Re: Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
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Re: Parkstrafe auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz - Gilt sowas?
28.07.2014, 20:23:53
zu deiner INFO!

Kosten Besitzstörungsklage:
Verwaltungsabgabe Polizeidirektion Salzburg/Halterauskunft   €  15,30
Pauschalgebühren Bezirksgericht Kufstein                                    € 102,00
Kosten                                                                                               € 174,57
20%Ust                                                                                              €  34,91
insgesamt                                                                                          € 326,75

von meinem Anwalt bekommen!

Weiters folgendes!

Dazu kommen allenfalls Kosten für Grundbuchauszug ( € 15,00) od. Mappenplan u. ähnliches. Bei Bestreitung kostet 1/2Std. Verhandlung 174,47 zuzügl. 20% Ust. Bei Obsiegen sind die Kosten vom Gegner, vorausgesetzt er ist zahlungsfähig, zu ersetzen. Eine Besitzstörungsklage ist binnen 30 Tagen einzubringen; wenn Fahrer bekannt: gegen diesen ansonsten gegen Halter des Fahrzeuges.

Es besteht auch die Möglichkeit eine Unterlassungsklage, welche wesentlich teurer ist (Bemessungsgrundlage für Kosten nicht € 580,00 sondern  € 5.200,00 od. mehr), einzubringen. Dies muss insbesondere dann sein, wenn das Fahrzeug schon einmal  dort abgestellt war



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.  Es geht auch radikal :-))
 (eddie_g am 30.07.2014, 10:58:11)
..  Re: Es geht auch radikal :-))  (AVS_reloaded am 30.07.2014, 11:02:06)
..  Re: Es geht auch radikal :-))  (section_control am 30.07.2014, 11:15:54)
...  Re(2): Es geht auch radikal :-))  (AVS_reloaded am 30.07.2014, 11:30:46)
....  Re(3): Es geht auch radikal :-))  (section_control am 30.07.2014, 11:35:54)
.....  Re(4): Es geht auch radikal :-))  (pmp am 30.07.2014, 17:48:49)
 

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