Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs (60 Beiträge, 1800 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Frage an die Rechtsexperten / ASFINAG klagen wegen Behinderung des Verkehrs
01.07.2015, 18:23:42
Hallo,

Nachdem ich heute im Radio von der Idee gehört habe die ASFINAG auf Schadenersatz wegen verlorener Zeit zu klagen erschien mir das etwas extrem wenn auch gerechtfertigt.

Was meiner Meinung nach ok wäre, ist wenn der Staat jetzt mal beginnen würde die ASFINAG nach STVo für die vorsätzliche Behinderung des Verkehrs zu strafen.
Anders kann man die 60er Verkehrsmaßnahmen dieses Vereins nicht bezeichnen.
Wissenschaftlich ist es eindeutig, dass man den höchsten Verkehrsdurchsatz durch Gleichmäßigkeit erzielt.
Statt dessen setzt die ASFINAG Maßnahmen wodurch die Autofahrer zu einen ständigen beschleunigen und abbremsen gezwungen werden, was zu mehr Spritverbrauch und zu mehr Spurwechsel = Risiken führt.
Was erst recht einen Stau verursacht ...


Eventuell könnte der Staat noch mehr Strafen einkassieren, wenn er die vorsätzliche Gefährdung des Verkehr wegen zu enger Spuren, gefährliche Spurenführung, etc. belangt.

Beispiel: LKWs auf die dritte Spur zwingen anschließend auf der 3. Spur ein LKW Fahrverbot machen und 1km Später eine verwirrende Spurführung wo 10% der LKWs wieder in die 3. oder 4. Spur wollen ...
Dazwischen wird für die PKWs 4x die erlaubte Geschwindigkeit gewechselt ...
zuerst von 50 ... 60 ... 80 ... 60 ... und dann in der Baustelle sind wieder 80 ... bei einer Distanz von... Moment ich messe nach: 2,3km ... also im Schnitt alle 800m eine andere erlaubte Geschwindigkeit.


Wenn ich über die ASFINAG Maßnahmen so nachdenke wird es immer Wahrscheinlicher, dass denen wirklich bald Ersatzklagen ins Haus stehen.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 02.07.2015, 10:35:36)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung