Witwenpension? Und wie hoch ca.?
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Re(2): Witwenpension? Und wie hoch ca.?
27.02.2019, 07:46:37
Der sog. Grenzwert, Schutzgrenze ua. Bezeichnungen bezieht sich aber nur auf die Berechnung der Prozente.

Ist bei einer Hinterbliebenenpension unter 60 Prozent das Gesamteinkommen der/des Überlebenden niedriger als 1.995,25 Euro,  wird sie auf 60 Prozent erhöht, höchstens aber so weit, bis das Gesamteinkommen 1.995,25 Euro erreicht (60 Prozent dürfen aber dabei keinesfalls überschritten werden).

Dein Zitat:
Hat man selbst eine höhere Pension, bekommt man diese natürlich schon, aber keine Witwenpension mehr. Eh klar !

Das stimmt so nicht:
Kein Anspruch auf Witwenpension besteht, wenn das Gesamteinkommen der/des Hinterbliebenen monatlich 8.460,00 Euro beträgt oder überschreitet.

Höchstgrenze der Gesamteinkünfte
Als Höchstgrenze aus eigenem Einkommen der Witwe plus der Witwenpension wurde die doppelte Höchstbeitragsgrundlage (Höchstbeitragsgrundlage mit dem Wert aus dem Jahr 2012: € 4.230,--) festgelegt. Übersteigt das Gesamteinkommen der Witwe aus eigenem Einkommen und der Witwenpension (mit Ausnahme des besonderen Steigerungsbetrages) € 8.460,-- monatlich, so wird die Witwenpension um den € 8.460,-- übersteigenden Betrag gekürzt.

Kommt im vorliegendem Fall natürlich nicht zum Tragen aber dient zur Information.



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