Re: Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
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Re: Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
28.07.2014, 00:16:47
Die Parkplätze der besagten Firma sind zwar mit einem Schild und Markierung am Asphalt gekennzeichnet, aber es steht dort nirgends was von Privatparkplatz

Hoffentlich erkennst du den Widerspruch in deinen Aussagen?

Hier das Foto vom Zettel


Der Zettel zeigt mehrerlei:
1. Das Benutzen des Privatparkplatzes durch Unbefugte dürfte so oft stattfinden und den Mieter bereits so nerven, dass er sogar eigens Zettel angefertigt hat.
2. Der Umgang mit einer Tastatur und Sprachkompetenz dürften nicht sonderlich geläufig sein. Vor allem ersteres finde ich bei einer Bürosystemfirma bemerkenswert...
3. Immerhin hat er ein Handy und weiß, wie man damit Fotos macht.
4. Der Verfasser der Zeilen ist eine juristische Null und hat die angebliche Rechtsanwaltskanzlei fürs Verfassen der Zettel nicht eingebunden. "Anzeigen" kann er gar nix, sondern er kann eine Besitzstörungsklage einbringen. Diese kostet ihn erstmal Geld, das er vorstrecken muss. Und es kostet ihn Zeit, auch wenn die Hauptarbeit die angeblich vorhandene RA-Kanzlei macht.

Viel Sturm im Wasserglas zwar. Aber ein bisserl stürmt es leider doch.


Aus deiner Sicht: Dass du diesen Privatparkplatz widerrechtlich benutzt hast, scheint unstrittig zu sein. Üblicherweise (wenn es jemand tatsächlich durchziehen will) lässt man den RA seines Vertrauens ein Brieferl schreiben, drinnen steht eine Klagsdrohung im Falle der Nichtretournierung einer Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist. Die Zahlungsfrist ist deswegen kurz, weil die Besitzstörungsklage innerhalb 30 Tagen ab Tatzeitpunkt bei Gericht eingebracht werden muss.

Was du nun tun kannst: Du spielst auf Zeit. Erstens meldest du dich nicht gleich bei der Firma, erst in einer Woche. Da bist du erstmal freundlich und schuldbewusst, vielleicht tun die das eh mit einem freundlichen "Aber in Zukunft nie wieder!" ab. Klingt aber durch, dass die Kasperl tatsächlich 90 Euro haben wollen, dann fragst du nach der Kontonummer. Kannst ja gleich anmerken, dass du ein paar wenige Tage weg bist und erst dann überweisen kannst. Von da ab dauert es mindestens eine Woche, bis die Firma nachschaut, ob Geld gekommen ist. Jetzt hast du schon mehr als 2 Wochen überstanden, eher 2,5 Wochen. Jetzt kann die Firma noch immer ihren Lieblings-RA einschalten. Bis dessen Brief bei dir eintrudelt (Zulassungsbesitzer ermitteln, Schimmelbrief aus der Lade ziehen und adaptieren, Postweg) sind über 3 Wochen vergangen. Viel zu kurz, um von dir eine Unterlassungserklärung zu begehren und im Falle der nicht sofortigen Retournierung das Gericht zu befassen. Erfahrungsgemäß sind viele RA nicht so fix unterwegs, da sie nicht auf sowas spezialisiert sind.

Der Kostenaspekt: Die 90 Euro will die Firma selber kassieren, bei Einschaltung des RA bekäme aber nur der RA etwas (die Behauptung am Zettel, dass die RA-Kosten zusätzlich zur Benützungsgebühr seien, kannst ruhig vergessen). Bei Klage muss die Firma als Auftraggeber zuerst einmal in Vorlage gehen, lukriert aber auch am Ende keine Einnahme. Der RA-Brief kostet kaum mehr als die erwünschten 90 Euro, also kannst du das Restrisiko ruhig eingehen.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
28.07.2014, 00:31 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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