentarischen Alleinerbe für den Rest der Erbschaft einzusetzen. Das „Sechstel Pflichtteil“ würde daher nur auf den nicht explizit als Prälegat ausgewiesenen Rest gelten, d.h. etwaige weitere Liegenschaften oder sonstige Besitztümer. (Der gesamte Hausrat steht dem Ehepartner ohnehin als gesetzliches Prälegat zu und muss nach meinem Verständnis nicht näher betrachtet werden.)
Das müsste sich doch mit einer eindeutigen Formulierung machen lassen: „Meinen Anteil am Grundstück EZxxxx/KGyyyy erhält mein Ehepartner zzzz als Prälegat. Für den Rest meiner Hinterlassenschaft setze ich meinen Ehepartner zzzz als Alleinerben ein.“
Ist darin die Absicht des Erblassers eindeutig ersichtlich bzw. mit welcher Umformulierung wäre es auch im Rechtsdeutsch eindeutig?

Wie weit kann dieses Prälegat ausgedehnt werden?
Könnten hier weitere Besitztümer aufgeführt werden, so daß nur noch so wenig Vermögen überbleibt, dass nach Abzug der Bestattungskosten nix mehr übrig bleibt und somit der Pflichtteil umgangen ist?
Oder würde der Pflichtteilsanspruch sofort hinfällig, wenn den Eltern/Geschwistern irgend etwas explizit vererbt wird? (Z.B. ein Sparbuch mit geringer Einlage? Würde dann eine Formulierung „Meinem Bruder xxxx vererbe ich das Sparbuch yyyy, alles andere erbt mein Eheparter zzzz“ ausreichend?)

Bitte keine Diskussion über Pflichtteilsverzicht oder Enterbung, beides soll/kann nicht zur Anwendung kommen, die Gründe möchte ich hier nicht erläutern.


EDIT:
Danke an alle, die zur Klärung der Fragen und Ausmerzen der Fehler beigetragen haben. Zusammengefasst ist es also wie folgt:
Pflichtteil besteht nur für die Eltern in Höhe von 1/9, die Geschwister bekommen gar nichts, wenn ihnen im Testament nichts zugesprochen wird.
Für die Pflichtteilsberechnung werden alle Vermögenswerte herangezogen, auch Zuwendungen aus Lebensversicherungen.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geld, keine weiteren Besitzverhältnisse (z.B. Anteil an einer Liegenschaft).

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27.06.2014, 06:35 Uhr - Editiert von TheTrumpeter, alte Version: hier
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Re: österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
26.06.2014, 15:44:50
Nach meinem Verständnis müsste es aber möglich sein, das Grundstück samt Haus
dem Ehepartner im Testament als testamentarisches Prälegat zu vermachen, und
den Ehepartner trotzdem als testamentarischen Alleinerbe für den Rest der
Erbschaft einzusetzen. Das „Sechstel Pflichtteil“ würde daher nur auf den
nicht explizit als Prälegat ausgewiesenen Rest gelten, d.h. etwaige weitere
Liegenschaften oder sonstige Besitztümer. (Der gesamte Hausrat steht dem
Ehepartner ohnehin als gesetzliches Prälegat zu und muss nach meinem
Verständnis nicht näher betrachtet werden.)


Nein.
Mit Hausrat hast recht, mim Prelegalt IMHO nicht.
Natürlich kann man den Ehepartner zum quasi "Alleinerben" (= alles abzüglich Pflichtteil) einsetzen. Aber der Pflichtteil bemißt sich vom Gesamterbe. Aber in GELD, nicht in SACHEN. Dem Bruder also ausdrücklich ein Sparbuch, eine vase oder sonstwas zu vererben bedeutet nur, daß der Wert dieses ausdrücklichen Nachlasses aufs Pflichtteil angerechnet wird. Maßgeblich für dessen Höhe ist aber die des gesamten Nachlasses, also des ehelichen Wohnhauses plus aller weiteren Güter, Häuser, usw - und davon eben 1/6. Das 1/6 ist dann in Geld auszuzahlen (abzüglich des Wertes der Vase ;-)) (außer wieder, der Bruder ist einverstanden irgendwelche Sachen aus dem Nachlaß anstelle des Geldes zu erhalten. Ein Anrecht auf einen bestimmten Teil des Nachlasses hat er aber nicht, genausowenig die der hinterbliebene Ehepartner den Bruder mit einer bestimmten Sache abfertigen kann).

Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich.

mfg
AVS

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Re(9): österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
27.06.2014, 11:17:08
das Erbe erarbeitet?

das Erbe wurde erarbeitet und ist bereits versteuert.
es geht drum, Arbeit zu entlasten. Das heißt, Lohn&Einkommenssteuern müssen
runter. Da müssen einfach im Gegenzug andere Steuern rauf gehen.

geh bitte spar die die AK/ÖGB/SPÖ-Parteipropaganda, den Bledsinn kann ich nimma hören.
Das sind immer die gleichen feuchten Umverteilungsträume des schmarotzenden Sozn-Gsindls: ich hab nix geleistet, nix geschafft, aber schau, der hat was, dem kömma was wegnehmen.

SPAREN wär der Ausweg, aber die Roten Abzocker wissen ja nedmal, wie man das schreibt.

Kleine Einkommen zahlen eh schon nix mehr, da kannst nix entlasten.

Gemolken wird der Mittelstand und genau der würde bei Vermögenssteuern ja wieder gemolken.

reale Modell:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_den_USA
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Vereinigte_Staaten  )

wie passend: Einkommensteuer (Vereinigte Staaten
Diese Seite existiert nicht

Dann schau mal, wieviel man in USA an Einkommensteuer abdrückt.
durchschnittssätze um 25%, Grenzsteuersätze von 39% - davon kannst in AT nur träumen.
Wenn ich mein Einkommen "steuerfrei" bekomm, ja, dann kannst Besitz besteuern. Aber zuerst eine Abgabenquote von 60% auf Einkommen und dann nochmal 40-50% auf Besitz und Erbschaft????
Warum ned gleich 100% Einkommensteuer und der Staat verteilt Almosen nach Belieben?

mfg
AVS

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Re(21): österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
29.06.2014, 13:29:35
v.a. wenn man sich mal die Situation in AT ansieht. Nirgendwo wird so viel umverteilt, wie jetzt schon bei uns:

die obersten 10% der Einkommensbezieher erwirtschaften rund 34 % des Einkommens und tragen dafür 56% des gesamten Steuerlast!!!
Das oberste 1%, also die ganz phösen Millionäre, verdienen 9% und zahlen 19%.

Gleichzeitig zahlen 44 %(!) der Einkommensbezieher (die "unteren" Einkommen) überhaupt keine (Einkommens-)Steuer. (aber sind 44% noch die "unteren"? Das ist das mittlere Drittel ja schon voll dabei!)

Aber dann wird feste umverteilt:
Das untere Drittel der Haushalte kriegt demnach 84 Prozent seines Markteinkommens aus öffentlichen Leistungen.
Also die, die eh nix einzahlen, kassieren dafür am meisten.

So kommt die sehr gleichmäßige Einkommensverteilung in Österreich zustande. Nach der Maßzahl Gini-Koeffizient ist Österreich mit 0,261 Zweiter hinter Schweden. Die OECD gab im Dezember eine Studie heraus, wonach "die Einkommensungleichheit steigt". Allerdings nicht in Österreich: Da sind wir seit Jahren stabil gleichmäßig. Dafür sorgt der umverteilende Staat.

Fazit: es gibt nix mehr umzuverteilen, es ist alles schon verteilt, wir bezahlen die arbeitsscheuen und bildungsfernen schon jetzt fürs faulenzen und dafür, daß sie jedem arbeitenden Menschen auslachen können.

nachzulesen zB hier: http://derstandard.at/1326503983925/Umverteilung-I-Einkommen
(also ein ultrakonservatives Blattl)

mfg
AVS

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Re(14): österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
28.06.2014, 22:09:14
Du irrst!

Die reichsten 20% der Bevölkerung besitzen 75% des Gesamtvermöges Österreich. Das sind jene Menschen, die ÜBER 333.000 € Gesamtvermögen besitzen. Das ist WEIT oberhalb des Mittelstandes.

Mittelstand bedeutet, dass wenn du alle 8 Mio Österreicher in einer Reihe gemäß ihres Vermögens aufstellst, der Mensch, der in der Mitte der Reihe steht, den Mittelstand definiert.

Die Definition lautet:
„untere Hälfte“ (0–50): Haushalte, die weniger Vermögen als der mittlere (Median) Haushalt besitzen (bis rund 93.000 EUR8)
»» „obere Mitte“ (51–80): Haushalte, die über mehr Vermögen als der mittlere (Median) Haushalt verfügen, aber nicht zum Top-Fünftel gehören (ab rund 93.000 bis rund 331.000 EUR)
»» „Vermögende“ (80–95): Haushalte, die zum Top-Fünftel, aber nicht zu den Top-5% gehören (ab rund 331.000 EUR bis rund 979.000 EUR)
»» „Top-5%“ Haushalte ab rund 979.000 EUR an Bruttovermögen

Eine ERFOLGREICHE Vermögenssteuer würde ganz leicht eine substanzielle Reduktion der Einkommenssteuer erlauben. Aber ich fürchte genau wie du, dass sich die obersten 3% das nicht gefallen lassen. Daher würde die Umstellung lange dauern (dutzende EU-GH Entscheidungen...).

ABER

Wenn man das Österreichische Steuersystem wirklich arbeitnehmerfreundlich reformieren will, führt wenig daran vorbei. Dann mußt du die Vermögensbesteuerung zu einer Massensteuer machen. Über Einsparungen in der Verwaltung kommst du da nie hin. Die Einkommenssteuer bringt ungefähr so viel, wie der gesamte öffentliche Dienst kostet - und der ist personallastig und zahlt ja auch Einkommenssteuer.

mfg lukas


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Re(24): österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
30.06.2014, 12:41:17
Das Standard-Interview ist sehr interessant!

Zitat: Sandgruber: Sie wird nicht für volle Gerechtigkeit sorgen. Aber eine gewisse Vermögensbesteuerung hat schon Sinn. Was die Ökonomie immer kritisiert hat und auch heute kritisieren müsste, sind die Einkommen, die ohne Arbeit, nur aus Vermögen entstehen. Die Amerikaner haben hohe Vermögens- und Erbschaftssteuern. Wir haben gar keine Erbschaftssteuer. Wenn ich Arbeit sehr hoch besteuere und arbeitsloses Einkommen relativ niedrig, dann passt das mit der ökonomischen Theorie nicht zusammen. Man müsste Lohnarbeit etwas entlasten und könnte bei den Vermögen ein bisschen die Schraube anziehen. Die Befürchtung, dass dann erst recht die kleinen Vermögen angeknabbert werden, teile ich aber auch.

Das stellt in etwa meine Meinung dar. Es ist keine volle Refinanzierung einer Lohnkostensenkung über Vermögenssteuern möglich - habe ich ja selbst ausgerechnet ;-). Aber gänzlich ohne Vermögenssteuern entsteht ein teilweise unsoziales und auch unökonomisches System. Dass dabei politisches Augenmaß erforderlich ist, ist ein No Na, sonst wäre es ja wirkliche Massenschröpfung. Aber die obersten 20% der Vermögenden halten eine überschaubare Besteuerung schon aus. Diese Vermögen werden auch weiterhin (überproportional) wachsen - das zeigt Amerika, Schweiz etc.

Bei den Jubeljahren habe ich ein schlechtes Wiki zitiert, daher verstehst du mich falsch. In der  alten jüdische Tradition (dazu finde ich aber keine guten Links) ging es keinesfalls um Ablasshandel sondern wirklich um eini in größeren Abständen wiederkehrende wirtschaftliche Umverteilung auf der Vermögensseite - nicht auf der Einkommensseite.

Bitte dies auch immer deutlich zu unterscheiden! Wir haben bezüglich Einkommen eine relativ faire Verteilung (Gini) - aber bei den Vermögen stellt sich jetzt langsam heraus, dass diese unfairer verteilt sind als man bislang annahm.

mfg lukas

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Re(4): österreichisches Erbrecht: Prälegat vs. Pflichtteil
27.06.2014, 10:00:33
  letztwillig ein Sparbuch oder Geld "in Abgeltung ihres Pflichtteils" zu
vermachen

Das wollte ich nie. Ich habe ja eingangs gesagt, ich möchte den Anteil so gering wie möglich halten, möglichst 0. Würde durch explizite Zuwendung im Testament der Pflichtteil automatisch wegfallen, würde ich ein Sparbuch mit 1 Euro Einlage eröffnen und dieses Sparbuch dann explizit den Pflichtteilsberechtigten, denen ich nix hinterlassen will, zusprechen.
Da das nicht geht, steht eben der Pflichtteil zu, dessen Höhe dann ohnehin vom Gerichtskommisär festgelegt wird.

Wenn du das Schicksal des Vermögens deiner Familie in die Hände des
Geizhalsforums legen willst, will ich dich daran natürlich nicht hindern.

Wenn die Eltern nicht mehr leben, ist der Zug für die übrigen Verwandten ohnehin durch ein Testament abgefahren; den Ehegatten als Alleinerben einzusetzen schafft man auch ohne Notar, zumal ich hierzu auf notariell aufgesetzte (echte) Testamente als Vorlage zurückgreifen kann.
Wenn die Eltern noch leben, kann man den Pflichtteil ohne Pflichtteilsverzicht ohnehin nicht umgehen und wie ich gelernt habe auch nicht mindern, sodass es auch hier prinzipiell ausreicht den Ehegatten als Alleinerben einzusetzen. Da im konkreten Fall ohnehin nicht zu erwarten ist, dass die Eltern den Pflichtteil im Anlassfall einfordern würden, ist auch das relativ unproblematisch. Hinzu kommt, dass durch die ausreichenden Absicherungen im WorstCase zwar ein entsprechender Geldbetrag zu entrichten wäre, dieser aber ohne Mühe aus den Lebensversicherungen aufgebracht werden könnte.

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