Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
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Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
21.10.2018, 20:07:28
Da ich mich aktuell leider damit befassen muss und auf dem Gebiet der Wohnungssuche für Wien absolut nerfahren bin mal eine Frage.

Es werden doch immer wieder auf willhaben, immo24 & Co. Genossenschaftswohnungen angeboten, meistens mit dem Vermerk, daß ein Vorschlagsrecht bestünde.

Mittlerweile habe ich aber herausgefunden, sofern das wirklich stimmt, daß es das klassiche Weitergaberecht nur noch bei alten Verträgen gibt, also sehr selten, und daß es beim Vorschlagsrecht dennoch so laufen muss, daß die Genossenschaft die betreffende Wohnung 8 Wochen quasi anbieten muss, sodaß eventuell andere, die ebenfalls oder höheren dringenden Wohnbedarf haben, diese Wohnung bekommen.

Das würde ja in der Praxis bedeuten, daß wenn man vom Vormieter vorgeschlagen wird, das nur sehr wenig Gewicht hat, denn wenn das eine attraktive Wohnung ist, wird sie doch normal sicher in diesen 8 Wochen weggehen, bzw. auch der Wohnservice Wien jemanden dafür vorschlagen, und jenen, der vom Vormieter vorgeschlagen wurde, absagen.

Wie der Vormieter dann zudem mit etwaigen Ablösen hinkommt ist mir auch ein Rätsel, der hat vlt. jemanden, dem er die Wohnung weitergeben möchte, und ihm auch die Ablöse für Invenatar und ähnliches bezahlt, die Wohnung wird aber nach dem Prinzip wohl von seitens der Genossenschaft oder Wohnsrvice jemanden anderen vorgeschlagen, und der will vl. das Inventar nicht, also die Ablöse nicht bezahlen.

Ist das alles so korrekt, oder sieht die Praxis und der reale Ablauf in Wien bei Weitergaben von Genossenschaften etwas anders aus?

Eure Erfahrungen, Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.

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Re(5): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
23.11.2018, 23:07:51

Man merkt das du keine Erfahrung mit Wohnungen in Wien hast


Ja so ist das, deshalb ja meine Fragen.

Die Stadt Wien vergibt die Wohnungen nach einer transparenten einsichtigen
Reihung je Bauvorhaben/Anmeldung, eine Genossenschaft kann beliebig reihen und
auch beliebig umreihen, d.h. ohne Vitamin B bekommst fix nichts. Gerade selbst
erlebt.


Nun ja, transparent ist ein gewaltiges Wort, trifft es hier aber nur sehr bedingt, denn kein Mensch kennt diese Reihungen und wie sie tatsächlich zu Stande kommen, und auch nicht, wer von den z.B. 30 Interessenten die Wohnung wirklich bekommt. Mein anderer, und Hauptkritikpunkt war aber ein anderer, nämlich, daß diese Art von Vergabe keine "soziale Wohnungspolitik" darstellt, da die Stadt Wien null von sozialen Aspekten einfliessen lässt. Auch kann kein Mensch nachvollziehen wie diese "jede 3. Wohnung geht an die wohnberater" dann letztlich wirklich zu Stande gekommen sind. Da müsste es eine Datenbank geben, wo alle freiwerdenden Wohnungen gelistet werden, und was jeweils damit passiert.

Auch verwechselst Du Weitergaberecht (sehr selten) mit Präsentationsrecht
(hatte ich selbst bei der alten Wohnung) und den daraus resultierenden
Abläufen. 1/3 der Wohnungen bekommt die Wohnberatung Wien auch nur bei den
jüngeren Bauten, bei Altverträgen bekommt sie genau nichts.


Auch hier, genau deshalb fragte ich ja. Wirklich verwechseln tue ich nichts, sondern ich stelle mir eben die Frage, was dieses "Weitergaberecht" in der Praxis denn wert sein soll? MIttlerweile ist mir ziemlich klar: NIX, REIN GAR NIX.

Vielleicht gibt es noch nähere Infos wie das mit jeder 1. und jeder 2. Wohnung abläuft, ob die Genossenschaft dann relativ "unkompliziert" den Vorschlag der Altmieter für neue Nachmieter annimmt, oder wleche Barrieren es da wieder gibt. Sprich wie realistisch kann man sich Hoffnung machen, wenn man vorgeschlagen wurde, es keine "3. Wohnung" ist, man diese auch bekommt?

