Re: Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
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Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
21.11.2016, 15:16:32
Mahlzeit, es geht um folgenden Sachverhalt....

Herr A. kauft am 15.11 ein älteres KFZ privat von Frau B. ohne Ankaufstest ,mit *üblichem Kaufvetrag*wie besichtigt Probe gefahren bla bla..,mit positiver Prüfplakette vom 19.10.16.
Der Prüfbericht weißt 3 leichte Mängel auf,davon einer mit einem leichtem Gelenkspiel,
die anderen sind altersbedingt oder erst nächstes Jahr zu beheben.
Fahrzeug wird abgemeldet/angemeldet,Herr A. vernimmt doch ein leichtes Poltern am nächsten Tag
und möchte sich das bei einem ihm gut bekanntem RICHTIGEN Mechaniker ansehen lassen.
Bevor er an diesem Tag aber zu der Besichtigung kommt, begrüsst ihm bei einem Startvorgang
die Steuerkette und rasselt bis zur Werkstatt vor sich hin. Mechaniker weißt darauf hin das hier die Steuerkette im *tröööt* ist ,was Herr A. schon vermutete.
Mechaniker hebt das KFZ auf und möchte sich das erwähnte Spiel ansehen,welches aber seinem ermessen nach,gar nicht vorhanden ist. Stattdessen fällt ihm auf,daß 3 weitere Mängel vorhanden sind (2 davon schwer) und er hier gar keinen positiven Bescheid ausgestellt hätte.
Herr A. macht sich auf den Weg in die sehr renommierte Prüfanstalt und wird auf die Bühne gebeten um sich das anzusehen.
Derselbe Prüfer gesteht seine Unachtsamkeit ein,es wird bildlich/schriftlich festgehalten und man wird sich bei Herrn A. die Tage melden.
Herr A. kontaktiert Frau B. die sehr schockiert ist und sich das schwer erklären kann,auch die Steuerkette versteht sie nicht,ihr Mann wird sich melden,was er auch macht,jedoch unfreundlich,
abweisend,aber auch eingestehend daß das KFZ *witterungsbedingt* öfter mal so rasselte.
(Stichwort: verschwiegener Mangel)
Von ihm kann Herr A. jedoch nichts erwarten,da liegt der Fehler an dem Prüfler und fertig.

So,jetzt stellt sich die Frage...
1. Ist Herr/Frau B. wirklich aus dem Schneider,da sie teils unwissend (Prüfung),teils wissend (Steuerkette) das KFZ verkauft haben?
2. Herr A. hätte das KFZ unter den richtig erstellten Mängel so nicht gekauft,somit hätte er auch nicht eine defekte Steuerkette zu reparieren.
Wer steht Herrn A. jetzt für welches Schlamassel gerade?


mfg


21.11.2016, 15:29 Uhr - Editiert von schnorrer75, alte Version: hier
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........ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 23.11.2016, 08:47:57)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 23.11.2016, 09:09:41)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (CWsoft am 24.11.2016, 17:54:41)
.
Re: Wer hat hier den schwarzen Peter? Rechtliches Wissen gefragt!
08.12.2016, 20:33:16
Leider ist der Sachverhalt etwas unklar. sorry wenn das schon wo beantwortet wurde, hab keine Zeit alle Postings zu lesen: Was heißt Kaufvertrag wie üblich?

Grundsätzlich gibts folgende Aspekte zu beachten:
Was hat A. gewusst als er das Fahrzeug gekauft hat?
Wenn ich es richtig verstehe, gabs einen Prüfbericht mit diversen Mangelfeststellungen, die aber nicht mal mit dem realen Zustand übereinstimmten.
Wurde dieser Prüfbericht dem Kaufvertrag zugrundegelegt (integrierender Bestandteil)?
Davon wiederum hängt der "rechtliche Wert" des Prüfberichts ab.

Generell:
Wenn A alle Mängel wusste (auch die nicht im Prüfbericht stehen), dann hat er wohl Im Bewusstsein dieser Mängel gekauft. Wird also eher ihm zuzurechnen sein.

Wenn A die Mängel nicht wusste, gibts abhängig davon was im Kaufvertag steht, einige Varianten:
1) Wenn die Mängel wesentlich sind und B diese wusste (egal, was in einem Prüfbericht steht) und diese Mängel dem A bewusst verschwiegen hat, könnte man über Irrtumsanfechtung und damit Rückabwicklung nachdenken.
Zusätzlich, wenn dem so wäre, müsste man strafrechtlich fast an Betrugs denken (Hilft oft beim Nachdenken, hier des B)
2) Wenn diese "hohe Hürde" "Irrtum bewusst herbeigeführt" nicht greift, ist ist Gewährleistung zu prüfen. Hier hängt es vom Kaufvertrag ab, ob diese ausgeschlossen wurde und allenfalls warum (Wurde A wider Treu und Glauben dazu gedrängt, ob der Mangelfreiheit dem zuzustimmen)?
3) Theoretisch wäre Laesio enormis (Verkürzung Hälfte denkbar), ist halt zu beweisen dass die Kiste weniger als 50% des Kaufpreises wert ist.

Wie gesagt, das sind allererste Gedanken, die sich mit kleinsten Verschiebungen (Was steht im Vertrag, welche Stellung wurde dem Prüfgutachten beigelegt etc.) jeweils ganz eigen/anders entwickeln können.

So ist das oben auch keine "Auskunft", das ist mangels genauen Sachverhaltes auch nicht möglich.
Hoffe es hilft dennoch.
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