Re: Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
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Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
21.11.2016, 15:16:32
Mahlzeit, es geht um folgenden Sachverhalt....

Herr A. kauft am 15.11 ein älteres KFZ privat von Frau B. ohne Ankaufstest ,mit *üblichem Kaufvetrag*wie besichtigt Probe gefahren bla bla..,mit positiver Prüfplakette vom 19.10.16.
Der Prüfbericht weißt 3 leichte Mängel auf,davon einer mit einem leichtem Gelenkspiel,
die anderen sind altersbedingt oder erst nächstes Jahr zu beheben.
Fahrzeug wird abgemeldet/angemeldet,Herr A. vernimmt doch ein leichtes Poltern am nächsten Tag
und möchte sich das bei einem ihm gut bekanntem RICHTIGEN Mechaniker ansehen lassen.
Bevor er an diesem Tag aber zu der Besichtigung kommt, begrüsst ihm bei einem Startvorgang
die Steuerkette und rasselt bis zur Werkstatt vor sich hin. Mechaniker weißt darauf hin das hier die Steuerkette im *tröööt* ist ,was Herr A. schon vermutete.
Mechaniker hebt das KFZ auf und möchte sich das erwähnte Spiel ansehen,welches aber seinem ermessen nach,gar nicht vorhanden ist. Stattdessen fällt ihm auf,daß 3 weitere Mängel vorhanden sind (2 davon schwer) und er hier gar keinen positiven Bescheid ausgestellt hätte.
Herr A. macht sich auf den Weg in die sehr renommierte Prüfanstalt und wird auf die Bühne gebeten um sich das anzusehen.
Derselbe Prüfer gesteht seine Unachtsamkeit ein,es wird bildlich/schriftlich festgehalten und man wird sich bei Herrn A. die Tage melden.
Herr A. kontaktiert Frau B. die sehr schockiert ist und sich das schwer erklären kann,auch die Steuerkette versteht sie nicht,ihr Mann wird sich melden,was er auch macht,jedoch unfreundlich,
abweisend,aber auch eingestehend daß das KFZ *witterungsbedingt* öfter mal so rasselte.
(Stichwort: verschwiegener Mangel)
Von ihm kann Herr A. jedoch nichts erwarten,da liegt der Fehler an dem Prüfler und fertig.

So,jetzt stellt sich die Frage...
1. Ist Herr/Frau B. wirklich aus dem Schneider,da sie teils unwissend (Prüfung),teils wissend (Steuerkette) das KFZ verkauft haben?
2. Herr A. hätte das KFZ unter den richtig erstellten Mängel so nicht gekauft,somit hätte er auch nicht eine defekte Steuerkette zu reparieren.
Wer steht Herrn A. jetzt für welches Schlamassel gerade?


mfg


21.11.2016, 15:29 Uhr - Editiert von schnorrer75, alte Version: hier
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Re: Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
21.11.2016, 22:36:09
Es lässt sich im Grunde schon etwas eingrenzen:
Wie bereits erwähnt, bei vollständigem Ausschluss der Gewährleistung (so zB NICHT im Standard-ÖAMTC-Kaufvertrag vorgesehen, den ich daher als Privatverkäufer nur sehr ungern verwenden würde) wird eine Rückabwicklung mangels nachweisbarer, den Verkäufern zurechenbarer Irrtumsveranlassung mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.
Einzig dann, wenn durch die Mängel der Wert des Gefährtes unter der Hälfte des Kaufpreises zu liegen kommt, ist eine Anfechtung wegen der guten, alten* Verletzung über der Hälfte (§934 ABGB), die lustigerweise gerade unter Privaten nicht ausgeschlossen werden kann, wieder durchaus chancenreich.

*der Text dieser Bestimmung steht meines Wissens heute noch in der Urfassung des AGBG aus 1812 in Geltung, für digital natives also fast unlesbar:

§ 934. Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.

Das ist damit auch das Risiko, das ich allgemein bei privaten Geschäfen (rechtlich) eingehe, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde: Verlust der Hälfte meines Gegenwertes.

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