Re(6): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
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Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
21.10.2018, 20:07:28
Da ich mich aktuell leider damit befassen muss und auf dem Gebiet der Wohnungssuche für Wien absolut nerfahren bin mal eine Frage.

Es werden doch immer wieder auf willhaben, immo24 & Co. Genossenschaftswohnungen angeboten, meistens mit dem Vermerk, daß ein Vorschlagsrecht bestünde.

Mittlerweile habe ich aber herausgefunden, sofern das wirklich stimmt, daß es das klassiche Weitergaberecht nur noch bei alten Verträgen gibt, also sehr selten, und daß es beim Vorschlagsrecht dennoch so laufen muss, daß die Genossenschaft die betreffende Wohnung 8 Wochen quasi anbieten muss, sodaß eventuell andere, die ebenfalls oder höheren dringenden Wohnbedarf haben, diese Wohnung bekommen.

Das würde ja in der Praxis bedeuten, daß wenn man vom Vormieter vorgeschlagen wird, das nur sehr wenig Gewicht hat, denn wenn das eine attraktive Wohnung ist, wird sie doch normal sicher in diesen 8 Wochen weggehen, bzw. auch der Wohnservice Wien jemanden dafür vorschlagen, und jenen, der vom Vormieter vorgeschlagen wurde, absagen.

Wie der Vormieter dann zudem mit etwaigen Ablösen hinkommt ist mir auch ein Rätsel, der hat vlt. jemanden, dem er die Wohnung weitergeben möchte, und ihm auch die Ablöse für Invenatar und ähnliches bezahlt, die Wohnung wird aber nach dem Prinzip wohl von seitens der Genossenschaft oder Wohnsrvice jemanden anderen vorgeschlagen, und der will vl. das Inventar nicht, also die Ablöse nicht bezahlen.

Ist das alles so korrekt, oder sieht die Praxis und der reale Ablauf in Wien bei Weitergaben von Genossenschaften etwas anders aus?

Eure Erfahrungen, Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.

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 (user563062 am 22.10.2018, 16:03:50)
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Re(6): Wie läuft das mit Weitergabe von Genossenschaftswohnungen?
24.11.2018, 17:04:09
Nun ja, transparent ist ein gewaltiges Wort, trifft es hier aber nur sehr
bedingt, denn kein Mensch kennt diese Reihungen und wie sie tatsächlich zu
Stande kommen, und auch nicht, wer von den z.B. 30 Interessenten die Wohnung
wirklich bekommt.

Was daran ist intransparent wenn dir die Reihung bei einem Objekt sofort angezeigt wird? Bekommen tut derjenige die Wohnung der am weitesten vorne gereiht ist, das Objekt dann auch wirklich will und - in Zeiten wie diesen der wichtigste Punkt - sich das Objekt auch leisten kann.
Wollen tun nämlich viele, bezahlen können die wenigsten.

Mein anderer, und Hauptkritikpunkt war aber ein anderer, nämlich, daß diese
Art von Vergabe keine "soziale Wohnungspolitik" darstellt, da die Stadt Wien
null von sozialen Aspekten einfliessen lässt.

Sorry, kompletter Unsinn.
https://www.wohnberatung-wien.at/wohnberatung/soziale-wohnungsvergabe/

Da müsste es eine Datenbank geben, wo alle freiwerdenden Wohnungen gelistet
werden, und was jeweils damit passiert.

Gibt es, musst dich nur oben anmelden und du siehst alle zur Verfügung stehenden Objekte.

Vielleicht gibt es noch nähere Infos wie das mit jeder 1. und jeder 2. Wohnung
abläuft, ob die Genossenschaft dann relativ "unkompliziert" den Vorschlag der
Altmieter für neue Nachmieter annimmt, oder wleche Barrieren es da wieder
gibt.

Hab gerade vor 14 Tagen meine Wohnung an den Nachmieter übergeben und bin deshalb bei dem Thema ziemlich auf Stand. Bei einem Präsentationsrecht gibt es überhaupt KEINE Garantien, daß die Genossenschaft den Nachmieter annimmt. Es ist ein reiner Wunsch des scheidenden Mieters, der wenn er brav und unauffällig war und der Neumieter förderungswürdig ist, auch angenommen wird - so wie bei mir.

Verdient der Neumieter zu viel, wird er abgelehnt. Besteht bei der Familie des Nachmieters in der Wohnung dann eine Überbelegung, wird er abgelehnt. War der Vormieter zu aufmüpfig, wird er abgelehnt - der Neumieter kann die Wohnung dann aber mitunter geräumt von der Genossenschaft direkt mieten. Hat die Genossenschaft andere Pläne mit der Wohnung, wird er abgelehnt.

Als Vormieter ist man dort Bittsteller und sonst gar nix. Ist man noch dazu im Oberstübchen unterbelichtet und verlangt verbotene Ablösen, gibt's mitunter ein gerichtliches Nachspiel.

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