Re: Strafverfügung, keine Lenkererhebung, keine Anhaltung
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Re: Strafverfügung, keine Lenkererhebung, keine Anhaltung
10.11.2017, 18:03:57
Die Unsitte ist leider eingerissen seit die Verfolgungsverjährung auf ein Jahr erhöht wurde.

Früher, als es noch 6 Mon waren, haben das nur 2 BH in der Steiermark gemacht. Da habe ich gern mal einen Einspruch an die BH mit dem Einzeiler "Ich habe die vorgeworfene Verwaltungsübertretung nicht begangen" zurückgeschickt, dann noch ein wenig verzögert, die Straverfügung abgewartet und dann in der Berufung beim UVS erst mit der Wahrheit rausgerückt dass ich nicht gefahren bin. Da war natürlich längst Verfolgungsverjährung gegeben.

Natürlich alles wahrheitsgemäß, meine +1 hat den ausgeprägteren Bleifuß als ich.

Heute besteht keine Gefahr der Verfolgungsverjährung mehr, daher strafen viele BHs mittlerweile auf Verdacht mal den Zulassungsinhaber.

Dass BHs den vorgesehenen Verfahrensablauf ändern ist auch nicht ungewöhnlich.

Die BPD Graz hat seinerzeit VOR der Exekution schon den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet weil die Referentin meinte dass das wirksamer ist. Nein, das ist kein Gschichtl, ich hab den Bescheid noch. Und es hätte mich damals sehr gereizt mich verhaften zu lassen, das abzusitzen und dann eine Maßnahmenbeschwerde gegen den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe zu machen da die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe die Uneinbringlichkeit der Geldstrafe erfordert. Diese ist aber erst gegeben wenn die Gehalts-/Fahrnisexekution ergebnislos ist.


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