umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
Geizhals » Forum » Finanzen » umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben? (94 Beiträge, 2126 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
02.06.2015, 20:24:27
der hintergrund:
ich kam heute nach hause und hatte post vom inkassobüro im briefkasten.
die forderung: 103 euro für a1telekom, bob.
ich habe nie eine mahnung bekommen. dann habe ich bei bob angerufen.
es ist wohl so, dass ich dort einen prepaid-internet vertrag hatte, den ich aber gekündigt habe. im januar habe ich die chip karte kurz getestet und mich mit dem internet verbunden, sie dann aber nicht mehr benutzt.
bob hat mir daraufhin automatisch eine gebühr für diese nutzung berechnet, die aber nur online in rechnung gestellt und jeden monat mahngebüren darauf geschlagen. da ich mein online konto nicht mehr gecheckt habe, da ich den stick ja nicht mehr genutzt habe, habe ich auch nicht gesehen, dass sie mir gebühren berechnen. die gebühren sind jeden monat gewachsen bis ich jetzt eine rechnung vom inkasso bekommen habe.
bob hat im januar 2015 nach dem kurzen einloggen 5 euro verlangt,
im februar dann ca. 4 euro mahngebühren, im märz dann 20 euro für die sperrung und im april nochmal 5 euro mahngebüren.
insgesamt sind es bei bob 38 euro, wie kann das inkassobüro dann 103 euro verlangen? ohne den betrag aufzuschlüsseln oder irgendetwas? die 38 euro an bob habe ich jetzt bezahlt, muss das inkassobüro keine aufstellung davon bringen, wie sich die 103 euro zusammensetzen?
ich weiss nicht so recht, wie ich am besten vorgehe, die 103 euro sind auf jeden fall wucher.
hat jemand vielleicht erfahrung im umgang mit sowas?

Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
03.06.2015, 23:39:34
Das du keine Prepaid SIM hattest hast du ja bereits herausgefunden. Du hattest einen Postpaid Vertrag unterschrieben, ansonsten würde es bei Bob keinen Zugriff aufs Konto geben. Du hast dann geschrieben du hättest den Vertrag gekündigt. Wann hast du die schriftliche Kündigung abgeschickt und wann wurde dir die Kündigungsbestätigung zugesendet?

Bei einer Kündigung wird die SIM entweder komplett deaktiviert oder auf Prepaid umgestellt (und bei Nichtnutzung nach einer Weile deaktiviert).

Ich gehe eher davon aus dass du keine Kündigung durchgeführt hast sondern nur einen Tarifwechsel auf bob breitband durchgeführt hast. Daher ist natürlich weiterhin ein Postpaid Vertrag mit Abbuchungsauftrag bestanden.

Wenn du die SIM dann nutzt wird das Nutzungsentgelt fällig, und wenn dann die Abbuchung nicht klappt verrechnet dir die A1 die im Vertrag festgelegten Gebühren und bei Nichtbegleichung selbiger wird der Vertrag seitens A1 TA gekündigt (sofern das noch aktuell ist, hier evtl. bei bob nachfragen) und die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.

Warum jetzt der Abbucher nicht geklappt hat kann ich dir nicht beantworten, du hast ja was von falscher BLZ geschrieben, gab es bei deiner Bank evtl. mal einen Zusammenlegung der BLZ so das sich diese geändert hat. Evtl. war es aber auch ein Problem bei der SEPA/IBAN Umstellung. Die Bankverbindung selbst kannst du bei bob nur schriftlich oder mittels KKW ändern. Das müsste dann aber mitprotokolliert sein.

Ob die Inkassogebühren in dieser Höhe rechtens sind kann ich dir nicht beantworten aber hier wurde ja schon ein recht brauchbarer Link gepostet.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
04.06.2015, 16:15:53
Bis vor ein paar Jahren gab es bei Bob gar keinen Breitband Prepaid Tarif. Viele bezeichneten es als das, man musste aber eine Vertragsanmeldung durchführen sonst konnte man die SIM nach dem ersten Gigabyte nicht mehr nutzen. Daher wurde nach der Kündigung die SIM auch komplett deaktiviert. Mittlerweile gibt es laut Webseite ja einen Prepaid Tarif. Ich gehe daher davon aus das man nach einer SIM auf diesen umgestellt wird. Ein Prepaid Tarif wird aber nicht vom Konto abgebucht.

Gehe daher davon aus, das eben keine Kündigung durchgeführt wurde.

