E-Roller erlaubt?
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Re: E-Roller erlaubt?
20.06.2018, 08:32:28
Ich fahre seit 1,5 Jahren mit dem E-Twow. Genial ist die Verbindung von UBahn und Scooter. Den Scooter kann man zusammenklappen und ganz normal mit der UBahn oder Straßenbahn fahren. Danach wird er mit einem Handgriff ausgeklappt und es geht mit dem Scooter weiter.

In Österreich (in Deutschland sind die Regeln anders!) gilt der eScooter wie ein E-Fahrrad, also bis 25km/h mit Motorunterstützung. Auf dem Gehsteig darfst Du ohne Motorunterstützung fahren (da gilt der Scooter wie ein Spielzeug. Letzteres ist aber nicht explizit im Gesetz erwähnt, theoretisch könnte das noch ausjudiziert werden. Damit das nicht bei Dir passiert:

Fahr vorsichtig. Egal ob Du der Stärkere oder Schwächere bist. Auf der Straße vorsichtig, am Gehsteig bei jeder Hauseinfahrt 1.5m Abstand. Bei jedem Fußgänger der in Deine Richtung geht - also Dich nicht sieht - mind. 1 meter Abstand. Vorsicht bei Fußgängern die entgegenkommen und aufs Handy schauen - die brauchen 2m Gehsteigbreite. Wirklich immer runterbremsen wenn man die Abstände nicht schafft. Man kann ja ganz schnell wieder gasgeben.

Ich hab inzwischen 1500km drauf und würde jederzeit wieder das Nachfolgemodell kaufen. Also ganz klar eine Empfehlung.

Achja, den Scooter kann man nicht wirklich festbinden. Man muß ihn also immer und überall mitnehmen sonst fährt jemand anderer damit.


Wenn der Hahn kraeht auf dem Mist,
aendert sich's Wetter, oder es bleibt wie es ist.
Kraeht der Bauer auf dem Mist,
hat der Hahn sich grad verpisst!
Kraeht der Hahn auf dem Huhn,
hat das mit dem Wetter nichts zu tun.
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