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Re(6): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
24.11.2018, 17:04:09
Nun ja, transparent ist ein gewaltiges Wort, trifft es hier aber nur sehr
bedingt, denn kein Mensch kennt diese Reihungen und wie sie tatsächlich zu
Stande kommen, und auch nicht, wer von den z.B. 30 Interessenten die Wohnung
wirklich bekommt.

Was daran ist intransparent wenn dir die Reihung bei einem Objekt sofort angezeigt wird? Bekommen tut derjenige die Wohnung der am weitesten vorne gereiht ist, das Objekt dann auch wirklich will und - in Zeiten wie diesen der wichtigste Punkt - sich das Objekt auch leisten kann.
Wollen tun nämlich viele, bezahlen können die wenigsten.

Mein anderer, und Hauptkritikpunkt war aber ein anderer, nämlich, daß diese
Art von Vergabe keine "soziale Wohnungspolitik" darstellt, da die Stadt Wien
null von sozialen Aspekten einfliessen lässt.

Sorry, kompletter Unsinn.
https://www.wohnberatung-wien.at/wohnberatung/soziale-wohnungsvergabe/

Da müsste es eine Datenbank geben, wo alle freiwerdenden Wohnungen gelistet
werden, und was jeweils damit passiert.

Gibt es, musst dich nur oben anmelden und du siehst alle zur Verfügung stehenden Objekte.

Vielleicht gibt es noch nähere Infos wie das mit jeder 1. und jeder 2. Wohnung
abläuft, ob die Genossenschaft dann relativ "unkompliziert" den Vorschlag der
Altmieter für neue Nachmieter annimmt, oder wleche Barrieren es da wieder
gibt.

Hab gerade vor 14 Tagen meine Wohnung an den Nachmieter übergeben und bin deshalb bei dem Thema ziemlich auf Stand. Bei einem Präsentationsrecht gibt es überhaupt KEINE Garantien, daß die Genossenschaft den Nachmieter annimmt. Es ist ein reiner Wunsch des scheidenden Mieters, der wenn er brav und unauffällig war und der Neumieter förderungswürdig ist, auch angenommen wird - so wie bei mir.

Verdient der Neumieter zu viel, wird er abgelehnt. Besteht bei der Familie des Nachmieters in der Wohnung dann eine Überbelegung, wird er abgelehnt. War der Vormieter zu aufmüpfig, wird er abgelehnt - der Neumieter kann die Wohnung dann aber mitunter geräumt von der Genossenschaft direkt mieten. Hat die Genossenschaft andere Pläne mit der Wohnung, wird er abgelehnt.

Als Vormieter ist man dort Bittsteller und sonst gar nix. Ist man noch dazu im Oberstübchen unterbelichtet und verlangt verbotene Ablösen, gibt's mitunter ein gerichtliches Nachspiel.

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Re(7): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
25.11.2018, 01:41:57

Was daran ist intransparent wenn dir die Reihung bei einem Objekt sofort
angezeigt wird? Bekommen tut derjenige die Wohnung der am weitesten vorne
gereiht ist, das Objekt dann auch wirklich will und - in Zeiten wie diesen der
wichtigste Punkt - sich das Objekt auch leisten kann.


DAS ist für dich Transparenz? Du siehst ledgilich eine Zahl, das wars. Wer die Wohnung wirklich bekommt, wer wann Interesse bekundet hat, wann die Wohnung angeboten wurde, etc., etc., all das bleibt doch im dunklen.

Sorry, kompletter Unsinn.

https://www.wohnberatung-wien.at/wohnberatung/soziale-wohnungsvergabe/


Nun, was willst Du mir mit dieser Auflistung sagen? Die Vergabe von freigewordenen Genossenschaften ist trotzdem nicht von sozialen Aspekten begleitet, sondern wie Du ja selbst schon angeführt hast, lediglich durch Reihung.

Gibt es, musst dich nur oben anmelden und du siehst alle zur Verfügung
stehenden Objekte.


Das ist keine Datenbank wo man einsehen kann was wann wie ablief (wie oben beschrieben), sondern lediglich eine Art Wohnungsonlinebörse, wo man sieht, sofern man sich noch anmelden kann, der wievielte Interessent man ist. Eine Transpranzdatenbank ist was ganz anderes.

Egal, man kanns eh nicht ändern, es ist so wie es ist, auch wenns nicht gut ist.


Als Vormieter ist man dort Bittsteller und sonst gar nix. Ist man noch dazu im
Oberstübchen unterbelichtet und verlangt verbotene Ablösen, gibt's mitunter
ein gerichtliches Nachspiel.


