Re: Juhu, eine Gewährleistungsfrage!
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Juhu, eine Gewährleistungsfrage!
06.07.2018, 08:59:54
Habe im Dezember einen gebrauchten MacPro gekauft.
Im November hat der Verkäufer noch von einem autorisierten Salzburger Apple-Partner eine neue Grafikkarte einbauen lassen (299,- netto, ½ Stunde Einbau, zzgl. USt., insg. 423,60 € (!)).

Im Jänner habe ich eine neuen Monitor gekauft, bei dem sich am rechten Bildrand nach dem booten immer komische bildstörungen gezeigt haben. Wenn ich am Monitor auf einen anderen Input geschaltet hatte und wieder zurück, so waren diese allerdings wieder verschwunden und ich habe auf eine eigenartige Inkompatibilität getippt. Sonst ist das Bild ja stundenlang ok gewesen.

Vor einer Woche hat der Rechner nicht mehr gebootet und ich konnte alle anderen Ursachen ausschließen, erst mit dem Einbau einer alten graka konnte ich wieder Booten.
Auf willhaben habe ich dieselbe Grafikkarte um 100,- Euro erstanden und der Rechner läuft wieder - keine Bildstörungen beim booten. Diese haben also möglicherweise schon den defekt angekündigt.

Parallel habe ich mich natürlich auch an den Salzburger Shop gewandt, der meine Frage nach Gewährleistung/Garantie freundlich mit den Worten abgelehnt hat, dass Apple auf Ersatzteile grundsätzlich nur 90 Tage Garantie gibt.

Mangels ausreichenden Fachwissens habe ich mich damit zunächst abspeisen lassen.
Mit dem privaten Mac-Verkäufer habe ich guten Kontakt, die Rechnung über den grafikkartentausch liegt mir in Kopie vor, Original kann ich bei Bedarf auch haben.

Also: im November lässt man in einem alten Rechner eine Graka um 423 € tauschen, die im Juli ausfällt. Im Jänner zeigen sich bereits Bildfehler (habe Fotos, diese auch damals an LG geschickt, da ich auf einen Fehler des neuen Monitors getippt hatte). Bleibt man auf diesen Kosten sitzen? Hab zwar nicht ich bezahlt, aber: Müsste mir der Händler nicht diese Grafikkarte gegen eine neue austauschen?

Google liefert mir keine für mich eindeutig verständlichen Infos. Soweit ich das verstehe, beginnt die Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur neu zu laufen - zumindest für diesen Teil des Geräts. Dass der Fehler sich im ersten Halbjahr der Gewährleistungsfrist angekündigt hat, kann ich eigentlich ganz gut belegen (Fotos & E-Mail. Foto allein ist ja kein Beweis eines Zeitpunkts).

Was meint die GH-Gemeinde?

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Re: Juhu, eine Gewährleistungsfrage!
09.07.2018, 15:07:01
Bin selbst Händler in der Computer-Branche mit 3 Shops, kann dir genau sagen, was Sache ist.

Der für dich ideale Fall ist, dass dir der private Verkäufer das Gewährleistungsrecht samt Originalbeleg abtritt, sonst kannst du beim Mac-Händler generell nichts geltend machen. Wenn im Kaufvertrag zwischen euch Privaten übrigens kein Gewährleistungsausschluss festgehalten wurde, muss der private Verkäufer 1 Jahr für die Gewährleistung gradstehen. Das wäre für dich evtl. "Plan B", wenn es mit dem Mac-Händler zu keiner Einigung kommt.

Jetzt zum Händler, wo die Grafikkarte im Zuge einer Reparatur gekauft wurde: Die Gewährleistung beginnt nicht deshalb von vorne, weils eine Reparatur war, sondern weil der Computer ein Neuprodukt spendiert bekommen hat, das wie jedes Produkt ohne Schnellverfall (Verderbliches wie Lebensmittel, Akkus, Bremsbeläge,...) immer 2 Jahre Gewährleistung hat. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, was grundsätzlich bei nicht-manipulierten bzw. nicht-veränderten Waren kein Problem für dich ist. Nach mehr als 6 Monaten musst du in einem Gewährleistungsfall nur so argumentieren, dass die von dir nicht veränderte Grafikkarte zu schlechte Bauteile beinhaltet, die es nicht ermöglicht haben, die 24 Monate Gesamtgewährleistung zu überstehen. Mehr brauchts auch im Härtefall vor Gericht nicht, sollte sich der Händler sträuben, die Ware gleichwertig oder besser umzutauschen, zu reparieren oder zu wandeln (Geld retour). Dem Händler muss die Möglichkeit einer Reparatur gewährt werden, idealerweise setzt man schriftlich bei Übergabe des gesamten Produkts (Grafikkarte, CD/DVD, Handbuch, Adapter usw.) eine angemessene Frist (zB 1 Monat). Nach Ablauf dieser Frist kannst du als Kunde entscheiden, ob du zB lieber das Geld retour bekommst, eine Gutschrift oder ein Ersatzprodukt wählst. Davor entscheidet der Händler, was die bessere Methode zur Schadensbehebung ist. Grafikkarten werden idR nie repariert, sondern nur vom Hersteller getestet und dann üblicherweise 1:1 ersetzt. Etwaige Einsendekosten für Gewährleistungsreparaturen muss immer der Händler tragen.

Anmerkung in eigener Sache: Die oft sehr kurzen Hersteller-Garantien haben bei uns zu mehreren Sortimentsrauswürfen einiger Geräte-Hersteller geführt (zB Epson, HP, Lexmark, Samsung,...), da diese im 2. Gewährleistungsjahr nichts kostenlos reparieren, wenn unsere Kunden Defekte zu bemängeln haben. So bleiben wir auf den Kosten sitzen, was bei einem Drucker gleich mal den Verkaufsprofit von 5 bis 10 identen Geräten verschlingen kann. Da sind Hersteller mit 2 oder noch mehr Garantiejahren (zB Canon, Brother, SanDisk,...) deutlich besser und diese werden dann auch idealerweise seltener kaputt.

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..  Re(2): Juhu, eine Gewährleistungsfrage!  (Superflo am 09.07.2018, 16:35:29)
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