Re(2): Technisches Gerät ohne CE-Kennzeichnung importieren
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Technisches Gerät ohne CE-Kennzeichnung importieren
28.02.2019, 19:28:34
Liebe Geizhälse,

ihr kennt ja sicher die allgegenwärtige CE-Kennzeichnung: https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Ich möchte nun online ein technisches Gerät (eine Kaffeemühle) kaufen, das aus Taiwan geliefert wird. Dieses hat derzeit keine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller kümmert sich gerade erst um die entsprechende Zertifizierung und es wird noch einige Monate dauern, bis er die Geräte mit einer CE-Kennzeichnung versehen kann. So lange möchte ich nicht warten. :)

Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Import technischer Geräte ohne CE-Kennzeichnung? Kann das beim Zoll ein Problem werden? Muss ich Sorge haben, dass das Gerät beim Zoll hängen bleibt, weil es mangels CE-Kennzeichnung als unsicher eingestuft wird und nicht in die EU eingeführt werden darf?

Bis jetzt habe ich in Erfahrung gebracht, dass die Verpflichtung, eine entsprechende Kennzeichnung anzubringen, beim Hersteller bzw. Importeur liegt. Als Importeur gelten jedoch soweit ich das überblicke nur Händler, die das Produkt ihrerseits in Europa in Verkehr bringen wollen. Als Endnutzer trifft mich diesbezüglich also (glaube ich) keine Pflicht. Nichtsdestotrotz frage ich mich, ob beim Zoll die Einfuhr des Produkts wegen fehlender CE-Kennzeichnung verweigert wegen kann.

Hat sich damit jemand von Euch schon einmal auseinandergesetzt oder diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?


mfg
matrix




28.02.2019, 19:29 Uhr - Editiert von matrix, alte Version: hier
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Re(2): Technisches Gerät ohne CE-Kennzeichnung importieren
28.02.2019, 22:30:30
Danke für Deine Antwort!

Bist Du Dir sicher, dass ich als Endkunde in diesem Fall das Produkt "in Verkehr bringen" würde und somit als Importeur gelten würde?

Ich habe zur Definition des Importeurs folgendes gefunden (im "‘Blue Guide’ on the implementation of EU products rules 2016", https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0726(02 )&from=BG):

"The importer is the economic operator established in the Union who places a product from a third country on the Union market. [...] The importer is defined as any natural or legal person who places a product from a third country on the EU market."

"In Verkehr bringen"/"placing on the market" impliziert denke ich, dass ich das Produkt als Händler innerhalb der EU verkaufen will. Das österreichische Produktsicherheitsgesetz definiert "in Verkehr bringen" etwa als "Feilhalten, Verkaufen, Einführen, unentgeltliche Abgeben oder Verteilen eines Produktes sowie seine Anwendung oder Überlassung im Rahmen einer Dienstleistung."

Demgegenüber gibt es im Blue Guide auch einen Abschnitt, in dem es um Endverbraucher ("End-User") geht, dort heißt es:

"Union harmonisation legislation does not create obligations for the end-users of the products in their scope (149). This is the case even when there are no responsible economic operators present within the EU (for example, in the context of products sold online). Consequently, the term is not defined in that legislation. It is certain however that the term covers both professional users and consumers. The concept of ‘end use’ by a professional or a consumer is intrinsically related to the concept of ‘intended use’. (150)"

Es scheint mir also auf dieser Grundlage eher eindeutig, dass ich als Endverbraucher, der ich das Produkt lediglich für den Eigenbedarf importiere (und nicht für Dritte verfügbar "in Verkehr bringe"), nicht als Importeur gelte und nicht für die CE-Kennzeichnung verantwortlich bin.

Aber das alles hilft mir freilich nichts, falls der Zoll aus anderen Gründen die Einfuhr des Produkts verweigern sollte - zwar nicht, weil ich meine (mE nicht-existenten) Pflichten als Importeur (der ich glaube ich nicht bin) verletzt habe, sondern weil das Produkt mangels CE-Kennzeichnung als unsicher gilt und somit auf einer anderen gesetzlichen Grundlage nicht eingeführt werden darf...

Any thoughts?


mfg
matrix




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