Frage, da Du ja schon bissl damit Erfahrung hast. Macht es Sinn als "Vorgeschlagener" bei der Genossenschaft vor Ablauf dieser 8 Wochen "vorstellig" zu werden, vlt. sogar persönlich seine Situation und Gründe darzulegen, um dort quasi "bekannt" zu sein, oder ist das eher kontraproduktiv, und ist es besser Füsse still zu halten und einfach die 8 Wochen zu warten, mit dem Risiko von der GBV "vergessen/übersehen" zu werden?


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Re(8): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
25.11.2018, 06:48:58
Frage, da Du ja schon bissl damit Erfahrung hast. Macht es Sinn als
"Vorgeschlagener" bei der Genossenschaft vor Ablauf dieser 8 Wochen
"vorstellig" zu werden, vlt. sogar persönlich seine Situation und Gründe
darzulegen, um dort quasi "bekannt" zu sein, oder ist das eher
kontraproduktiv, und ist es besser Füsse still zu halten und einfach die 8
Wochen zu warten, mit dem Risiko von der GBV "vergessen/übersehen" zu werden?

Kann man, kommt aber auf die Genossenschaft an. Einige werden mir dir reden, bei manchen kann man auch schon Einkommensnachweise hinterlegen um die Förderungsansprüche nachweisen/prüfen zu können, andere werden sich eher passiv verhalten und nur mit dem Mieter reden.

Bei mir lief es so ab:
Wenn die Entscheidung Seitens Genossenschaft getroffen ist den präsentierten Nachmieter grundsätzlich anzuhören, wird derjenige sowieso zu einem gesonderten Gespräch ohne Vormieter eingeladen. Dort wird dann alles rechtliche direkt geklärt und dann erfolgt die finale Entscheidung. Ich als Vormieter habe davon allerdings nichts erfahren, hätte ich nicht mit dem Nachmieter ein sehr gutes Verhältnis gehabt.

Obwohl es bei mir am Ende positiv gelaufen ist, halte ich persönlich nichts mehr vom Präsentationsrecht, weil man bis zum Schluss nicht weiß ob man die Wohnung räumen muss (und somit in meinem Fall die Einbaumöbel wieder demontieren muss - erheblicher Arbeits- aber noch mehr Zeitaufwand !) oder  diese übergeben darf.

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Re(9): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
26.11.2018, 04:04:04

Kann man, kommt aber auf die Genossenschaft an. Einige werden mir dir reden,
bei manchen kann man auch schon Einkommensnachweise hinterlegen um die
Förderungsansprüche nachweisen/prüfen zu können, andere werden sich eher
passiv verhalten und nur mit dem Mieter reden.

Bei mir lief es so ab:

Wenn die Entscheidung Seitens Genossenschaft getroffen ist den präsentierten
Nachmieter grundsätzlich anzuhören, wird derjenige sowieso zu einem
gesonderten Gespräch ohne Vormieter eingeladen. Dort wird dann alles
rechtliche direkt geklärt und dann erfolgt die finale Entscheidung. Ich als
Vormieter habe davon allerdings nichts erfahren, hätte ich nicht mit dem
Nachmieter ein sehr gutes Verhältnis gehabt.

Obwohl es bei mir am Ende positiv gelaufen ist, halte ich persönlich nichts
mehr vom Präsentationsrecht, weil man bis zum Schluss nicht weiß ob man die
Wohnung räumen muss (und somit in meinem Fall die Einbaumöbel wieder
demontieren muss - erheblicher Arbeits- aber noch mehr Zeitaufwand !)
oder  diese übergeben darf.


Das ist wirklich verzwickt. In meinem speziellen Fall handelt es sich um die ÖVW, und dem Vernehmen nach, was man dem Vormieter signalisiert hat, kann man erstmal nichts machen.
Die meinten ihn gegenüber aber auch, daß die Wohnung erstmal 8 Wochen angeboten wird, mittlweile ist da aber klar, daß das so ja pauschal nicht stimmt. Nur macht es wohl keinen Sinn
dort nun belehrend aufzutreten. Ma, ist das ein Nervenspiel, was einem da zugemutet wird.

Macht man nix, "vergessen, übergehen" die einem eventuell, wird man vorher aktiv und vorstellig kanns mehr schaden als es bringt, da ist man echt ratlos zurückgelassen.

Danke jedenfalls für Deine Schilderungen.

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