Re(9): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
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Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
21.10.2018, 20:07:28
Da ich mich aktuell leider damit befassen muss und auf dem Gebiet der Wohnungssuche für Wien absolut nerfahren bin mal eine Frage.

Es werden doch immer wieder auf willhaben, immo24 & Co. Genossenschaftswohnungen angeboten, meistens mit dem Vermerk, daß ein Vorschlagsrecht bestünde.

Mittlerweile habe ich aber herausgefunden, sofern das wirklich stimmt, daß es das klassiche Weitergaberecht nur noch bei alten Verträgen gibt, also sehr selten, und daß es beim Vorschlagsrecht dennoch so laufen muss, daß die Genossenschaft die betreffende Wohnung 8 Wochen quasi anbieten muss, sodaß eventuell andere, die ebenfalls oder höheren dringenden Wohnbedarf haben, diese Wohnung bekommen.

Das würde ja in der Praxis bedeuten, daß wenn man vom Vormieter vorgeschlagen wird, das nur sehr wenig Gewicht hat, denn wenn das eine attraktive Wohnung ist, wird sie doch normal sicher in diesen 8 Wochen weggehen, bzw. auch der Wohnservice Wien jemanden dafür vorschlagen, und jenen, der vom Vormieter vorgeschlagen wurde, absagen.

Wie der Vormieter dann zudem mit etwaigen Ablösen hinkommt ist mir auch ein Rätsel, der hat vlt. jemanden, dem er die Wohnung weitergeben möchte, und ihm auch die Ablöse für Invenatar und ähnliches bezahlt, die Wohnung wird aber nach dem Prinzip wohl von seitens der Genossenschaft oder Wohnsrvice jemanden anderen vorgeschlagen, und der will vl. das Inventar nicht, also die Ablöse nicht bezahlen.

Ist das alles so korrekt, oder sieht die Praxis und der reale Ablauf in Wien bei Weitergaben von Genossenschaften etwas anders aus?

Eure Erfahrungen, Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.

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 (user563062 am 22.10.2018, 16:03:50)
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Re(9): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
26.11.2018, 04:04:04

Kann man, kommt aber auf die Genossenschaft an. Einige werden mir dir reden,
bei manchen kann man auch schon Einkommensnachweise hinterlegen um die
Förderungsansprüche nachweisen/prüfen zu können, andere werden sich eher
passiv verhalten und nur mit dem Mieter reden.

Bei mir lief es so ab:

Wenn die Entscheidung Seitens Genossenschaft getroffen ist den präsentierten
Nachmieter grundsätzlich anzuhören, wird derjenige sowieso zu einem
gesonderten Gespräch ohne Vormieter eingeladen. Dort wird dann alles
rechtliche direkt geklärt und dann erfolgt die finale Entscheidung. Ich als
Vormieter habe davon allerdings nichts erfahren, hätte ich nicht mit dem
Nachmieter ein sehr gutes Verhältnis gehabt.

Obwohl es bei mir am Ende positiv gelaufen ist, halte ich persönlich nichts
mehr vom Präsentationsrecht, weil man bis zum Schluss nicht weiß ob man die
Wohnung räumen muss (und somit in meinem Fall die Einbaumöbel wieder
demontieren muss - erheblicher Arbeits- aber noch mehr Zeitaufwand !)
oder  diese übergeben darf.


Das ist wirklich verzwickt. In meinem speziellen Fall handelt es sich um die ÖVW, und dem Vernehmen nach, was man dem Vormieter signalisiert hat, kann man erstmal nichts machen.
Die meinten ihn gegenüber aber auch, daß die Wohnung erstmal 8 Wochen angeboten wird, mittlweile ist da aber klar, daß das so ja pauschal nicht stimmt. Nur macht es wohl keinen Sinn
dort nun belehrend aufzutreten. Ma, ist das ein Nervenspiel, was einem da zugemutet wird.

Macht man nix, "vergessen, übergehen" die einem eventuell, wird man vorher aktiv und vorstellig kanns mehr schaden als es bringt, da ist man echt ratlos zurückgelassen.

Danke jedenfalls für Deine Schilderungen.

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