Re(3): umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
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umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
02.06.2015, 20:24:27
der hintergrund:
ich kam heute nach hause und hatte post vom inkassobüro im briefkasten.
die forderung: 103 euro für a1telekom, bob.
ich habe nie eine mahnung bekommen. dann habe ich bei bob angerufen.
es ist wohl so, dass ich dort einen prepaid-internet vertrag hatte, den ich aber gekündigt habe. im januar habe ich die chip karte kurz getestet und mich mit dem internet verbunden, sie dann aber nicht mehr benutzt.
bob hat mir daraufhin automatisch eine gebühr für diese nutzung berechnet, die aber nur online in rechnung gestellt und jeden monat mahngebüren darauf geschlagen. da ich mein online konto nicht mehr gecheckt habe, da ich den stick ja nicht mehr genutzt habe, habe ich auch nicht gesehen, dass sie mir gebühren berechnen. die gebühren sind jeden monat gewachsen bis ich jetzt eine rechnung vom inkasso bekommen habe.
bob hat im januar 2015 nach dem kurzen einloggen 5 euro verlangt,
im februar dann ca. 4 euro mahngebühren, im märz dann 20 euro für die sperrung und im april nochmal 5 euro mahngebüren.
insgesamt sind es bei bob 38 euro, wie kann das inkassobüro dann 103 euro verlangen? ohne den betrag aufzuschlüsseln oder irgendetwas? die 38 euro an bob habe ich jetzt bezahlt, muss das inkassobüro keine aufstellung davon bringen, wie sich die 103 euro zusammensetzen?
ich weiss nicht so recht, wie ich am besten vorgehe, die 103 euro sind auf jeden fall wucher.
hat jemand vielleicht erfahrung im umgang mit sowas?

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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Sonic The Hedgehog am 03.06.2015, 08:22:00)
.  verlangen kann man alles
 (peter.schordan am 03.06.2015, 09:20:17)
..  Re: verlangen kann man alles  (v.m.oser am 03.06.2015, 09:24:36)
..  Re: verlangen kann man alles
 (Barney am 03.06.2015, 12:53:09)
..  Re: verlangen kann man alles
 (MG am 03.06.2015, 18:53:12)
...  Re(2): verlangen kann man alles
 (v.m.oser am 03.06.2015, 19:23:17)
...
Re(3): umgehen mit Inkasso- kann mir jemand einen rat geben?
05.06.2015, 12:19:22
Mahnungen verschickt BOB auch per SMS


Das OLG Wien (4 R 64/14g - nicht rechtskräftig) sagt zu der AGB Bestimmung die die Zustellung per SMS ermögliche soll:


...
Dass die inkriminierte Klausel allerdings lediglich der Konkretisierung der elektronischen Form dienen würde, wie die Berufungswerberin vermeint, scheitert schon daran, dass der Klammerausdruck in § 10 Abs 5 die Rechnung in elektronischer Form näher als „Online-Rechnung im Internet“ bezeichnet.
Die in der inkriminierten Klausel als mögliche Zustellungsart genannte SMS-Nachricht erfüllt aber weder den Begriff „online“, noch werden SMS Nachrichten üblicherweise über das Internet versandt.
...
Mit der vorliegenden Klausel räumt die Beklagte sich hingegen das Recht ein, entgegen dem ausgeübten Wahlrecht tatsächlich eine andere Zustellart anzuwenden. Damit verstößt die inkriminierte
Klausel in der Tat gegen § 100 Abs 1 TKG.
...
§ 14 der AGB ist nämlich mit „Weitere Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen“ betitelt.
Der Kunde muss aber nicht damit rechnen, dass in diesem Abschnitt der AGB Bestimmungen enthalten sind, die die bereits in § 10 geregelten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Rechnungsversand, betreffen.
Die Klausel ist insoweit überraschend.

Sie ist außerdem für den Kunden nachteilig, weil sie der Beklagten die Wahl zwischen unterschiedlichen Zustellarten einräumt, wodurch aber das Risiko des Kunden steigt, eine rechtlich bedeutsame Erklärung der Beklagten nicht wahrzunehmen.
Somit verstößt die Klausel auch gegen § 864a ABGB.

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