Re(2): Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Weissbier am 28.07.2014, 00:20:55)
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Re(2): Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
28.07.2014, 11:11:18
in dem fall 100%

100%ig muss er zahlen, aber ich bin nicht sicher, dass 100%ig ein anwalt oder diese büro-firma geld sehen wird. die könnten sogar odentlich draufzahlen!

rein theoretisch:
besitzstörung müsste man nachweisen. ich denke, es ist sehr wahrscheinlich, dass nur das auto am parkplatz, aber nicht der lenker beim aussteigen/einparken fotografiert wurde.

um die besitzstörung einer person nachweisen zu können, muss man zuvor den zulassungsbesitzer ermitteln. das gericht/die behörde wird dann (vermute ich mal) ein lenkererhebungs-verfahren an den zulassungsinhaber einleiten, der ja mittels kennzeichen leicht ermittelbar ist.

der zulassungsinhaber kann aber gegen das gesetz verstoßen und die lenkererhebung nicht ausfüllen und die strafe für nicht-beauskunftung zahlen. diese strafhöhe orientiert sich am ursprünglichen vergehen, nämlich unberechtigtes parken. polizeistrafen für unberechtigtes parken wären 30 eur. aber so billig wird das sicher nicht sein, weil die behörde hat da spielraum. kann mir aber nicht vorstellen dass das teurer als 200 bis 250 eur wird. (das weiß ich von unserem fuhrparkverwalter, der viele fahrzeuge und strafen behandeln muss. der bespricht mit mitarbeiter, ob die firma die lenkererhebungsstrafe zahlen soll und vom mitarbeiter ersetzt bekommt, oder ob man die lenkererhebung gesetzestreu ausfüllen soll. strafe wird ned billiger, aber bei argen schnellfahren kann dann der führerschein nicht für 30 tage gezupft werden).

die besitzstörungsklage läuft dann ins nichts, weil man keiner person die besitzstörung nachweisen kann, auf anwalts- und gerichtsgebühren bleibt der kläger sitzen.

vielleicht kann mir jemand bestätigen, dass es so auch möglich ist. natürich wirds für den falschparker was kosten, aber lieber geb ich dem staat das geld als einer firma, die parkplatz-fallen als geschäftsmodell sieht (und bei 90eur strafe geh ich davon mal aus, 30 eur würd ich fair finden).

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.  Es geht auch radikal :-))
 (eddie_g am 30.07.2014, 10:58:11)
..  Re: Es geht auch radikal :-))  (AVS_reloaded am 30.07.2014, 11:02:06)
..  Re: Es geht auch radikal :-))  (section_control am 30.07.2014, 11:15:54)
...  Re(2): Es geht auch radikal :-))  (AVS_reloaded am 30.07.2014, 11:30:46)
....  Re(3): Es geht auch radikal :-))  (section_control am 30.07.2014, 11:35:54)
.....  Re(4): Es geht auch radikal :-))  (pmp am 30.07.2014, 17:48:49)
 

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