Die Kündigung erfordert ja die schriftliche Form und es gibt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Kann mir gut vorstellen das du bei bob angerufen hat und kündigen wolltest, man hat dir dort die Kündigungsmodalitäten aufgezählt und alternativ angeboten auf den bob breitband Vertragstarif ohne monatliche Grundgebühr zu wechseln. Das geht nämlich telefonisch und da gibt es auch keine Frist. Zusätzlich kann man die SIM immer mal als Notfall-SIM verwenden da eine Postpaid-SIM im Gegenzug zu einer Prepaid-SIM ja nicht abläuft, wobei ich mir durchaus vorstellen kann das die A1 TA bob breitband bzw. bob 4er Tarife (oder wie auch immer die aktuell heißen) auch von sich aus kündigt wenn da über Jahre kein Umsatz anfällt.

Wenn man aber nur den Tarifwechsel auf einen Vertragstarif durchführt muss man eben dafür Sorge tragen wer die SIM nutzt und das ein Abbucher weiterhin funktioniert.

04.06.2015, 16:18 Uhr - Editiert von dasistmeinnick11+, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
04.06.2015, 15:41:22
Insgesamt einfach blöd gelaufen. Für Willhaben-Inserate habe ich auch eine Bob-Telefonkarte, die ich aber auf keine reguläre Nummer umleite. Das heißt, dass ich die per SMS verschickten Rechnungen auch nie zu lesen bekomme. Seltsam scheint mir, dass nicht mal nach Sperre und abermaliger Mahnung irgendein direktes Schreiben von Bob kommt, sondern (vermutlich) auch wieder nur als SMS. Denn wenn eine SIM-Karte im Umlauf ist, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch aktiv ist. Kann genauso verloren gegangen sein.

Sollte die Forderung tatsächlich (*) an ein Inkassobüro abgetreten worden sein, dann ist ein Aufschlag von 65 Euro kein Wucher, sondern ein üblicher, nicht allzu hoher Betrag.

(*) Der Klassiker ist eher, dass das fordernde Unternehmen selber schreibt, allerdings auf Briefpapier des Inkassobüros - das verschafft Eindruck und erhöht die Zahlungsmoral ungemein.

Ist eine Forderung einmal abgetreten, dann sind schuldbefreiende Zahlungen nur noch an das Inkassounternehmen zu tätigen. Also keine 38 Euro an Bob. Aber das ist zu 99% dringestanden in dem Brief.........

muss das inkassobüro keine aufstellung davon bringen, wie sich die 103 euro zusammensetzen?

Die kannst du ja verlangen.

im februar dann ca. 4 euro mahngebühren, im märz dann 20 euro für die sperrung und im april nochmal 5 euro mahngebüren.

Wo hast du diese Aufschlüsselung gelesen? Online?
Mich wundert die Erhöhung der Mahngebühr von "ca. 4 Euro" (was schon ungewöhnlich ist) auf 5 Euro - kann es sein, dass das schon wieder für die Nutzung von 1 GB ist?

WB.
-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
05.06.2015, 12:19:22
Mahnungen verschickt BOB auch per SMS


Das OLG Wien (4 R 64/14g - nicht rechtskräftig) sagt zu der AGB Bestimmung die die Zustellung per SMS ermögliche soll:


...
Dass die inkriminierte Klausel allerdings lediglich der Konkretisierung der elektronischen Form dienen würde, wie die Berufungswerberin vermeint, scheitert schon daran, dass der Klammerausdruck in § 10 Abs 5 die Rechnung in elektronischer Form näher als „Online-Rechnung im Internet“ bezeichnet.
Die in der inkriminierten Klausel als mögliche Zustellungsart genannte SMS-Nachricht erfüllt aber weder den Begriff „online“, noch werden SMS Nachrichten üblicherweise über das Internet versandt.
...
Mit der vorliegenden Klausel räumt die Beklagte sich hingegen das Recht ein, entgegen dem ausgeübten Wahlrecht tatsächlich eine andere Zustellart anzuwenden. Damit verstößt die inkriminierte
Klausel in der Tat gegen § 100 Abs 1 TKG.
...
§ 14 der AGB ist nämlich mit „Weitere Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen“ betitelt.
Der Kunde muss aber nicht damit rechnen, dass in diesem Abschnitt der AGB Bestimmungen enthalten sind, die die bereits in § 10 geregelten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Rechnungsversand, betreffen.
Die Klausel ist insoweit überraschend.

Sie ist außerdem für den Kunden nachteilig, weil sie der Beklagten die Wahl zwischen unterschiedlichen Zustellarten einräumt, wodurch aber das Risiko des Kunden steigt, eine rechtlich bedeutsame Erklärung der Beklagten nicht wahrzunehmen.
Somit verstößt die Klausel auch gegen § 864a ABGB.

-------- -------------- --------------- -------------
Alle Antworten sind stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtvorschläge.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung