Immobilienertragssteuer ?
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Re(6): Immobilienertragssteuer ?
12.09.2019, 10:35:37
so weit, so gut.

Wir haben hier eine Steuerproblematik, mit AktG oder GmbHGes allein kommen wir da nicht weit.

Es gibt ja verschiedenste Möglichkeiten der Einbringung:

1. Einlage mit Gegenleistung (Bezahlung, Anteile): das ist ein "Kauf" und damit IE fällig.

2. das gemischte: ebenfalls teilweise Kauf

3. Einlage OHNE Gegenleistung: ein 100%-Gesellschafter legt ein Grundstück in seine GmbH ein. Die Gegenleistung ist NULL, weil er erhält keine Gegenleistung, er hat schon 100% der Anteile. Gleiches  gilt, wenn die Mutter-GmbH ein Grundstück unter Umgehung der Tochter-GmbH direkt an ihre Enkel-GmbH überträgt

4. und jetzt haben wir noch die Einlage bei der Sachgründung. Jetzt wirds spannend, denn ja, es ist ein Tausch, du gibst den Grund hin und erhältst dafür Geschäftsanteile. Aber wertlose, denn der Wert eines Gesellschaftsanteiles an einer neu gegründeten Gesellschaft ist Null. ;-)

Dagegen spricht, daß der Grund jedenfalls einen gemeinen (und positiven) Wert hat, der für die Berechnung der sonstigen Steuern (GrdErw, GB-Eintragung, Gesellschaftssteuer, usw) herangezogen wird (ob die dann anfallen oder durch NeuFÖG eh nicht, ist für die rein steuerrechtliche Betrachtung ja wurscht).

Jetzt haben wir aber an anderer Stelle festgestellt, daß der !Q:1-Tasch Grund gegen Anteil KEINE IE-Pflicht auslöst!?!?!?ß

Ich bin jetzt grad selbst etwas verwirrt. Insbesonders, wenn ich überlege: Den Grund habe ich um 100 erworben, jetzt, heute, zum Zeitpunkt der Einlage hat er aber einen Wert von 150....



IE daher NULL


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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Re: Immobilienertragssteuer ?
10.09.2019, 18:24:57
Eine Liegenschaft kannst du im umgründungssteuerrechtlichen sinn nicht „einbringen“. Sowas ist eine ganz normale Sacheinlage. Gegenleistung sind die Geschäftsanteile an der GmbH. Wenn die mehr als 50% des Werts des Grundstücks wert sind, liegt ein (Ver)Kauf im Sinne des Einkommenssteuerrechts vor. Wenn die Geschäftsanteile mehr als die Anschaffungskosten der Liegenschaft wert sind, hast du einen Gewinn gemacht, der unter die ImmoEst fällt.

Wenn die Anteile an der GmbH weniger wert sind, hast du der GmbH den Rest geschenkt.

Wenn du auf die schlaue Idee kommst, die Liegenschaft, die nun der GmbH gehört, privat zu nutzen, produzierst du eine verbotene Einlagenrückgewähr. Die GmbH ist um die Miete geschädigt, die sie verlangen könnte. Du haftest zukünftigen Erwerbern der GmbH und den Gläubigern der GmbH. Die Mindest-KöSt fällt auch an, wenn die GmbH keinen Gewinn macht. Daneben gibts weitere rechtliche Probleme:

Falls du die Liegenschaft in eine neugegründete GmbH einlegst und sie der GmbH damit praktisch schenkst, kannst du dich erst mal als der große Gewinner fühlen, weil du die ImmoESt gespart hast. Wenn du dann die Geschäftsanteile an der GmbH verkaufst fällt 27,5% Kapitalertragssteuer vom Verkaufsgewinn an. Wenn die GmbH die Liegenschaft verkauft, (die sei quasi geschenkt erhalten hat) fällt 25% KöSt vom gesamten Kaufpreis an, weil die GmbH keine Anschaffungskosten hatte.

Das alles und noch viel mehr, sind die Gründe, warum das in der Praxis niemand macht.

10.09.2019, 19:00 Uhr - Editiert von kaufinator1, alte Version: hier
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